GESCHÄFTSBERICHT 2020

1

2

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

GESCHÄFTSBERICHT 2020

1

Allgemeine

Informationen

Konzernkennzahlen

7

Unternehmensstruktur

8

LUDWIG BECK Vorstand

9

Bericht des Aufsichtsrats

10

Aktie

15

Investor Relations

16

2

Konzernabschluss &

Konzernanhang

Konzernbilanz

18

Konzerngesamtergebnisrechnung

19

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

20

Konzernkapitalflussrechnung

21

Konzernanhang

22

3

Konzern-

lagebericht

Grundlagen des Konzerns

58

Wirtschaftsbericht

59

Vergütungsbericht

67

Risiko- und Chancenbericht

70

Internes Kontroll- und

Risikomanagementsystem

76

Prognosebericht

77

Ergänzende Angaben

77

4

Weitere

Informationen

Bilanzeid

80

Bestätigungsvermerk des unabhängigen

Abschlussprüfers

80

Finanzkalender 2021

88

Impressum & Kontakt

88

4

Es gibt Kaufhäuser, Modehäuser, Konsumtempel - und es gibt LUDWIG BECK.

Wir setzen uns mit ganzer Leidenschaft dafür ein, bei unseren Kunden, Mitarbeitern, Investoren und Geschäfts­partnern als genauso glaub­würdig, einzigartig und begehrenswert wahrgenommen zu werden wie die exklusiven Marken in unserem Sortiment.

Stil hat ein Zuhause.

1 Allgemeine Informationen

6

Konzernkennzahlen

2020

2019*)

2016

(IFRS/IAS)

(IFRS/IAS)

(IFRS/IAS)

Ergebnis

Umsatz (brutto)

Mio. €

60,4

95,3

95,5

173,2

177,1

Mehrwertsteuer

Mio. €

8,9

15,2

15,2

27,6

28,3

Umsatz (netto)

Mio. €

51,5

80,1

80,3

145,6

148,9

%

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

Nettorohertrag

Mio. €

20,5

38,6

38,7

69,6

71,3

%

39,8

48,2

48,1

47,8

47,9

Ergebnis vor Zinsen, Steuern u. Abschreibungen (EBITDA)

Mio. €

4,3

12,9

10,3

10,9

10,3

%

8,4

16,1

12,8

7,5

6,9

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

Mio. €

-1,9

7,0

7,6

6,5

6,3

%

-3,6

8,7

9,5

4,4

4,3

Ergebnis vor Steuern (EBT)

Mio. €

-4,3

4,6

6,9

5,6

5,2

%

-8,3

5,8

8,5

3,8

3,5

Konzernergebnis

Mio. €

-1,7

3,4

5,0

3,3

2,9

%

-3,4

4,3

6,2

2,2

1,9

Bilanz

Eigenkapital

Mio. €

59,6

61,6

75,8

79,4

79,0

Eigenkapitalquote

%

32,4

34,8

59,9

60,8

58,9

Eigenkapitalrentabilität vor Steuern

%

-7,1

7,5

9,1

7,0

6,6

Investitionen

Mio. €

4,9

1,7

2,5

2,5

5,4

Bilanzsumme

Mio. €

183,8

177,2

126,5

130,5

134,0

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Personen

397

442

455

874

892

Personalaufwand

Mio. €

13,5

17,4

17,4

29,3

30,4

%

26,3

21,8

21,6

20,2

20,4

Nettoumsatz pro Mitarbeiter (gewichtet, durchschnittlich)

T€

194,3

272,4

259,9

253,2

244,1

Aktie

Aktienanzahl

Mio.

3,70

3,70

3,70

3,70

3,70

Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert

-0,47

0,93

1,34

0,88

0,78

Dividende

0,00

0,00

0,00

0,65

0,65

Sonstige (Stand 31.12.2019)

Verkaufsfläche

m2

12.400

12.400

12.400

28.600

28.600

Bruttoumsatz pro Quadratmeter

€/m2

4.862

7.685

7.702

6.056

6.193

*) für die fortgeführten Geschäftsbereiche

7

Unternehmensstruktur

LUDWIG BECK am Rathauseck -

Textilhaus Feldmeier AGLUDWIG BECK Beteiligungs GmbHLUDWIG BECK Verwaltungs GmbH

Feldmeier

GmbHFeldmeier GmbH & Co.

Betriebs KG

LUDWIG BECK Grundbesitz Haar GmbHLUDWIG BECK

Grundbesitz Hannover GmbH

8

LUDWIG BECK Vorstand

PERSÖNLICHER DANK

Der Vorstand von LUDWIG BECK dankt allen Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern des Konzerns für ihr Engagement und das dem Unter­nehmen im Jahr 2020 entgegengebrachte Vertrauen.

CHRISTIAN GREINER

Vorstandsvorsitzender, Vorstand für Personal, Einkauf, Verkauf, Marketing LUDWIG BECK AG

JENS SCHOTT

Vorstand für Finanzen, IT und Logistik LUDWIG BECK AG

2004 entwickelte Christian Greiner das Young-Fashion-Konzept U1 für die Rudolf Wöhrl AG in Nürnberg, das er als Geschäftsführer bis Ende 2007 führte. Seit 2008 ist Christian Greiner Geschäftsführer der Firma INTRO Retail & Media GmbH, zudem ist er Mitinhaber und Geschäfts-führer der Kreativagentur nuts communication GmbH in Nürnberg. 2010 wechselte Christian Greiner aus dem Aufsichtsrat der LUDWIG BECK AG in den Vorstand, wo er nun als Vorstands-vorsitzender für Personal, Einkauf, Verkauf und Marketing verantwortlich zeichnet.

Jens Schott spezialisierte sich in seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre auf die Schwer-punkte Steuern und Rechnungswesen. Von 1998 bis 2002 sammelte er wertvolle Erfahrungen in einer namhaften Münchner Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft. Seit 2002 war Jens Schott bei der LUDWIG BECK AG verant-wortlich für die Konzernrechnungslegung sowie das Finanzcontrolling und leitete seit 2015 den Bereich Konzernrechnungswesen. Seit dem

1. September 2019 ist er verantwortlich für die Bereiche Finanzen, IT und Logistik.

Bericht des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat von LUDWIG BECK intensiv mit der aktuellen Entwicklung und den strategischen Zielen des Konzerns auseinandergesetzt. Dabei übte er seine beratende, kontrollierende und überwachende Funktion gegenüber dem Vorstand gewissenhaft und mit größter Sorgfalt aus. In sechs Sitzungen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Fragen der Unternehmensplanung, der Risikolage und des Risikomanagements erörtert.

Eine wesentliche Grundlage der Aufsichtsrats-tätigkeit bildeten die mündlichen und schriftlichen Berichte im Sinne des § 90 Aktiengesetz (AktG), die der Vorstand innerhalb und außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erstattet hat. So informierte der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über sämtliche für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Entwick-lungen und Belange unmittelbar und vollständig sowohl mündlich als auch schriftlich. Damit ist der Vorstand seinen Informationspflichten jederzeit vollständig nachgekommen. Zusatz- oder Ergän-zungsberichte waren nicht erforderlich.

Die Berichterstattung bezog sich vor allem auf die Geschäftspolitik sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität der Gesellschaft, die laufende Geschäftsentwicklung, die internen Kontrollsysteme, Compliance, Inves-titions- und Desinvestitionsentscheidungen sowie Geschäfte von vorrangiger Bedeutung für die Rentabilität und Liquidität der LUDWIG BECK AG und des Konzerns. Breiten Raum nahmen auch die Information und der Austausch über die Maß-nahmen und Mittel zur Begrenzung der Auswir-kungen der COVID-19-Pandemie, einhergehend mit wochenlangen Schließungen und einem komplett veränderten Umfeld auf den Geschäfts-verlauf und das Ergebnis, ein.

Der Aufsichtsrat wurde in alle bedeutenden stra-tegischen Unternehmensentscheidungen einbe-zogen. Falls es erforderlich war, prüfte, diskutierte und genehmigte er diese. In Ausübung seiner Überwachungsfunktion hat sich der Aufsichtsrat von der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßig-keit der Unternehmensführung durch den Vor-stand überzeugen können, ebenso von der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns, deren Organisation er mit dem Vor-stand diskutierte.

Über die Bewertung von Chancen und Risiken des Unternehmens haben sich Aufsichtsrat und Vorstand laufend ausgetauscht. Dabei informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über mögliche oder eingetretene Risikoszenarien, für die in gemeinsamen Beratungen Lösungen erarbeitet wurden. Parallel dazu wurden die den Zielen des Unternehmens dienlichen Chancen geprüft.

Beanstandungen der Vorstandstätigkeit ergaben sich nicht. Nachfolgend werden weitere Details der Tätigkeit des Aufsichtsrats beschrieben.

Sechs Sitzungen im Jahr 2020

Im Berichtsjahr 2020 fanden vier ordentliche Auf-sichtsratssitzungen statt, zusätzlich wurden zwei außerordentliche Sitzungen abgehalten. An den Sitzungen nahmen stets alle amtierenden Auf-sichtsratsmitglieder teil. Der Vorstand nahm eben-falls an diesen Sitzungen teil, mit Ausnahme der außerordentlichen Sitzung am 29. Mai 2020.

Im Zentrum dieser Beratungen standen die laufende Geschäftsentwicklung sowie Unter-nehmensstrategie und die Maßnahmen zu ihrer Umsetzung in der Gesellschaft und den Tochter-gesellschaften.

Die Bilanzsitzung nach § 171 Abs. 1 AktG am 26. März 2020 fand aufgrund der COVID-19-Pandemie und des damit einhergehenden Lockdowns als Videokonferenz statt. An dieser virtuellen Sitzung nahm auch der Abschlussprüfer teil. Im Verlauf dieser Beratung wurden der vom Vorstand aufge-stellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der LUDWIG BECK AG festgestellt. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat eine mittelfristige Prognose auf "Normalbasis" vor. Weiterhin wurden die Beschluss-vorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen der Hauptversammlung 2020 verabschiedet.

Eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats fand am 29. Mai 2020, ebenfalls als Videokonferenz, statt. Thema dieser Sitzung war die ordentliche Hauptversammlung 2020. Diese sollte ursprünglich am 18. Mai 2020 als Präsenzversammlung statt- finden, was aber aufgrund der COVID-19-Pandemie so nicht durchführbar war. Der Vorstand hat daher beschlossen, die Hauptversammlung auf den 28. Juli 2020 zu verschieben und in Form einer virtuellen Hauptversammlung einzuberufen. Hierzu erteilte der Aufsichtsrat am 29. Mai 2020 durch Beschluss seine Zustimmung und verabschiedete seine Beschlussvorschläge an die Hauptver-sammlung.

Im Anschluss an die Hauptversammlung am 28. Juli 2020 fand eine Sitzung des Aufsichtsrats statt, in deren Rahmen Herr Dr. Bruno Sälzer zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde. In dieser Sitzung wurde auch Herr Josef Schmid anstelle des ausgeschiedenen Herrn Dr. Steffen Stremme zum neuen Mitglied des Prüfungs-ausschusses gewählt. Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 und der weiterführenden Unternehmensstrategie - insbesondere auch im Hinblick auf die Corona-Krise und deren Folgen.

