Die mediantis Aktiengesellschaft mit Sitz in Tutzing (die "Gesellschaft") gibt hiermit Folgendes bekannt:
Herr Richard K. Freiherr von Rheinbaben, wohnhaft in Tutzing (geschäftsansässig: Hauptstraße 2, 82327 Tutzing; der "Mitteilungspflichtige 1"), hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG Folgendes mitgeteilt:Dem Mitteilungspflichtigen 1 gehört weiterhin (auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG) unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG. Ferner gehört dem Mitteilungspflichtigen 1 nunmehr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG.
Herr Rolf Freiherr von Rheinbaben, wohnhaft in Mexico City/Mexico (geschäftsansässig: Hauptstraße 2, 82327 Tutzing; der "Mitteilungspflichtige 2"), hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 AktG vorsorglich Folgendes mitgeteilt:Dem Mitteilungspflichtigen 2 gehört weiterhin (auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG) mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft im Sinne von § 20 Abs. 1 AktG. Diese Beteiligung wird vom Mitteilungspflichtigen 2 nunmehr über den Mitteilungspflichtigen 1 als Treuhänder gehalten, der diese Beteiligung teils für Rechnung des Mitteilungspflichtigen 2, teils für Rechnung eines vom Mitteilungspflichtigen 2 abhängigen Unternehmens hält.

mediantis Aktiengesellschaft
Der Vorstand

mediantis AG veröffentlichte diesen Inhalt am 23 November 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 23 November 2016 10:15:05 UTC.

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