Berufungsgericht in Japan bestätigt Freispruch

Das Berufungsgericht in Tokio, Japan, hat heute ein Urteil im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Schindler Japan im Zusammenhang mit dem Lift-Unfall in Takeshiba vom 3. Juni 2006 erlassen. Das Urteil bestätigt den Freispruch des ehemaligen Mitarbeiters durch die erste Instanz (Bezirksgericht Tokio) im Jahr 2015. Schindler erkennt das Urteil an und ist erleichtert, dass der ehemalige Mitarbeiter von Schindler Japan auch vom Berufungsgericht vollumfänglich freigesprochen wurde.




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