Bis zum Ablauf der Hauptversammlung am

28. Juli 2020 gehörten dem Aufsichtsrat die Mit- glieder Herr Dr. Steffen Stremme (Vorsitzender),

Frau Sandra Pabst (stellvertretende Vorsitzende), Frau Clarissa Käfer und Herr Dr. Bruno Sälzer als Anteilseignervertreter sowie Herr Michael Eck- hoff und Herr Michael Neumaier als Arbeit- nehmervertreter an. Herr Dr. Moritz Frhr. v. Hutten z. Stolzenberg ist Ersatzmitglied der Anteilseigner-vertreter.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Steffen Stremme endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juli 2020. Er schied daher zum Ablauf der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Im Rahmen der Haupt-versammlung wurde am selben Tag Herr Josef Schmid zum neuen Aufsichtsratsmitglied als Vertreter der Anteilseigner gewählt.

Seit Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juli 2020 besteht der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Dr. Bruno Sälzer (Vorsitzender), Sandra Pabst (stellvertretende Vorsitzende), Clarissa Käfer und Josef Schmid als Anteilseigner-vertreter sowie den beiden Arbeitnehmerver- tretern Michael Eckhoff und Michael Neumaier.

Dr. Moritz Frhr. v. Hutten z. Stolzenberg ist Ersatz-mitglied der Anteilseignervertreter.

Im Vorstand der LUDWIG BECK AG gab es im Ge-schäftsjahr 2020 keine personellen Veränderungen.

Eine weitere ordentliche Aufsichtsratssitzung fand am 15. September 2020 statt, in der sich der Aufsichtsrat unter anderem mit der aktuellen Geschäftsentwicklung in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres 2020, welches durch die Aus-wirkungen der Corona-Pandemie geprägt war, beschäftigte. Außerdem wurde die Entsprechens-erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 15. September 2020 verabschiedet. Ebenfalls Gegenstand dieser Sitzung war das Thema Compliance sowie die Neufassung der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und Vor-stand. Letzteres war aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das ARUG II sowie die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlich. Schließlich hat der Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Greiner mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 für drei weitere Jahre zum Mitglied des Vorstands zu bestellen und ihn zum Vorstands-vorsitzenden zu ernennen. Ebenso beschloss der Aufsichtsrat, den Vorstandsanstellungsvertrag von Herrn Greiner um drei Jahre zu verlängern.

Am 18. November 2020 folgte eine außerordent-liche Aufsichtsratssitzung per Videokonferenz. Zusätzlich zu den regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Informationen durch den Vorstand erfolgte hier ein allgemeines Update im ganzen Gremium. Insbesondere wurde der Verkauf der Immobilie Haar besprochen.

In seiner letzten Sitzung des Jahres, am

18. Dezember 2020, die aufgrund des erneuten Lockdowns virtuell stattfand, kamen u. a. die

Geschäftsentwicklung im vierten Quartal sowie die Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 zur Sprache.

und sich dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2020 für die Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen.

Die durch den erneuten Lockdown - das wichtige Weihnachtsgeschäft kam hierdurch zum Erliegen - hervorgerufene Situation sowie die getroffenen und weiterhin geplanten Maßnahmen zur Eindäm-mung der Auswirkungen auf das Unternehmen wurden ausführlich diskutiert.

Möglicherweise auftretende Interessenkonflikte werden von den Aufsichtsratsmitgliedern gegen- über dem Aufsichtsrat offengelegt und führen in der Regel zu einer Nichtbeteiligung des betroffe-nen Aufsichtsratsmitglieds an der Diskussion und der Abstimmung über den den Interessenkonflikt auslösenden Tagesordnungsgegenstand.

Auch außerhalb der angeführten Sitzungen stand der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsrats-vorsitzende, im ständigen Austausch mit dem Vor-stand und wurde von diesem über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.

Der Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse gebildet, den Prüfungsausschuss sowie den Geschäftsführungs-und Personalausschuss.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr 2020 in zwei virtuellen Sitzungen, an denen jeweils alle amtierenden Ausschussmitglieder teilnahmen. Weiter stimmte sich die Ausschussvorsitzende in drei weiteren Terminen mit den Wirtschaftsprüfern zur Jahresabschlussprüfung ab.

Der Prüfungsausschuss befasste sich schwerpunkt-mäßig mit der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses nebst Lagebericht, der Über-wachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie dem Risikomanagementsystem. In Anwesen-heit des Abschlussprüfers erörterte das Gremium die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und emp-fahl dem Aufsichtsrat, den Jahres- und Konzern-abschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu billigen

Weiter bereitete der Ausschuss die Erteilung der Prüfungsaufträge für das Geschäftsjahr 2020 vor und befasste sich mit der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers sowie den Prüfungsschwer-punkten. Der Ausschuss ließ sich über sogenannte Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers unterrichten und prüfte den vom Vorstand er-stellten Abhängigkeitsbericht. Die Unabhängig-keitserklärung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat der Ausschuss eingeholt.

Der Ausschuss hat sich mit der Wahl des Ab- schlussprüfers beschäftigt und empfiehlt dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung als Ab-schlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die BTU Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, München, vorzuschlagen.

Der Prüfungsausschuss bestand bis zum 28. Juli 2020 aus den Mitgliedern Clarissa Käfer (Vorsit- zende), Dr. Steffen Stremme sowie Dr. Bruno Sälzer.

In der Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung am 28. Juli 2020 wurden Frau Käfer und Herr Dr. Sälzer jeweils in ihren Ämtern bestätigt. Herr Josef Schmid wurde anstelle von Herrn Dr. Stremme zum Mitglied des Prüfungs-ausschusses gewählt.

Geschäftsführungs- und Personalausschuss Der Geschäftsführungs- und Personalausschuss kam am 20. August 2020 unter Teilnahme aller Ausschussmitglieder per Videokonferenz zu-sammen.

Der Ausschuss empfahl dem Aufsichtsrat die Verlängerung der Amtszeit und des Anstellungs-vertrags von Herrn Christian Greiner. In der Auf-sichtsratssitzung vom 15. September 2020 wird hierüber Beschluss gefasst. Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgte durch den Vorsitzenden des Geschäftsführungs- und Personalausschusses. Ziel ist, die Kontinuität und eine langfristige Pers-pektive für das Haus sicherzustellen.

Der Geschäftsführungs- und Personalausschuss bestand bis zum 28. Juli 2020 aus den Mitgliedern Dr. Steffen Stremme (Vorsitzender), Sandra Pabst und Clarissa Käfer.

Seit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Stremme aus dem Aufsichtsrat und der Wahl von Herrn Dr. Sälzer zum Aufsichtsratsvorsitzenden am 28. Juli 2020 ist Herr Dr. Bruno Sälzer kraft seines Amtes als Aufsichtsratsvorsitzender zugleich Vorsitzender des Geschäftsführungs- und Personalausschusses. Frau Pabst und Frau Käfer gehören dem Geschäfts-führungs- und Personalausschuss weiter an.

Deutscher Corporate Governance Kodex und Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat tritt für die im Deutschen Corpo-rate Governance Kodex aufgeführten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmens-führung ein. Deshalb hat der Prüfungsausschuss durch seine Vorsitzende eine Erklärung des Ab-schlussprüfers eingeholt, wonach keine geschäft- lichen, finanziellen, persönlichen oder anderweitigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unter-nehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhän-gigkeit begründen könnten. Diese Unabhängigkeits-erklärung hat der Abschlussprüfer mit Schreiben vom 16. März 2020 gegenüber der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben.

Konzernabschluss und Jahresabschluss

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht sind unter Einbe-ziehung der Buchführung von der zum Abschluss-prüfer gewählten BTU Treuhand GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehen worden.

Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats haben sämt-liche Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichts-rats am 24. März 2021 vorgelegen und sind von diesen sorgfältig geprüft worden. Diese Unter-lagen wurden im Beisein des Abschlussprüfers vom Prüfungsausschuss sowie vom gesamten Aufsichtsrat eingehend erörtert. Der Abschluss-prüfer konnte keine Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, bezo-gen auf den Rechnungslegungsprozess, fest-stellen. Der Aufsichtsrat konnte sich davon über-zeugen, dass der Bericht des Abschlussprüfers den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer auch Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Ab-schlussprüfung erläutert sowie über seine Unbe-fangenheit und die Leistungen informiert, die er zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht hat.

Sie betrifft ebenso Beratungsleistungen, die vom Abschlussprüfer für das Unternehmen im abgelau-fenen Geschäftsjahr erbracht oder für das laufende Geschäftsjahr vereinbart wurden.

Die zum 15. September 2020 verabschiedete Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde auf der Webseite der Gesellschaft unter dem Menüpunkt Investor Relations im Bereich Cor- porate Governance veröffentlicht und ist in die ebenfalls auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemachte Erklärung zur Unternehmens-führung aufgenommen. Am 24. März 2021 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Erklärung zur Unternehmensführung ab und machte sie auf der Webseite des Unternehmens öffentlich zugänglich.

Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfungen des Abschlussprüfers in der Auf-sichtsratssitzung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht bereits im Vorfeld der Sitzung durchgearbeitet. Die Aussagen des Lageberichts und des Konzern-lageberichts stimmen mit den Einschätzungen des Aufsichtsrats überein. Nach dem abschlie-ßenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-abschluss der LUDWIG BECK AG einstimmig genehmigt; er ist damit festgestellt. Weiterhin hat er den Konzernabschluss gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat ebenfalls den Bericht des Vor-stands gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu ver-bundenen Unternehmen für das vergangene Ge-schäftsjahr ("Abhängigkeitsbericht") geprüft. In diesem Bericht hat der Vorstand folgende Schluss-erklärung abgegeben: "Nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsge-schäfte mit den verbundenen Unternehmen vorge-nommen und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unter-lassene Maßnahmen nicht benachteiligt worden."

Persönlicher Dank

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LUDWIG BECK AG und ihrer Tochtergesellschaften seinen Dank für die im Jahr 2020 erbrachten Leistungen sowie das große persönliche Engagement aus. Dies umso mehr, da alles unter erschwerten Bedingungen stattfinden musste. An dieser Stelle gilt der Dank des Aufsichtsrats auch den Kundinnen und Kun-den für ihre Treue zu LUDWIG BECK und den Geschäftspartnern für ihr Vertrauen.

München, im März 2021

Die BTU Treuhand GmbH als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und am 17. März 2021 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass:

  • 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  • 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechts-geschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,

  • 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beur-teilung als die durch den Vorstand sprechen."

Dem Aufsichtsrat lagen sowohl der Abhängigkeits-bericht des Vorstands als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vor. Zudem hat er den Prü-fungsbericht des Abschlussprüfers mit diesem ab-schließend besprochen. Dabei konnte er sich davon überzeugen, dass insbesondere alle Rechtsgeschäf-te und Maßnahmen vollständig erfasst wurden. Aus dem Bericht des Abschlussprüfers ergeben sich keine Bedenken. All dies vorausgeschickt, schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Nach dem abschlie-ßenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Dr. Bruno Sälzer,

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Aktie

Das Börsenjahr 2020

Der Start ins Börsenjahr 2020 war hoffnungsvoll. Im Februar erreichte der Dax noch ein Rekordhoch, obwohl die Konjunktur schwächelte. Anfang März war es dann vorbei mit der Sorglosigkeit. Am 23. März hatten der MSCI World knapp 30 % und der Nasdaq-100 knapp 16 % seit Jahresbeginn verloren. Mit den Lockdowns kamen das öffentliche Leben und der weltweite Handel zum Erliegen. Von diesem Einschlag profitierte vor allem die virtuelle Welt. Wie schnell Digitalunternehmen von Crash auf Rallye schalteten, war faszinierend zu beobachten. Die Kapitalmärkte standen vor einem Abgrund. Das Jahr-hundertereignis Corona-Pandemie hätte zu einem Jahrhundert-Crash führen können. Dass es nicht so weit kam, haben wir vor allem den Notenbanken zu verdanken. Insbesondere die US-Notenbank stellte in großem Umfang Liquidität zur Verfügung und kaufte in einem historisch einmaligen Ausmaß nicht nur Staatsanleihen und Corporate Bonds, sondern auch Unternehmensanleihen mit zweifelhafter Bonität. Mitten in die Börsenrallye der Digitalunternehmen platzte die News zur Wirecard-Pleite. Der Dax-Hoff-nungsträger Wirecard entpuppte sich als Betrug. Doch auch dies hat den Markt nur kurzzeitig irritiert. Zum Jahresende 2020 hat der Dax nach der wohl schnellsten Erholung seiner Geschichte den Februar- Rekord noch übertroffen. Vergleicht man nur die beiden Stichtage, erscheint 2020 wie ein solides, stressarmes Börsenjahr: Bei 13.718,78 Punkten hat der Dax am 31. Dezember 2020 geschlossen. Damit ist der wichtigste deutsche Aktienindex um etwa 4 % gegenüber dem Jahresbeginn gestiegen.

