Der Verwaltungsrat der RMH Holdings Limited hat beschlossen, dass Herr Poon Chun Yi, ein geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, mit Wirkung vom 27. Februar 2024 gemäß Artikel 124 der Satzung der Gesellschaft zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats anstelle von Herrn Yang Zhangxin und Herrn Cui Han als Co-Vorsitzenden des Verwaltungsrats ernannt wurde. Herr Yang Zhangxin und Herr Cui Han werden auch nach der Änderung weiterhin geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder sein. Herr Poon ist 43 Jahre alt und hat einen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft von der University of London.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Medizin und Bildung. Er gründete ein Bildungszentrum, eine medizinische Klinik und eine Klinik für chinesische Medizin in Hongkong. Derzeit ist er Direktor der Universe Optical Company Limited und mehrerer Grund- und Sekundarschulen in Hongkong.

Herr Poon engagiert sich auch für die Gemeinschaft. Er ist Präsident des Tsuen Wan Lions Club und stellvertretender Vorsitzender von Yan Oi Tong Limited. Im Jahr 2023 wurde er mit dem Zertifikat für gemeinnützige Arbeit des Chief Executive ausgezeichnet.

Er ist seit dem 31. Januar 2024 geschäftsführender Direktor der China e-Wallet Payment Group Limited, einer am Main Board der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") notierten Gesellschaft (Aktiencode: 802). Herr Poon war Direktor von zwei in Hongkong gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die aufgelöst wurden, nämlich (i) Fine Ocean Limited, die hauptsächlich im Verkauf von Brillenprodukten tätig war und am 4. Januar 2022 freiwillig aufgelöst wurde, weil sie aufgrund ihrer Verbindlichkeiten nicht in der Lage war, ihre Geschäfte fortzuführen, und (ii) Hong Kong Optical Company Limited, die hauptsächlich im Verkauf von Brillenprodukten tätig war und am 12. Juli 2021 vom Gericht in Hongkong aufgrund eines Antrags des Antragstellers auf Auflösung der Gesellschaft aufgelöst wurde. Herr Poon hat bestätigt, dass es keine unrechtmäßige Handlung seinerseits gibt, die zu der oben genannten Liquidation geführt hat, und dass er sich keiner tatsächlichen oder potenziellen Forderung bewusst ist, die gegen ihn als Folge der oben genannten Liquidation erhoben wurde oder werden wird, und dass seine Beteiligung an den oben genannten Unternehmen Teil seiner Dienstleistungen war und dass es bei der Liquidation dieser Unternehmen kein Fehlverhalten gab.