Your Drinks AG
Pressemitteilung

Klage gegen die Algo Vision Systems GmbH erhoben

Berlin
20. Januar 2017
Your Drinks AG

Die Your Drinks AG hat nunmehr vor dem Landgericht Berlin Klage gegen die Algo Vision Systems GmbH, Bremen, ('AVS'), eine Tochtergesellschaft der Opportunity Investment Management plc. ('OIM'), erhoben auf Zahlung von € 1,05 Mio. Die Klage ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat notwendig geworden, weil die AVS klaren vertraglichen Verpflichtungen aus einer entsprechenden Investitionsvereinbarung nicht nachkommt (vgl. auch schon die Pressemitteilung der Your Drinks AG vom 8. Oktober 2015). Frühere Zahlungspflichten aus der Investitionsvereinbarung hatte die AVS jeweils erfüllt. Für ihre Weigerung, den ausstehenden Restbetrag von € 1,05 Mio. ebenfalls zu zahlen, hat die nach Auffassung der Gesellschaft keine stichhaltigen Gründe genannt. Vorstand und Aufsichtsrat der Your Drinks AG sehen deshalb gute Chancen für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Allerdings besteht selbst im Erfolgsfall das Risiko, dass eine gerichtlich zugesprochene Forderung mangels ausreichenden Vermögens der AVS nicht durchsetzbar sein könnte. Möglicherweise ist bereits nicht ausgeschlossen, dass schon die Klageerhebung eine Insolvenz der AVS auslösen könnte. Sollte in einem solchen Szenario eine bestehende Forderung der Your Drinks AG nicht oder nicht vollständig gegen die AVS durchsetzbar sein, wird die Your Drinks AG eine persönliche Haftung des Geschäftsführers der AVS prüfen und gegebenenfalls entsprechende Ansprüche geltend machen. Der Geschäftsführer der AVS ist zugleich auch CEO bei der Muttergesellschaft OIM PLC.

Die bisherige Zahlungsverweigerung der AVS hat das operative Geschäft der Your Drinks AG belastet, da diese Mittel insbesondere für Marketingmaßnahmen nicht zur Verfügung standen. Diese Beeinträchtigung des Geschäfts der Your Drinks AG ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich von der Muttergesellschaft der AVS, der OIM, zu verantworten. Da die OIM einer der größten Einzelaktionäre der Your Drinks AG ist, stößt dieses Verhalten bei Vorstand und Aufsichtsrat auf Unverständnis. Leider müssen jedoch Vorstand und Aufsichtsrat feststellen, dass die OIM im Grunde seit Amtsantritt ihres derzeitigen CEO im Juli 2014 vor allem in einer Weise aktiv geworden ist, die für die geschäftlichen Aktivitäten der Your Drinks AG belastend war. Aktivitäten, die sich positiv auf den Geschäftsaufbau von Your Drinks hätten auswirken können, waren dagegen bei OIM trotz ihrer großen Aktienbeteiligung an der Your Drinks AG nicht zu erkennen. Im Gegenteil hat es OIM beispielsweise für richtig befunden, in eigenen Pressemitteilungen auch fehlerhafte Aussagen über Your Drinks zu publizieren. Die Your Drinks AG ist solchen fehlerhaften Informationen jeweils über ihren Rechtsanwalt entgegengetreten.
Im Zusammenhang mit der Presseveröffentlichung der OIM vom 20.01.2017 weisen wir darauf hin, dass für die angekündigten Aktivitäten bezüglich der Investitionen in die Your Drinks AG teilweise die Zustimmung der Your Drinks AG erforderlich ist.

Auch bedingt durch die notwendige Bewältigung der aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat durch OIM und AVS verursachten Belastungen hat die Your Drinks AG die anstehende Hauptversammlung bislang noch nicht einberufen. Dies soll nun jedoch in Kürze erfolgen.

Your Drinks AG veröffentlichte diesen Inhalt am 20 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 20 January 2017 16:44:06 UTC.

Originaldokumenthttp://yourdrinksag.com/blog/pressemitteilung-klage-gegen-die-algo-vision-systems-gmbh-erhoben/

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