Die LUDWIG BECK Aktie - Aktienstammdaten

ISIN

DE0005199905

WKN

519990

Börsenkürzel

ECK

Branche

Einzelhandel

Zulassungssegment

Prime Standard

Anzahl der Aktien

3.695.000

Marktkapitalisierung zum 31.12.2020

90,9 Mio. €

Handelsplätze

Frankfurt/M., Stuttgart, München, Düsseldorf, Berlin, Bremen, Hamburg, XETRA

Jahresendkurs (31.12.2020)

24,60 €

Höchstkurs (23.06.2020)

29,60 €

Tiefstkurs (16.12.2020)

22,80 €

Designated Sponsor

DZ Bank

Die LUDWIG BECK Aktie mit negativer Entwicklung

Auf der elektronischen Handelsplattform XETRA eröffnete die Aktie der LUDWIG BECK AG das Jahr 2020 mit 27,60 € und schloss mit einem Kurs von 24,60 €. Der Verlust ist der COVID-19-Pandemie und ihren Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag geschuldet. Am 23. Juni hatte die Aktie der LUDWIG BECK AG das Jahreshoch mit 29,60 € erreicht - der Tiefstand lag am 16. Dezember bei 22,80 €.

Ergebnis je Aktie

Die LUDWIG BECK Aktie schloss das Jahr 2020 mit einem negativen Ergebnis je Aktie von -0,47 € ab (Vorjahr: -3,68 €). Aufgeteilt ergeben sich ein Gewinn je Aktie von -0,47 € (Vorjahr: 0,93 €) für die fortgeführten Geschäftsbereiche bzw. ein Verlust je Aktie von 0,00 € (Vorjahr: -4,61 €) für die auf-gegebenen Geschäftsbereiche.

Dividende

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzverlusten von ca. minus 40 % zum Vorjahr, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung im Mai 2021 keine Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen. Nach den Einschnitten durch den Lockdown im 1. Quartal 2020 wurde dies bereits auf der virtuellen Hauptversammlung im Juli 2020 bekannt-gegeben. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2020 lag bei -10,9 Mio. €. Dieser wurde in voller Höhe durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen der LUDWIG BECK AG ausgeglichen. Der Bilanz-gewinn 2020 der LUDWIG BECK AG betrug demnach 0 €.

Aktionärsstruktur

Die Aktionärsstruktur der LUDWIG BECK AG setzte sich entsprechend den letzten Meldungen wie folgt zusammen: Die INTRO-Verwaltungs GmbH war im Berichtsjahr 2020 mit einem Anteil von 49,2% die größte Einzelaktionärin, veräußerte dann aber kurz vor Jahresende 24,0 % ihrer Aktien. Somit hält die INTRO-Verwaltungs GmbH nun 25,2 % der Anteile. Neu als Aktionärin hinzugekommen ist die BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit 24,4% der Anteile. Die Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH hält unverändert 25,7 % der Anteile. Die OST-WEST Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG und die Rheintex Verwaltungs AG waren mit 5,0 % bzw. 3,0 % an der LUDWIG BECK AG beteiligt. Da Stimmrechte erst beim Erreichen der Schwellenwerte gemeldet werden, kann der Freefloat der Gesellschaft lediglich als Schätzwert angegeben werden. Dieser liegt demnach bei 16,7 %.

Investor Relations

LUDWIG BECK ist in seiner Informationspolitik als ein am Prime Standard orientiertes Unternehmen den Grundsätzen des "Fair Disclosure" verpflichtet. Diese sind: Aktualität, Kontinuität und Gleich-behandlung. Ein regelmäßiger Dialog mit Anlegern, Analysten oder der Presse ist daher für die Gesell-schaft selbstverständlich. Interessenten werden über Aktivitäten und Pläne der Gesellschaft aktuell informiert.

Die zweisprachige Berichterstattung von LUDWIG BECK orientiert sich an festen Terminen wie der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Analystenkonferenz im März, in denen das Manage-ment von LUDWIG BECK den Geschäftsbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr präsentiert.

Ferner veröffentlicht die LUDWIG BECK AG eine Quartalsmitteilung für die Quartale 1 und 3 sowie zusammen mit einer Corporate News einen Konzernzwischenbericht für das 2. Quartal und die ersten sechs Monate.

Die Veröffentlichungen zu den genannten Veranstaltungen können online im Bereich Investor Relations unter kaufhaus.ludwigbeck.de eingesehen werden. Darüber hinaus bietet dieser Menüpunkt um-fassende Informationen zur Geschäftsstrategie des Konzerns, fortlaufende Berichte, Corporate News, Analystenempfehlungen sowie die archivierten Geschäftsberichte ab dem Jahr 2000. Aktuelle Ereignisse und Stellungnahmen der Gesellschaft werden im Aktionärs-Newsletter mitgeteilt. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, das Investor-Relations-Team von LUDWIG BECK direkt zu kon-taktieren.

Den Finanzkalender der Gesellschaft für das Jahr 2021 finden Sie auf Seite 88 dieses Geschäftsberichts sowie im Internet im Bereich Investor Relations/Corporate Events/Finanzkalender.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

2 Konzernabschluss & Konzernanhang

Konzernbilanz

Konzernbilanz der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München, zum 31. Dezember 2020, nach den Vorschriften des IASB

31.12.2019

T€

4.446 157.136 143 0 161.726

12.331 2.543

639 15.514 177.239

Passiva

  • A. Eigenkapital

    I. II. III. IV.

    Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Angesammelter Gewinn

    Sonstige Eigenkapitalbestandteile

    Summe Eigenkapital

  • B. Langfristige Verbindlichkeiten

    I. II. III.

    Finanzielle Verbindlichkeiten Rückstellungen

    Latente Steuern

    Summe langfristige Verbindlichkeiten

  • C. Kurzfristige Verbindlichkeiten

I. II. III IV.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Steuerverbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten

Summe Fremdkapital (B. - C.)Anhang

(9) (8) (10)

(9) (9) (9) (9)

(6) (6) (6) (6)

Konzerngesamtergebnisrechnung

Konzerngesamtergebnisrechnung der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG,

München, für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, nach den Vorschriften des IASB

01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2019

Anhang

T€

T€

T€

T€

  • 1. Umsatzerlöse

    (11)

    • - Umsatz (brutto)

    • - abzüglich Mehrwertsteuer

      60.365 8.876

    • - Umsatz (netto)

    95.272 15.195 51.490

  • 2. Andere aktivierte Eigenleistungen

  • 3. Sonstige betriebliche Erträge

    (12) (13)

    47 6.842 58.378

    80.077 39 3.752 83.869

  • 4. Materialaufwand

  • 5. Personalaufwand

  • 6. Abschreibungen

  • 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

    (14) (15) (16) (17)

    30.974 13.523 6.206 9.554

    41.483 17.445 5.930

  • 8. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

    60.256 -1.878

    12.051

  • 9. Finanzergebnis - davon Finanzierungsaufwendungen: T€ 2.460 (Vorjahr: T€ 2.410)

    (18)

    -2.379

    76.909 6.959 -2.328

  • 10. Ergebnis vor Steuern (EBT)

    -4.257

  • 11. Ertragsteuern

    (19)

    -2.521

    4.631 1.202

  • 12. Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen*)

-1.737

3.429

  • 13. Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

    (20)

    0

    -17.018

  • 14. Ergebnis nach Steuern (EAT)

    -1.737

    -13.590

  • 15. Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge

    (21)

  • 15a. Komponenten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können

    -164

    -405

    Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aus Pensionszusagen

  • 15b. Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen (+) und Erträge (-)

    -54

    -133

    Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge gesamt

    -110

    -272

  • 16. Konzerngesamtergebnis

    -1.847

    -13.862

    Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie in € - davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen je Aktie in € - davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen je Aktie in €

    (22)

    Durchschnittlich in Umlauf befindliche Aktien in Tausend

-0,47 -0,47 0,00 3.695

-3,68

0,93

-4,61

3.695

*) IFRS 5 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche" war nach der Veräußerung sämtlicher

WORMLAND-Anteile für das Geschäftsjahr 2019 anzuwenden. Demnach wurden sämtliche Erlöse, Erträge und Aufwendungen aus den einzelnen Positionen der Konzerngesamtergebnisrechnung eliminiert und als Saldo in der gesonderten Zeile "Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen (IFRS 5.33).

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München, für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Stand 01.01.2020

Konzernergebnis

Auszahlungen an andere Gesellschafter

Veränderung der direkt im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Stand 31.12.2020

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München, für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Stand 01.01.2019

Konzernergebnis

Auszahlungen an andere Gesellschafter

Veränderung der direkt im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Stand 31.12.2019

*) Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile resultieren aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und betreffen damit Komponenten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Konzernkapitalflussrechnung

Konzernkapitalflussrechnung der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München, für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, nach den Vorschriften des IASB

Ergebnis vor Ertragsteuern Berichtigung für:

  • - Abschreibungen

  • - Zinserträge

  • - Zinsaufwendungen

  • - Gewinne/Verluste (-/+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

Betriebsergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens Zunahme/Abnahme (-/+) der Vermögenswerte:

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögenswerte

Zunahme/Abnahme (+/-) der Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten

Zunahme/Abnahme (+/-) der Rückstellungen: Rückstellungen

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (vor Zins- und Steuerzahlungen)

Gezahlte Zinsen

Erhaltene Zinsen

Auszahlungen an andere Gesellschafter Gezahlte Ertragsteuern

A. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens Verkäuferzuzahlung WORMLAND

Mittelabfluss aus Endkonsolidierung WORMLAND Einzahlungen aus der Verwertung des Planvermögens B. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Aufnahme/Tilgung (+/-) v. langfristigen Bankkrediten u. Krediten von Versicherungen Aufnahme/Tilgung (+/-) v. kurzfristigen Bankkrediten u. Krediten von Versicherungen Aufnahme/Tilgung (+/-) von sonstigen Darlehen

Tilgung Finanzierungsleasing

C. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (A. + B. + C.) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

01.01. - 31.12.2019

T€

4.631

5.930 -82 2.410 39 12.928

141

381

-4

-351 -474

-217 12.404 -2.353 1 -249 -1.929 7.874

-1.666

0

-11.500

-843

104 -13.905 -1.683 9.309 -52 -2.581 4.993 -1.038 1.678 639

Konzernanhang

Konzernanhang zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München

  • A. Allgemeine Angaben

  • B. Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze

    • I. Konsolidierungskreis

    • II. Konsolidierungsmethoden

      • 1. Kapitalkonsolidierung

      • 2. Forderungen- und Schulden-konsolidierung

      • 3. Aufwands- und Ertragskonsolidierung

      • 4. Zwischenerfolgseliminierung

    • III. Grundlagen der Währungsumrechnung

    • IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    1.

