Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Ringmetall SE nach § 161 AktG

Stand: Januar 2023

Grundsatzerklärung

Die Ringmetall SE ("die Gesellschaft") hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Januar 2022 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 veröffentlichten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") mit den aufgeführten Ausnahmen entsprochen und wird den am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") mit den folgenden Ausnahmen auch zukünftig entsprechen:

1. Bewertung der mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen sowie Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Ziele (A.1, DCGK 2022)

Ab dem Geschäftsjahr 2023 plant die Gesellschaft, ihre nichtfinanzielle Berichterstattung schrittweise hinsichtlich der EU-Taxonomie und der EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erweitern. Im Zuge dessen plant die Gesellschaft zukünftig auch, sich angemessen zu ihren ökologischen und sozialen Zielen zu äußern, die dann auch entsprechend in die Unternehmensplanung einfließen werden. Daher entspricht die Gesellschaft dem Kodex in diesem Punkt aktuell noch nicht.

2. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele (A.3, DCGK 2022)

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden im Lagebericht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend beschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2023 plant die Gesellschaft, ihre nichtfinanzielle Berichterstattung schrittweise hinsichtlich der EU-Taxonomie und der EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erweitern. In diesem Zusammenhang plant die Gesellschaft, zukünftig ihr internes Kontrollsystem und ihr Risikomanagementsystem hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Ziele zu erweitern. Daher entspricht die Gesellschaft dem Kodex in diesem Punkt aktuell noch nicht.

3. Kompetenzprofil hinsichtlich Nachhaltigkeitsfragen im Aufsichtsrat (C.1, DCGK 2022)

Die Formulierung konkreter Ziele hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats sowie die Erarbeitung eines spezifischen Kompetenzprofils unter Beachtung von Diversität und Expertise in Nachhaltigkeitsfragen für das Gesamtgremium hält der Aufsichtsrat für nicht erforderlich, so dass die Art und Weise oder der Stand der Umsetzung solcher Profile oder Konzepte - mit Ausnahme der Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Pflichten, wie insbesondere aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ("Frauenquote") - nicht in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden.

4. Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat (D.5, DCGK 2020 / D.4, DCGK 2022)

Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von vier Mitgliedern hält der Aufsichtsrat die Bildung eines Nominierungsausschusses nicht für zielführend und sieht daher davon ab.

5. Veröffentlichung Finanzberichte binnen 90 Tagen bzw. 45 Tagen (F.2, DCGK 2020 / DCGK 2022)

Die Gesellschaft veröffentlicht ihre verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen seit dem Geschäftsjahr 2022 binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtzeitraums. Aufgrund der Vielzahl der weltweiten Tochtergesellschaften und Niederlassungen ist es der Gesellschaft bisher noch nicht möglich, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt aktuell binnen 120 Tagen. Die Gesellschaft ist bemüht, ihre internen Abläufe zukünftig weiter zu optimieren und so die Veröffentlichungszeitpunkte der Finanzberichte den im Kodex geforderten Fristen konsequent weiter anzunähern.

6. Variable aktienbasierte Vergütungsbestandteile des Vorstands (G.6 i.V.m. G.10, DCGK 2020 / DCGK 2022)

Die beiden Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind mit insgesamt über 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft sieht darin eine ausreichende aktienbasierte Incentivierung der Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus erachtet die Gesellschaft die Kosten für die Ausarbeitung und Administration eines Aktienoptionsplans als unverhältnismäßig hoch im Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen eines solchen Plans. Die Gesellschaft sieht daher von einer zusätzlichen aktienbasierten Vergütungskomponente der Mitglieder des Vorstands ab.

München, im Januar 2023

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Ringmetall AG published this content on 26 January 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 January 2023 09:52:04 UTC.