    Allgemein

    • 2. Erstmalige Anwendung von IFRS/IAS

    • 3. Währungsumrechnung in den einbezogenen Gesellschaften

    • 4. Immaterielle Vermögenswerte

    • 5. Sachanlagen

    • 6. Vorräte

    • 7. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

    • 8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    • 9. Rückstellungen

    • 10. Verbindlichkeiten

    • 11. Latente Steuern

    • 12. Fälligkeiten

    • 13. Umsatzrealisierung

    • 14. Finanzinstrumente

    • 15. Bilanzierungs- und Bewertungs-änderungen

    23

    24

    24

    25

    25 25

    25

    25

    25

    25

    25 26 27 27 27 29 29 30

    • 30 D. Erläuterung zur Segmentberichterstattung 51

    • 30 E. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung 53

    • 31 F. Erläuterungen zur Konzerneigenkapitalveränderungs-

    • 31 rechnung 53

    • 31 G. Sonstige Angaben 53

      31 33

  • C. Erläuterung einzelner Posten der Konzernbilanz und

  • (6) Eigenkapital

  • (7) Abfindungsanspruch für andere

38

Gesellschafter 40

(8) Rückstellungen 41

(9) Verbindlichkeiten 43

(10) Latente Steuern (aktiv und passiv) 46

II. Konzerngesamtergebnisrechnung 47

(11) Umsatzerlöse 47

(12) Andere aktivierte

Eigenleistungen 47

(13) Sonstige betriebliche Erträge 47

(14) Materialaufwand 47

(15) Personalaufwand 48

(16) Abschreibungen 48

(17) Sonstige betriebliche

Aufwendungen 49

(18) Finanzergebnis 49

(19) Ertragsteuern 49

  • (20) Ergebnis nach Steuern aus auf-

    gegebenen Geschäftsbereichen 50

  • (21) Direkt im Eigenkapital erfasste

    Aufwendungen und Erträge 50

  • (22) Erläuterungen zum Ergebnis

    je Aktie 51

  • I. Eventualschulden, Eventualforderungen 53

1. Eventualschulden 53

2. Eventualforderungen 53

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 53

der Konzerngesamtergebnisrechnung

I. Konzernbilanz

33

33

(Corporate Governance)

54

33

V. Beziehungen zu nahestehenden

(2) Sonstige Vermögenswerte

Unternehmen und Personen

54

(langfristig)

36

Vorstand

55

(3) Vorräte

36

Aufsichtsrat

55

(4) Forderungen und sonstige

VI. Nachtragsbericht

56

Vermögenswerte (kurzfristig)

37

VII. Honorar des Abschlussprüfers

56

(5) Zahlungsmittel und

VIII. Arbeitnehmer

56

Zahlungsmitteläquivalente

38

IX. Angaben nach § 297 Abs. 2 HGB

56

III. Leasing 53 IV. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

(1) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

A. Allgemeine Angaben

Die LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München (im Folgenden auch LUDWIG BECK AG genannt), Obergesellschaft des LUDWIG BECK Konzerns, wurde am 13. August 1992 durch Formwechsel der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier GmbH, München, gegründet. Der Sitz der LUDWIG BECK AG befindet sich in 80331 München, Marien-platz 11.

Die LUDWIG BECK AG wird im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB Nr. 100213 geführt.

Gegenstand der Geschäftstätigkeit des LUDWIG BECK Konzerns ist der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere der Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Hartwaren und anderen Waren, auch auf dem Versandwege bzw. im Online-Handel, sowie Erwerb, Halten und Verwaltung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere solchen, die Immobilieneigen-tum haben oder selbst an solchen Gesellschaften beteiligt sind.

Der Konzernabschluss der LUDWIG BECK AG zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (kurz: IFRS)/International Accounting Standards (kurz: IAS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (kurz: IFRIC)/Standing Interpretations Committee (kurz: SIC) aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwendenden vorgenannten Standards und Interpretationen werden berücksichtigt. Der Konzernabschluss wird in Verbindung mit § 315e HGB um bestimmte Angaben sowie den Konzernlagebericht ergänzt.

Die Konzernbilanz der LUDWIG BECK AG wurde auf die Stichtage 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 aufgestellt. Die dazugehörige Konzerngesamtergebnisrechnung, die Konzerneigenkapital- veränderungsrechnung, die Konzernkapitalflussrechnung und der Konzernanhang umfassen die Zeit-räume vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 und vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019. Die Bilanzstichtage der einbezogenen Unternehmen sind identisch.

Die Betragsangaben im Konzernabschluss erfolgen in T€ (Tausend Euro). Der Konzernabschluss wurde zunächst auf Basis der exakten (nicht gerundeten) Zahlen erstellt und anschließend auf T€ gerundet. Hieraus können sich in den Aufsummierungen Rundungsdifferenzen ergeben.

Der vorliegende Konzernabschluss vermittelt durch die vollständige Anwendung der maßgeblichen IFRS/IAS-Standards ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage.

Die Gliederung der Posten der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung (Gesamtkosten- verfahren), der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung erfolgte in Übereinstimmung mit IAS 1.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Konzernbilanzstichtag sowie der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen können. Die zukünftigen tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass inner-halb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden in der entsprechenden Erläuterung aufgeführt.

Im LUDWIG BECK Konzern sind Schätzungen und Annahmen insbesondere für die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, der Sachanlagen (vgl. Tz. 4 und 5), der Vorräte (vgl. Tz. 6), der Rück- stellungen (vgl. Tz. 9) und der latenten Steuern (vgl. Tz. 10) getroffen worden.

Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. März 2021 zur Billigung vor- gelegt. Im Anschluss daran wird der Vorstand die Freigabe zur Veröffentlichung erteilen. Die Haupt-versammlung kann den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss nicht mehr ändern.

B. Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze

I. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 werden neben der Muttergesellschaft, der LUDWIG BECK AG, folgende Gesellschaften, die alle ihren Sitz in Deutschland haben, einbezogen:

Beteiligungsquote (zugleich

Name

Stimmrechtsquote)

Unmittelbare Beteiligungen:

LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH

100,0 %

Mittelbare Beteiligungen:

LUDWIG BECK Verwaltungs GmbH

86,0 %

Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG

85,9 %

Feldmeier GmbH

100,0 %

LUDWIG BECK Grundbesitz Haar GmbH

100,0 %

LUDWIG BECK Grundbesitz Hannover GmbH

100,0 %

Die genannten Unternehmen werden aufgrund der vorliegenden Beherrschung durch die Mehrheit der Stimmrechte jeweils voll konsolidiert.

Der Konsolidierungskreis umfasst zwei Immobiliengesellschaften, von denen eine ausschließlich vom Konzern genutzte Immobilien hält und damit lediglich Risiken aus der Marktwertentwicklung der Immobilie unterliegt. Die Immobilie in Haar wurde zum 31.12.2020 veräußert.

Die LUDWIG BECK Grundbesitz Haar GmbH soll im Geschäftsjahr 2021 auf die LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH verschmolzen werden. Die LUDWIG BECK Grundbesitz Hannover GmbH hält Immobilien, die extern vermietet sind. Hier liegt das Risiko in der Marktentwicklung der Immobilien sowie in der Erzielbarkeit der Mieterlöse.

II. Konsolidierungsmethoden

1. Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung der voll konsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode (Purchase-Methode). Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen Eigen-kapital des voll konsolidierten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Im Zuge der Konsolidie-rung wurden die stillen Reserven bzw. Lasten auf die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens verteilt. Für die Konsolidierung wurde eine vollständige Neubewertung der Vermögens-werte und Schulden vorgenommen.

Bei der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG erfolgte die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt und bei den restlichen Tochter- bzw. Enkelgesellschaften zum Zeitpunkt der Gründung bzw. des Erwerbs der Unternehmen.

Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der damit korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt.

Im Konzernabschluss erfolgt der Kapitalausweis für andere Gesellschafter (Kommanditisten) an der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG gemäß IAS 32 und IAS 1. Aus den Kapitalkonsolidierungen entstanden keine Unterschiedsbeträge.

2. Forderungen- und Schuldenkonsolidierung

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen Gesellschaften wurden im Rahmen der Forderungen- und Schuldenkonsolidierung eliminiert.

3. Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die konzerninternen Umsätze, sonstigen betrieblichen Erträge, Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden miteinander verrechnet. Ebenfalls wurden die Zinserträge und Zinsaufwendungen innerhalb des Konzerns miteinander verrechnet.

4. Zwischenerfolgseliminierung

Eine Eliminierung von Zwischengewinnen aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen war nicht vorzunehmen.

III. Grundlagen der Währungsumrechnung

Bei der Konsolidierung der Tochterunternehmen waren keine Währungsumrechnungen vorzunehmen, da es sich ausschließlich um deutsche Tochtergesellschaften handelt. Die Berichtswährung ist Tausend Euro (T€).

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemein

Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnisrechnung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter-nehmen wurden im Wesentlichen nach den im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden des Mutterunternehmens aufgestellt.

2. Erstmalige Anwendung von IFRS/IAS

Vom IASB wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Änderungen an bestehenden IFRS vor-genommen sowie neue IFRS und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlicht. Aus den Interpretationen und Standards, die für Unternehmen in dem am 1. Januar 2020 beginnenden Geschäftsjahr erstmals zwingend anzuwenden waren, ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss von LUDWIG BECK.

Nachfolgende Standards bzw. deren Änderung sind für LUDWIG BECK nicht einschlägig, so dass sich aus deren erstmaliger Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31. Dezem-ber 2020 ergeben:

  • − Änderungen der Verweise in IFRS-Standards auf das Rahmenkonzept

  • − Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition der Wesentlichkeit

  • − Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs

  • − Änderungen an IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9: Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1),

    Regelungen für bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) bei der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze im Rahmen der sogenannten IBOR-Reform

Dagegen wurden folgende Änderungen an IFRS 16, die für LUDWIG BECK für das Geschäftsjahr 2021 erstmals zwingend anzuwenden wären, bereits im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezem-ber 2020 freiwillig vorzeitig angewendet: − Änderungen an IFRS 16 betreffend COVID-19 bezogene Mietkonzessionen und deren Abbildung in der Leasingbilanzierung: Die Änderung erlaubt es Leasingnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, auf die Prüfung einer Vertragsmodifikation im Sinne von IFRS 16 sowie der bilanziellen Abbildung verzichten zu können. Diese Voraussetzungen sind:

  • (1) Die Zugeständnisse müssen als unmittelbare Folge der Coronavirus-Pandemie vereinbart worden sein.

  • (2) Die Änderung der Leasingzahlungen darf nur zu einer Veränderung der Gegen-leistung führen, die substanziell gleich oder geringer der Gegenleistung vor der Mietkonzession ist.

  • (3) Der Verzicht auf eine Behandlung der Mietkonzession als Vertragsmodifikation ist zeitlich begrenzt auf solche Zahlungen, die entsprechend des ursprünglichen Miet-/Leasingvertrags am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären.

  • (4) Die Mietkonzessionen dürfen nicht mit weiteren wesentlichen Änderungen der Vertragskonditionen verbunden sein.

Diese Voraussetzungen waren bei LUDWIG BECK erfüllt und die geänderte Vorschrift wurde auf alle Mietkonzessionen angewendet. Zu den Einzelheiten der Mietnachlässe wurde mit den Vermietern Still-schweigen vereinbart.

Die erstmalige Anwendung folgender neuer Standards bzw. Änderungen an existierenden Standards wird voraussichtlich keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss von LUDWIG BECK haben:

  • − Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)

  • − Änderungen an IAS 16: Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands von Sachanlagen

  • − Änderungen an IAS 37: Kosten der Vertragserfüllung bei belastenden Verträgen

  • − Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

  • − Annual Improvements Project, Zyklus 2018-2020: Änderungen zu

    • • IFRS 1: Erstmalige Anwendung der IFRS durch Tochterunternehmen

    • • IFRS 9: Behandlung von Gebühren im 10-Prozent-Test

    • • IFRS 16: Leasinganreize (Streichung im erläuternden Beispiel 13)

    • • IAS 41: Landwirtschaft - Berücksichtigung von Steuern bei der Fair-Value-Be-wertung

  • − Änderungen an IAS 1: Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig

  • − IFRS 17: Versicherungsverträge

  • − Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (EU-Übernahme noch nicht erfolgt)

3. Währungsumrechnung in den einbezogenen Gesellschaften

Sicherungsgeschäfte für Fremdwährungen existieren nicht. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß IAS 21 grundsätzlich mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls eingebucht.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind mit Stichtagskursen zum Konzernbilanz-stichtag bewertet.

4. Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme der Marke "LUDWIG BECK" gemäß IAS 38 mit den Anschaffungskosten aktiviert und grundsätzlich planmäßig linear (pro rata temporis) über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Software, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

Hierbei handelt es sich um Lizenzen und Erwerbe bzw. Anpassungen von Anwendersoftware, die über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren, bei grundlegenden Softwareprogrammen auf bis zu zehn Jahre, abgeschrieben werden.

Markenname "LUDWIG BECK"

Der Ausweis des Markennamens "LUDWIG BECK" (T€ 2.039) erfolgt unter der Position "Immaterielle Vermögenswerte", da es sich dabei um einen nach IAS 38 identifizierten Markennamen handelt. Im Zuge der Anwendung dieser Vorschriften entfiel beginnend ab 1. Januar 2004 die planmäßige Abschreibung auf den Markennamen, da sich dieses Recht im Zeitablauf nicht verbraucht (unbe-stimmte Nutzungsdauer). Bezüglich des durchgeführten Impairment-Tests wird auf Abschnitt C. I. (1) verwiesen. Danach war eine Wertminderung des Markennamens zum 31. Dezember 2020 nicht vorzunehmen.

5. Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Einbeziehung eventueller Nebenkosten.

Wesentliche Position ist hier die Immobilie der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG am Marienplatz in München, die 2001 aufgrund des Unternehmenserwerbs durch die LUDWIG BECK Beteiligungs GmbHin Form eines Unternehmenszusammenschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt wurde. Bei der Zeitwertermittlung für Grund und Boden zur Erstkonsolidierung 2001 wurden die Anschaffungs-kosten sowie die Fortentwicklung der Bodenrichtwerte zwischen den Jahren 1998 und 2000 für Grund und Boden berücksichtigt. Der Wertansatz von 2001 wurde bis zum 31. Dezember 2020 unver-ändert beibehalten. Das Gebäude wird planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist, werden planmäßig linear (pro rata temporis) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Begrenzung über eventuell kürzere Dauer der Miet-/ Leasingverträge) abgeschrieben.

Je nach Vermögenswert werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Gebäude

25 - 40 Jahre

Gebäude - vermietet unter Operating Leasing

40 Jahre

Einbauten auf fremden Grundstücken

10 - 20 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 - 10 Jahre

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr des Zugangs außerhalb des Anlagevermögens in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert über € 150,00 und unter € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs aus Wesentlichkeitsgründen in einem Pool zusammengefasst und linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.

Geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau werden in Höhe der geleisteten Zahlung aktiviert.

Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt.

LUDWIG BECK als Leasingnehmer

LUDWIG BECK hat Miet- und Leasingverträge abgeschlossen, die nach IAS 17 als Operate-Lease-Verträge einzustufen waren und somit nicht bilanziert wurden. Mit Inkrafttreten von IFRS 16 ist die Unterscheidung zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing entfallen und Mietverträge sind einheitlich in die Konzernbilanz aufzunehmen. Dabei wird in der Konzernbilanz das Nutzungs- recht aus dem Mietvertrag aktiviert und die Zahlungsverpflichtung bezüglich der zukünftigen Leasingraten unter den Finanzschulden passiviert. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt für Nutzungs- rechte und Zahlungsverpflichtungen einheitlich in Höhe des Barwerts der zukünftigen Mietzahlungen.

Die aktivierten Nutzungsrechte werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Mietvertrags abge-schrieben, da die Laufzeit jeweils kürzer ist als die Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögens-werte. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden an Stelle des Mietaufwands Ab-schreibungen und Finanzierungsaufwendungen gezeigt.

LUDWIG BECK als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen LUDWIG BECK Leasinggeber ist, werden dann nach IFRS 16 als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn sie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen. Andernfalls werden Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverträge eingestuft.

Die LUDWIG BECK Grundbesitz Hannover GmbH vermietet zwei Immobilien in Hannover an

WORMLAND. Seit der Entkonsolidierung des WORMLAND-Teilkonzerns sind diese Mietverhältnisse im Konzernabschluss von LUDWIG BECK als Mietverträge mit externen Dritten darzustellen, die gemäß IFRS 16 als Operating-Leasingverhältnisse einzustufen sind.

Untermietverhältnisse liegen nur in unwesentlichem Umfang vor. Die Verträge enthalten keine Nicht-Leasingkomponenten.

Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasing-verhältnisses erfasst. Anfängliche direkte Kosten aus der Aushandlung und Vereinbarung von Miet-verträgen werden dem Buchwert des Leasingobjekts hinzugerechnet und linear über die Mietlauf-zeit verteilt; solche Kosten sind im Geschäftsjahr 2020 nicht angefallen, da die Mietverträge bereits seit 2015 laufen. Grundsätzlich handelt es sich bei den vermieteten Immobilien um solche, die nach IAS 40 "als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" einzustufen sind. Die Mieterlöse belaufen sich auf T€ 231 (Vorjahr: T€ 281), sie sind im Verhältnis zu den gesamten Umsatzerlösen von LUDWIG BECK von absolut untergeordneter Bedeutung und daher für die Beurteilung der Ertrags- und Finanz-lage von LUDWIG BECK und die Steuerung des Konzerns unerheblich. Ebenso sind die Buchwerte der Immobilien (per 31. Dezember 2020: T€ 4.193; Vorjahr: T€ 4.252) im Verhältnis zum Gesamt-vermögen bzw. zum Anlagevermögen des Konzerns nicht wesentlich für die Beurteilung der Ver-mögenslage von LUDWIG BECK. Daher wendet LUDWIG BECK IAS 40 auf die Immobilien in Hannover nicht an.

6. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden gemäß IAS 2 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit notwendig, wurde als Verbrauchsfolgeverfahren das FIFO- Verfahren herangezogen.

Auf Altbestände und auf Waren mit verminderter Verwertbarkeit (Marktgängigkeit) wurden ent-sprechende Abschläge auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert vorgenommen. Dazu werden die Waren in die Kategorien Standardware, modische Ware und hochmodische Ware unterschieden und je nach Alter der Ware werden verschieden hohe Abschläge angesetzt. Daneben wurden pau-schalierte Abschläge für Skonto vorgenommen. Aufgrund des Lockdowns seit Mitte Dezember 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie waren auch auf die Herbst-/Winterware 20/21 Abwertungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert vorzunehmen. Fremdkapitalkosten wurden nicht aktiviert.

7. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten ange-setzt, die in der Regel vor Wertberichtigungen dem Nennwert entsprechen. Bei zweifelhaften und mit erkennbaren Risiken behafteten Forderungen werden angemessene Wertberichtigungen vorge-nommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögenswerte sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbare Risiken, die eine Wertberichtigung notwendig machen, liegen nicht vor.

Der Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Bestandteil der sonstigen Vermögenswerte und enthält ausschließlich im Voraus gezahlte betriebliche Aufwendungen.

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte entsprechen dem beizulegenden Zeitwert.

8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die liquiden Mittel beinhalten Kassenbestände und kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert. Ausfall-risiken liegen nicht vor.

9. Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegen- wärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaft- lichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Langfristige unverzinsliche Rückstellungen wurden auf ihren Barwert abgezinst.

Pensionsverpflichtungen

Die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen von IAS 19R "Leistungen an Arbeitnehmer".

Die versicherungsmathematische Bewertung von Pensionsverpflichtungen beruht auf dem in IAS 19R vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") für Leistungs-zusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden direkt im Eigenkapital berücksichtigt.

10. Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten sind gemäß IFRS 13 grundsätzlich mit ihren Zeitwerten anzusetzen. Die Bestimmung der Zeitwerte erfolgt unter Berücksichtigung der Veränderungen im Marktzinsniveau für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen (Laufzeit, Tilgungskonditionen, Sicherheiten).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden grund- sätzlich mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Sie sind überwiegend innerhalb eines Jahres fällig. Sie umfassen eine Viel-zahl von Einzelposten.

Derivative Finanzinstrumente

Im LUDWIG BECK Konzern werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

11. Latente Steuern

Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Liability-Methode berechnet (IAS 12). Demnach werden Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche temporären Bilanzierungs-und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wert-ansätzen gebildet. Aktive latente Steuern werden nur berücksichtigt, soweit eine Realisierung wahrscheinlich ist.

Bei der Berechnung der latenten Steuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) wurde grundsätzlich der für die LUDWIG BECK AG geltende Unternehmenssteuersatz von 32,975 % angesetzt. Dabei wurde bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 490 % für München ein Gewerbe- steuersatz von 17,15% berechnet. Für die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie im Geschäfts-jahr 2020 entstandenen steuerlichen Verluste wurden in voller Höhe aktive latente Steuern in der Bilanz gebildet, da die Gesellschaft davon ausgeht, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse in aus-reichendem Umfang zur Verfügung stehen werden, um die steuerlichen Verlustvorträge zu nutzen.

Bei temporären Unterschieden, die aus der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG stammen, wurde mit dem Steuersatz von 15,825 % (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) auf die Anteile, die auf die LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH und die Feldmeier GmbH entfallen, gerechnet. Gewerbesteuer wurde aufgrund gewerbesteuerlicher Kürzungsvorschriften in der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG bei diesen temporären Differenzen nicht berücksichtigt. Latente Steuern wurden gemäß IAS 12.74 saldiert.

12. Fälligkeiten

Die Vermögens- und Schuldposten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden als "kurz-fristig" ausgewiesen. Solche mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden als "langfristig" ausgewiesen.

13. Umsatzrealisierung

Die Umsatzrealisierung erfolgt beim Abschluss von Kaufverträgen. Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen und Gutschriften unter offener Absetzung der Umsatzsteuer ausgewiesen.

Für die im Rahmen unseres Treueprogramms mit der LUDWIG BECK Card durch Kunden erworbenen Punkte wird ein Teil des Umsatzes nicht bei Einkauf, sondern bei Einlösung von Guthaben realisiert. Bis zur Einlösung des Guthabens wird eine Vertragsverbindlichkeit in Höhe des ausgewiesenen Gegenwertes gebildet. Die Bewertung der Vertragsverbindlichkeit erfolgt mit dem Verkaufswert der Guthaben auf Basis eines Portfolio-Ansatzes. Da noch keine belastbaren Erfahrungswerte über das Einlöseverhalten der Inhaberinnen und Inhaber von Kundenkarten vorliegt, wurde zum 31.12.2020 von einer 100%igen Einlösung der Guthaben ausgegangen. Soweit Guthaben zum Abschlussstichtag verfallen sind, ohne dass sie eingelöst worden sind, wird der Erlös realisiert und die Verbindlichkeit ausgebucht.

14. Finanzinstrumente

Finanzvermögen und -verbindlichkeiten, die in der Konzernbilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungs-mittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Bilanzierungsgrundsätze im Hinblick auf Ansatz und Bewertung dieser Posten sind in den jeweiligen Erläuterungen in diesem Konzernanhang enthalten.

Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Bedingungen als Vermögenswert bzw. Schuld klassifiziert. Daher sind Zinsen, Gewinne und Verluste aus diesen Finanzinstrumenten als Aufwendungen oder Erträge dargestellt.

Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erfasst, sobald ein vertraglicher Zahlungs- anspruch bzw. eine vertragliche Zahlungsverpflichtung besteht. Eine Ausbuchung erfolgt bei Zahlung, bei endgültigem Untergang des Zahlungsanspruchs oder sobald LUDWIG BECK von der Verpflichtung frei wird.

In Übereinstimmung mit IAS 32.18 (b) werden die Anteile des anderen Gesellschafters an der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG als Fremdkapital eingestuft.

Management der finanzwirtschaftlichen Risiken

Der LUDWIG BECK Konzern hat einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements zur Iden- tifizierung, Einschätzung und Steuerung von Risiken. Wesentliche Risiken lassen sich zum Bilanzstichtag nicht erkennen. Risikofelder lassen sich aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden ableiten und in Liquiditäts-, Kredit- und Zinsrisiken untergliedern.

Liquiditätsrisiko

Unter diesem Begriff wird allgemein das Risiko verstanden, dass der LUDWIG BECK Konzern nicht in der Lage wäre, seinen Verpflichtungen, die aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, nachzukommen.

Das Management überwacht und plant permanent den notwendigen Liquiditätsbedarf anhand von aktuellen Cashflow-Kennziffern und Planungen. Zur Sicherstellung ausreichender liquider Mittel ist die Gesellschaft auf Rahmenkreditlinien und Darlehen angewiesen. Zum Stichtag standen kurzfristige Kreditlinien in Höhe von T€ 43.000 bis auf Weiteres zur Verfügung, wovon zum Bilanzstichtag ca. 39% (inkl. Inanspruchnahme durch Avale) ausgenutzt wurden. Saldiert mit den Bankguthaben zum Bilanz- stichtag innerhalb der Konzern-Gruppe betrug die Inanspruchnahme ca. 13 %.

Nach den Planungen der Zahlungsströme für die Zukunft und den zur Verfügung stehenden Kredit-linien sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar. Risiken können sich im Wesentlichen nur bei einer Verschlechterung der Bonität ergeben bzw. wenn die aus der Geschäftsplanung prognostizierten Zahlungsströme wesentlich unterschritten werden. Die Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten wird unter den jeweiligen Bilanzpositionen dargestellt.

Forderungsausfallrisiko

Das Forderungsausfallrisiko beschreibt das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte. LUDWIG BECK erwirtschaftet die originären Umsätze im Wesentlichen gegen Barmittel, Kreditkarten- oder EC-Karten-Forderungen. Einem Forderungsausfallrisiko ist LUDWIG BECK deshalb nur in sehr geringem Maße aus-gesetzt. Der Online-Handel spielt im Vergleich zum stationären Handel noch eine sehr untergeordnete Rolle. Die Risiken aus Kreditkartenzahlungen liegen im Wesentlichen bei den Kreditkartenanbietern. Die Überwachung der Forderungen aus EC-Karten-Umsätzen ist an einen externen Dienstleister ausgelagert. Die Risiken im baren Zahlungsverkehr sind aufgrund implementierter Kontrollmechanismen gering.

Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente zu verzeichnen.

Zinsrisiko

Der LUDWIG BECK Konzern nimmt variabel verzinsliche Kontokorrentkredite in Anspruch. Der Konzern unterliegt aus diesen Positionen einem Zinsrisiko aus Finanzschulden, das nach aktueller Marktsituation als unwesentlich eingeschätzt werden kann.

15. Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

C. Erläuterung einzelner Posten der Konzernbilanz und der Konzerngesamtergebnisrechnung

I. Konzernbilanz

(1) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Unter diesem Begriff werden folgende in der Konzernbilanz ausgewiesene Posten zusammen- gefasst:

− Immaterielle Vermögenswerte

− Sachanlagen

Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der kumulierten Abschreibungen und der Buchwerte der im-materiellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in dem nachstehenden Anlagenspiegel dargestellt.

Immaterielle Vermögenswerte

Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich ausschließlich um entgeltlich erworbene Vermögenswerte.

Die Nutzungsdauer von Software beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Die Software wird linear (pro rata temporis) abgeschrieben. Die im Einsatz befindliche Warenwirtschaftssoftware wird über eine Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben.

Der immaterielle Vermögenswert, der aus dem Kauf des Markennamens "LUDWIG BECK" im Jahre 1995 stammt, wurde bis zum 31. Dezember 2003 linear (pro rata temporis) mit jährlich T€ 170 ab-geschrieben. Im Zuge der Anwendung der IAS 36 und IAS 38 ist die jährliche planmäßige Abschreibung auf diesen immateriellen Vermögenswert zum 1. Januar 2004 entfallen.

Der Markenname "LUDWIG BECK" betrifft lediglich die Zahlungsmittel generierende Einheit "Stamm-haus Marienplatz". Der Impairment-Test wird jährlich durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der Nutzungswert, da es für den Markennamen keinen aktiven Markt gibt. Der Nutzungswert wurde abgeleitet aus den geplanten Zahlungsströmen des Stammhauses (vor Finanzierungstätigkeit und Ertragsteuern), die mit einem Zinssatz nach Steuern von 2,6 % abgezinst wurden. Der Zinssatz wurde aus den durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten ermittelt. Die Zahlungsströme wurden aus den Vorjahren abgeleitet und innerhalb der Unternehmensplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt. Dabei wurde von einer Umsatzsteigerung von 1,5% ausgegangen. Es wurde mit einer Nettorohertragsmarge von ca. 48 % und einer Kostenindexierung von 1,5 % gerechnet.

Aufgrund des Impairment-Tests war keine Wertminderung vorzunehmen. LUDWIG BECK erachtet den Diskontierungszins und die Annahmen zur Umsatz-/Kostensteigerung als die wesentlichen Rechnungsannahmen für die Durchführung des Impairment-Tests. Alternativszenarien wurden mit einer Abweichung des Diskontierungszinses um ±1 % sowie einer Veränderung der Umsatz-/Kosten- steigerungen von ±1 % gerechnet. Sämtliche Szenarien ergaben, dass keine Wertminderungen zu berücksichtigen waren.

Geleistete Anzahlungen waren im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von T€ 49 (Vorjahr: T€ 917) auszu-weisen.

Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München

I. Immaterielle Vermögenswerte

  • 1. Software, gewerbliche Schutz-rechte und ähnliche Rechte

    Vorjahr

  • 2. Markenname

    Vorjahr

  • 3. Geleistete Anzahlungen

    Vorjahr

    Vorjahr

  • II. Sachanlagen

  • 1. Grundstücke, grundstücks-gleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken

    Vorjahr

  • 2. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung

    Vorjahr

  • 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Vorjahr

Vorjahr

Vorjahr

kumul.

Abgang

Buchwert

Buchwert

Afa**)

WL*) buchung 31.12.2020

Abschrei-

WL*)

31.12.2020

31.12.2019

2020

31.12.2019

bungen

31.12.2019

31.12.2018

2019

T€

T€

T€

T€

T€

1.896

0

2.453

1.490

512

1.663

1.066

1.490

1.560

283

1.359

0

2.039

2.039

0

1.359

1.825

2.039

2.039

0

0

0

49

917

0

0

0

917

723

0

3.255

0

4.541

4.446

512

3.023

2.891

4.446

4.322

283

28.635

0

146.769

153.853

4.665

30.052

16.436

153.853

91.375

4.643

9.426

0

2.821

3.031

1.028

9.251

8.445

3.031

4.739

1.004

0

0

453

252

0

0

0

252

84

0

38.061

0

150.043

157.136

5.694

39.303

24.882

157.136

96.198

5.647

41.316

0

154.584

161.583

6.206

42.326

27.773

161.583

100.520

5.930

*) WL = WORMLAND **) Afa = Abschreibungen des Geschäftsjahres

Sachanlagen

Nutzungsrechte aus Leasingverträgen

Zum 31. Dezember 2020 setzen sich die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen wie folgt zusammen:

davon mit einer Restlaufzeit

  • 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken

  • 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2020 Nutzungsrechte in Höhe von T€ 2.468 durch Mietanpassungen bzw. Anmietung der Logistikimmobilie in Haar zugegangen.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grund-stücken

Die Gebäude werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über 25 - 40 Jahre linear (pro rata temporis) abgeschrieben. Die Einbauten werden konzerneinheitlich über die betriebs- gewöhnliche Nutzungsdauer von 10 - 20 Jahren bzw. über kürzere Mietvertragslaufzeiten linear (pro rata temporis) abgeschrieben.

Grundbesitz Marienplatz

Die Bewertung von Grund und Boden erfolgte zum 1. September 2001 mit T€ 68.779. Das Gebäude (1. September 2001: T€ 3.527) wird ab dem Erwerbszeitpunkt im Rahmen der Erstkonsolidierung auf 30 Jahre mit T€ 118 p. a. abgeschrieben (31. Dezember 2020: T€ 1.254). Bei der Bewertung von Grund und Boden im Rahmen der Erstkonsolidierung der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG wurden stille Reserven in Höhe von T€ 66.661 aufgedeckt. Bei der Zeitwertermittlung von Grund und Boden zur Erstkonsolidierung 2001 wurden die Anschaffungskosten sowie die Fortentwicklung der Boden-richtwerte zwischen den Jahren 1998 und 2000 für Grund und Boden berücksichtigt. Der Wertansatz von 2001 wurde bis zum 31. Dezember 2020 unverändert beibehalten. Die Immobilie Marienplatz ist mit Grundschulden in Höhe von T€ 29.575 (Vorjahr: T€ 28.590) für bilanzierte verzinsliche Verbind-lichkeiten belastet.

Übriger Grundbesitz

Die Logistikimmobilie in Haar bei München wurde im Geschäftsjahr mit Nutzen und Lasten zum 31.12.2020 veräußert und über Sale and Lease back zurückgemietet. Die Mietrechte für die zukünf-tigen Jahre wurden entsprechend unter den Nutzungsrechten aus Mietverträgen ausgewiesen.

Daneben besitzt der LUDWIG BECK Konzern zwei Immobilien in Hannover, die im Rahmen eines Operating Lease an WORMLAND vermietet werden.

Die Entwicklung dieser Immobilien, die in der Position II. 1. "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken" ausgewiesen werden, stellt sich wie folgt dar:

Stand

Zugang

Abgang

Um-

Stand

kumul.

Buchwert

Buchwert

Afa

01.01.2020

buchung

31.12.2020

Abschrei-

31.12.2020

31.12.2019

2020

01.01.2019

31.12.2019

bungen

31.12.2019

31.12.2018

2019

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

4.524

0

0

0

4.524

331

4.193

4.252

59

Vorjahr

4.524

0

0

0

4.524

272

4.252

4.311

59

Im Rahmen von Operating Leasing vermietete Immobilien

Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen oder Belastungen in Bezug auf diese Immobilien.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögenswerte dieser Position werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer von 3-10 Jahren linear (pro rata temporis) abgeschrieben.

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betrugen zum 31. Dezember 2020 T€ 453 (Vorjahr: T€ 252).

(2) Sonstige Vermögenswerte (langfristig)

Es handelt sich um einen langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (zu Anschaffungskosten)

175

134

Handelswaren (zu Anschaffungskosten)

15.098

13.293

Abzüglich Abwertung auf Handelswaren

-3.228

-1.096

12.045

12.331

Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen bis zur Bezahlung der Ware die üblichen Eigentumsvorbehalte. Es wird erwartet, dass die überwiegenden Warenbestände innerhalb der nächsten zwölf Monate ver-äußert werden.

Bis zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme wurden Ist-Inventurdifferenzen in der Bestandsermittlung der Waren berücksichtigt. Für den Zeitraum zwischen Bestandsaufnahme und dem 31. Dezember 2020 wurden die Warenvorräte pro Abteilung um den entsprechenden Abschlag für Schwund, der sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ergibt, reduziert. Der Abschlag ergibt eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 196 (Vorjahr: T€ 206). Alle Handelswaren wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschläge angesetzt. Dabei werden auf die Warenbestände mit verminderter Verwertbarkeit (Markt-gängigkeit) entsprechende Abschläge auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert vorgenommen. Aufgrund des Lockdowns seit Mitte Dezember 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemiewaren auch auf Herbst-/Winterware 20/21 Abwertungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert, in Höhe von T€ 1.900, vorzunehmen. Daneben wurden pauschale Abschläge für Skonto vorgenommen.

Die Abwertung betrug im Geschäftsjahr insgesamt T€ 3.228 (Vorjahr: T€ 1.096). Zuführung und Auflösung der Abwertung werden saldiert betrachtet (IAS 2.36 e, f).

In der Berichtsperiode sind Waren in Höhe von T€ 28.842 (Vorjahr: T€ 41.419) als Aufwand erfasst worden (Wareneinsatz ohne die Veränderung der Wertberichtigung auf den Nettoveräußerungs-wert).

(4) Forderungen und sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019

T€

605 1.793 145 2.543

Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den Marktwerten. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. Zum Stichtag bestehen keine weiteren Ausfallrisiken.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (kurzfristig)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Gesamtforderungen Abzüglich Wertberichtigung Forderungsbestand

325 -12 313

616 -11 605

Bei den Wertberichtigungen handelt es sich um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen.

Es bestanden keine Sicherungsgeschäfte.

Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Debitorische Kreditoren Forderungen an Finanzamt Forderungen an Lieferanten Übrige

251 897 94 273 1.515

219 895 292 386 1.793

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft diverse Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Konzernabschlussstichtag darstellen.

(5) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die liquiden Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Kassenbestände

117

396

Guthaben bei Kreditinstituten

11.105

243

11.222

639

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Stichtag nicht verzinst. Die Guthaben bei Kredit-instituten beinhalten den Veräußerungserlös der Immobilie in Haar. Die Kassenbestände sind un-verzinslich. Es liegen keine Sicherungsgeschäfte vor.

(6) Eigenkapital

Hinsichtlich der Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2020 verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die Gesellschaft verfügt über Eigenkapitalmanagementziele, die sich vorrangig wie folgt darstellen:

  • − Sicherstellung der laufenden Finanzierung und Liquidität,

  • − Sicherstellung eines angemessenen Bonitäts-Ratings und

  • − eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals.

Zentrale Aufgabe des Kapitalmanagements ist die Steuerung der liquiden Mittel und des Fremd-kapitals, wobei die jederzeitige Sicherstellung ausreichender Liquidität zur Finanzierung der geplanten Investitionen und des laufenden Geschäftsbetriebs im Vordergrund steht.

Der Konzern überwacht dabei sein Eigenkapital mit Hilfe diverser Eigenkapitalkennziffern wie der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalrendite. Zur Ermittlung der Eigenkapitalquote wird das wirt-schaftliche Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Das wirtschaftliche Eigenkapital entspricht im LUDWIG BECK Konzern dem bilanziellen Eigenkapital. Weder die LUDWIG BECK AG noch eine in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft unterliegt externen Mindest-kapitalanforderungen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der LUDWIG BECK AG ist zum 31. Dezember 2020 in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt (31. Dezember 2019: 3.695.000). Die Stückaktien lauten auf den Inhaber und haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 2,56. Das Grundkapital war in voller Höhe eingezahlt. Im Geschäftsjahr 2020 befanden sich durchschnittlich 3.695.000 Aktien im Umlauf. Alle Stammaktien nehmen an der von der Hauptversammlung zu beschließenden Gewinn-ausschüttung teil. Im Geschäftsjahr 2020 wurde aufgrund des negativen Konzernergebnisses 2019 keine Dividendenausschüttung vorgenommen. Das gezeichnete Kapital betrug im Geschäftsjahr T€ 9.446 (Vorjahr: T€ 9.446).

Aktionärsstruktur

Die Aktionärsstruktur der LUDWIG BECK AG setzt sich nach Kenntnis der Gesellschaft zum 31. Dezem-ber 2020 wie folgt zusammen:

%

Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand

25,7 %

25,2 %

BG Heppenheim Grundstücks GmbH, Grasbrunn

24,0 %

OST-WEST Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Köln Rheintex Verwaltungs AG, Köln

5,0 %

3,0 %

Kleinanleger (Anleger unter 3%)

17,1 %

Mitteilungen nach §§ 21 a.F. bzw. 33 Abs. 1 n.F. Wertpapierhandelsgesetz

Mittelbare und unmittelbare Beteiligung

Die OST-WEST Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Köln, hat am 18. Juni 2009 mitgeteilt, dass sie am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5 % der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,007 % hält. Dies entspricht 185.000 Stimmen. Davon sind 4,87 % (180.000 Stimmen) Tochtergesellschaften zuzurechnen.

Unmittelbare Beteiligung

Die Rheintex Verwaltungs AG, Köln, hat am 22. Juni 2009 mitgeteilt, dass sie am 18. Juni 2009 die Schwelle von 3 % der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,019 % hält. Dies entspricht 111.550 Stimmen.

Unmittelbare Beteiligung

Die INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, hat am 23. Dezember 2010 mitgeteilt, dass sie am 22. Dezember 2010 die Schwelle von 50 % der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG unter- schritten hat und zu diesem Zeitpunkt 49,19 % hält. Dies entsprach 1.817.605 Stimmen.

Am 2. Dezember 2020 meldete die INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, insgesamt 930.805

Aktien an der LUDWIG BECK AG zu halten. Damit verfügt die Gesellschaft nun über rund 25,19 % der Stimmrechte.

Unmittelbare Beteiligung

Die Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, hat am 25. März 2011 mitgeteilt, dass sie am 24. März 2011 die Schwelle von 25 % der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG über- schritten hat und zu diesem Zeitpunkt 25,35 % hält. Dies entspricht 936.545 Stimmen.

Mittelbare Beteiligung

Die Hans Rudolf Wöhrl Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Reichenschwand, hat am 25. März 2011 mitgeteilt, dass sie am 24. März 2011 die Schwelle von 25 % der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 25,35 % hält. Dies entspricht 936.545 Stimmen.

Mittelbare Beteiligung

Die Hans Rudolf Wöhrl Beteiligungs GmbH, Reichenschwand, hat am 25. März 2011 mitgeteilt, dass sie am 24. März 2011 die Schwelle von 25 % der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 25,35 % hält. Dies entspricht 936.545 Stimmen.

Unmittelbare Beteiligung

Herr Alfons Doblinger meldete am 2. Dezember 2020, insgesamt 900.755 Aktien an der LUDWIG BECK AG zu halten. Damit verfügte er im Zeitpunkt der Mitteilung über rund 24,38 % der Stimm- rechte. Darin enthalten sind Stimmrechte aus 24,00 % der Aktien an der LUDWIG BECK AG, die unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH, Grasbrunn, gehalten werden und Herrn Doblinger nach § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Kapitalrücklage

Die Entwicklung der Kapitalrücklage ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Zweck der Kapitalrücklage ist es, der langfristigen Finanzierung der Gesellschaft zu dienen.

Angesammelter Gewinn

Die Entwicklung des angesammelten Gewinns ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dar-gestellt. Zweck des angesammelten Gewinns ist es, der kurz- und langfristigen Finanzierung der Gesellschaft zu dienen.

Die Abfindungsansprüche aus Kommanditanteilen anderer Gesellschafter sind gemäß IAS 32.18 (b) grundsätzlich als Fremdkapital einzustufen (vgl. nachfolgende Erläuterungen zu Punkt (7)).

(7) Abfindungsanspruch für andere Gesellschafter

Der Abfindungsanspruch für andere Gesellschafter an der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG richtet sich nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Höhe des Abfindungsan-spruchs bemisst sich dabei nach dem Verkehrswert der Anteile, wobei im Gesellschaftsvertrag ein Wertansatz für den Verkehrswert der Immobilie Marienplatz festgesetzt ist. Darüber hinaus sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Gesellschaft jederzeit berechtigt ist, Zahlungsansprüche gegen einen ausscheidenden Gesellschafter mit einem eventuellen Abfindungsguthaben aufzu-rechnen. Im Geschäftsjahr stellt sich die Berechnung wie folgt dar:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Verkehrswertannahme für die Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG für Zwecke der

87.072

87.072

Berechnung eines potenziellen Abfindungsanspruchs gemäß Gesellschaftsvertrag

Anteil anderer Gesellschafter (14,06 %)

12.242

12.242

Forderungen gegen andere Gesellschafter

-15.659

-15.659

-3.417

-3.417

Da die Forderung gegen den anderen Gesellschafter seinen Anteil am Verkehrswert der Gesellschaft über- steigt, ergibt sich keine zu bilanzierende Abfindungsverpflichtung. Gemäß den Regelungen des Gesell-schaftsvertrages besteht für den anderen Gesellschafter - mit Ausnahme der oben erläuterten Aufrechnungs- möglichkeit - grundsätzlich keine Verpflichtung, die oben dargestellte Forderung auszugleichen, so dass sich aus dem Überhang auch keine Forderung von LUDWIG BECK gegen den anderen Gesellschafter ergibt.

(8) Rückstellungen

Zu den gebildeten Rückstellungen sind folgende Angaben nach IAS 37 zu machen:

Stand

Abgang/

Abgang

Zuführung

Stand

01.01.2020

Verbrauch

WORMLAND

31.12.2020

T€

T€

T€

T€

T€

Rückbauverpflichtungen

1.311

44

0

0

1.267

Vorjahr

2.186

0

1.076

201

1.311

Pensionsverpflichtungen

944

0

0

120

1.064

Vorjahr

563

0

0

381

944

Verpflichtung aus Vermächtnisannahme

642

123

0

0

519

Vorjahr

753

111

0

0

642

Rückstellungen gesamt

2.897

167

0

120

2.851

Vorjahr

3.502

111

1.076

582

2.897

Rückbauverpflichtungen

41

Die Rückstellung betrifft Rückbauverpflichtungen aus einem Mietvertrag und wurde aus einem Gutachten abgeleitet. Dabei handelt es sich um Rückbauverpflichtungen bei Beendigung dieses Mietvertrags. Die Höhe der Verpflichtungen wurde zu dem voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt geschätzt. Dabei wurden Gutachterwerte mit einer durchschnittlichen Baukostenindexsteigerung hochgerechnet und anschließend mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Soweit die Schätzung in den Folgejahren nicht anzupassen ist, wird diese Rückstellung ratierlich aufgezinst.

Eine Inanspruchnahme erfolgt mit Beendigung des zugrunde liegenden Mietvertrags.

Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invali-den- und Hinterbliebenenleistungen gebildet, wenn es sich bei dem Pensionsplan um einen leistungs-orientierten Plan nach IAS 19R handelt.

Die Pensionsverpflichtungen für die Leistungszusagen (Defined Benefit Plans) werden gemäß IAS 19R nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet.

Im vorliegenden Konzernabschluss erfasst die Gesellschaft die Pensionsverpflichtungen nach den Regelungen von IAS 19R. Danach werden sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gemäß IAS 19R direkt im Eigenkapital erfasst. Weiterhin zahlte die Gesellschaft in eine externe Versorgungskasse Beiträge ein, aus denen im Versorgungsfall die Pensionsleistungen erbracht wer- den. Diese Versicherungspolice ist als Planvermögen zu qualifizieren. LUDWIG BECK geht aufgrund der Übertragung der Versorgungsverpflichtungen an eine Versorgungskasse davon aus, dass der Konzern im Versorgungsfall keine Zahlungen zu leisten hat.

Der Barwert der Pensionsverpflichtung und der Zeitwert des Planvermögens haben sich im Geschäfts-jahr wie folgt entwickelt:

Barwert der Pensionsverpflichtung zum 01.01.

Zinsaufwendungen

Versorgungsleistungen

Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+), direkt im Eigenkapital zu verrechnen

Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31.12.

Bilanzwert der Pensionsverpflichtung vor Saldierung Barwert des Planvermögens zum 01.01.

Erträge aus dem Planvermögen Zahlungen aus dem Planvermögen Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+)

Barwert des Planvermögens zum 31.12.

Verbleibender Unterschiedsbetrag zum 31.12.

Die Barwerte der Pensionsverpflichtung betrugen zum 31. Dezember 2018 T€ 3.053 und zum 31. Dezember 2017 T€ 3.054, die des Planvermögens T€ 2.489 bzw. T€ 2.508.

Nachfolgende versicherungsmathematische Annahmen dienten als Grundlage zur Bestimmung des Bilanzwerts der Verbindlichkeiten:

Abzinsungsfaktor Rententrend

2020

2019

0,75 %

1,05 %

1,00 %

1,00 %

Für die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Bestandsänderungen und Abweichungen der tatsächlichen Trends (zum Beispiel Zinssatzveränderungen) gegenüber den ursprünglichen Berechnungsparametern.

Eine Veränderung des Rechnungszinses um +0,5 Prozentpunkte hätte eine Reduzierung des Bar- werts der Leistungsverpflichtung auf T€ 3.271, eine Veränderung um -0,5 Prozentpunkte einen Anstieg des Barwerts der Leistungsverpflichtung auf T€ 3.788 zur Folge.

Eine Veränderung des Rententrends auf 7,5% alle 15 Jahre hätte eine Reduzierung des Barwerts der Leistungsverpflichtung auf T€ 3.213, eine Veränderung auf 7,5 % alle fünf Jahre einen Anstieg des Barwerts der Leistungsverpflichtung auf T€ 3.771 zur Folge.

Die Gesellschaft geht von einem Dienstzeitaufwand von T€ 0 und einem Zinsaufwand in Höhe von

T€ 26 sowie einem erwarteten Ertrag für das Planvermögen in Höhe von T€ 79 für das Geschäfts-jahr 2021 aus. Seit dem 1. Dezember 2017 werden keine Zahlungen mehr in das Planvermögen erbracht.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt 14,74 Jahre.

Verpflichtung aus Vermächtnisannahme

Mit der Annahme des Vermächtnisses eines verstorbenen Gesellschafters entstanden LUDWIG BECK vertraglich geregelte Verpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen des ehemaligen Gesellschafters.

Sie betragen zum 31. Dezember 2020 T€ 297 (Vorjahr: T€ 420). Im Gegenzug erhielt der LUDWIG BECK Konzern die Anteile dieses Gesellschafters an der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG.

Von dem Gesamtbetrag von T€ 519 wird innerhalb von zwölf Monaten eine Inanspruchnahme von T€ 121 erwartet. Darüber hinaus wird mit einer ratierlichen Inanspruchnahme bis 2023 gerechnet.

(9) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

davon mit einer Restlaufzeit

1.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Vorjahr

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Vorjahr

3.

Steuerverbindlichkeiten

Vorjahr

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

Vorjahr

- davon aus Steuern: T€ 465 (Vorjahr: T€ 1.472)

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: T€ 3

(Vorjahr: T€ 3)

Gesamtbetrag

bis 1 Jahr

1 - 5 Jahre

über 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

116.050

27.077

24.123

64.850

106.742

16.570

25.619

64.553

831

831

0

0

1.058

1.058

0

0

858

858

0

0

29

29

0

0

3.245

3.245

0

0

4.431

4.431

0

0

31.12.2020

120.984

32.011

24.123

64.850

Vorjahr

112.260

22.088

25.619

64.553

Im Zusammenhang mit den aufgenommenen Darlehen innerhalb der oben dargestellten finanziellen Ver-bindlichkeiten sind in den nächsten Jahren folgende vertraglich vereinbarte Zinszahlungen zu leisten:

davon mit einer Restlaufzeit

Gesamtbetrag

bis 1 Jahr

1 - 5 Jahre

über 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

Darlehenszinsen

1.603

603

997

3

Vorjahr

1.611

615

943

52

43

Unter den gesamten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 116.050 betreffen T€ 23.724 die Finanzierung der Immobilie "Marienplatz". Diese Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:

T€

Grundschulden SIGNAL Krankenversicherung a.G.

9.575

Grundschulden UniCredit Bank AG

14.149

Mietzinsabtretung an die SIGNAL Krankenversicherung a.G.

3.766

Zwei weitere Darlehensverbindlichkeiten der LUDWIG BECK AG sind wie folgt besichert:

31.12.2019

T€

Grundschulden UniCredit Bank AG

T€ 5.851

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2020 nicht besichert.

9 a) Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020

T€

Darlehen SIGNAL Krankenversicherung a.G.

0

9.575

Darlehen UniCredit Bank AG

26.396

17.298

Leasing

62.970

63.023

Sonstige Darlehen

0

276

89.364

90.172

Bei den Darlehen ist kein Derivat (strukturiertes Produkt) abzuspalten oder gesondert zu bewerten.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die im vorliegenden Fall den Rückzahlungsbeträgen entsprechen. Die Zinssätze betrugen im Berichts- jahr zwischen 1,10 % und 1,8 %.

Der Zeitwert der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag T€ 90.424 (Vorjahr: T€ 91.499).

9 b) Finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Kontokorrentverbindlichkeiten

12.791

12.089

Darlehen UniCredit Bank AG

901

899

Darlehen SIGNAL Krankenversicherung a.G.

9.575

818

Leasing

3.061

2.656

Sonstige Darlehen

356

108

26.684

16.570

44

Es bestanden von Banken eingeräumte Kontokorrent- und Aval-Kreditlinien zum 31. Dezember 2020 von insgesamt T€ 43.000, die bei Inanspruchnahme marktüblich zu verzinsen waren.

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Zinssätze bei den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betrugen im Berichtsjahr zwischen 0,85% und 4,17%.

Zusammenfassende Darstellung der langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finan-zierungsleasing

  • 1. Mindestleasingzahlungen

    Vorjahr

  • 2. Zinsen und Verwaltungskosten

    Vorjahr

  • 3. Tilgung (Barwert der Leasingverbindlichkeiten)

    Vorjahr

davon mit einer Restlaufzeitbis 1 Jahr

1 - 5 Jahre

über 5 Jahre

T€

T€

T€

4.538 4.133 1.477 1.477 3.061 2.655

15.777 16.127 3.906 3.976 11.871 12.151

65.194 64.906 14.095 14.033 51.099 50.873

Im Bereich der Finance-Leasingverhältnisse bestehen keine Kaufoptionen.

9 c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurzfristig)

Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 831 (Vorjahr: T€ 1.058) erfolgt zum Rückzahlungsbetrag. Wegen der kurzfristigen Zahlungsziele dieser Verbindlich-keiten entspricht dieser Betrag dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeiten. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Tagen, um den Skontoabzug geltend machen zu können, das Zahlungsziel beträgt aber in der Regel 60 Tage.

9 d) Sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig)

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Lohn- und Umsatzsteuern Einkaufsgutscheine Personalkosten

467

1.472

1.321

1.173

340

614

Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten Andere abgegrenzte Schulden

188

131

929 3.245

1.041 4.431

9 e) Steuerverbindlichkeiten (kurzfristig)

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern betrugen zum 31. Dezember 2020 T€ 858 (Vorjahr: T€ 29). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Ertragsteuern, die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie in Haar angefallen sind.

(10) Latente Steuern (aktiv und passiv)

Die gebildeten Steuerabgrenzungen sind nachfolgenden Konzernbilanzpositionen bzw. Sachverhalten

zuzuordnen:

31.12.2020

31.12.2019

aktiv

passiv

aktiv

passiv

T€

T€

T€

T€

Markenname "LUDWIG BECK"

673

673

Grund und Boden

328

361

Gebäude

37

54

Rückstellungen

416

380

Finance Lease

655

245

Verlustvorträge

3.348

0

Sonstiges

18

21

Summe

4.456

1.019

646

1.088

Saldierung latenter Steuern

-691

-691

-646

-646

Gesamt lt. Konzernbilanz

3.765

328

0

442

Mit Ausnahme der Bereiche Markenname "LUDWIG BECK" und Grund und Boden wurden die latenten Steuern ausschließlich aufgrund von zu versteuernden temporären Differenzen zwischen der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz der jeweilig betroffenen Gesellschaft gebildet (IAS 12.15). Diese temporären Differenzen und somit entsprechend die latenten Steuern lösen sich in einem entsprechenden Zeitraum (bis zur Realisierung des Vermögenswertes oder der Schuld) wieder auf.

Für eine "quasi-permanente" Differenz zwischen dem Ansatz von Grund und Boden in der Steuer-bilanz der Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG und der IFRS-Bilanz wurden passive latente Steuern gebildet. Als die wahrscheinlichste Verwertungsprämisse wurde die Veräußerung der Immobilien-gesellschaft angenommen.

Für die "quasi-permanente" Differenz zwischen dem Ansatz des Markennamens "LUDWIG BECK" in der IFRS-Bilanz und dem Ansatz in der Steuerbilanz wurden ebenfalls passive latente Steuern gebildet.

Für die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 entstandenen steuerlichen Verluste wurden in voller Höhe aktive latente Steuern in der Bilanz gebildet, da die Gesellschaft davon ausgeht, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen werden, um die steuerlichen Verlustvorträge zu nutzen. Die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge ist nicht zeitlich befristet.

Die auf die Rückstellungen gebildeten sowie die auf die beiden "quasi-permanenten" Differenzen entfallenden Latenzen haben eine Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten.

Im Bilanzansatz der latenten Steuern im Bereich der Rückstellungen sind aktive latente Steuern in Höhe von T€ 351 (Vorjahr: T€ 311) enthalten, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge entfallen.

II. Konzerngesamtergebnisrechnung

(11) Umsatzerlöse

2020

2019

T€

T€

Umsatzerlöse (netto)

51.490

80.077

Die Segmentberichterstattung gibt nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen. Die Umsatzerlöse des LUDWIG BECK Konzerns wurden bis auf T€ 1.931 (Vorjahr: T€ 360) im Inland erwirtschaftet.

Die Umsatzerlöse enthalten Mieterlöse aus Operating Lease in Höhe von T€ 231 (Vorjahr: T€ 281).

(12) Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 T€ 47 (Vorjahr: T€ 39). Dabei handelt es sich um Personalkosten im Zusammenhang mit Umbauarbeiten im Kaufhaus Marien-platz.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

2020

2019

T€

T€

Mieterträge

952

1.203

Erträge aus dem Vertriebsbereich Personalerträge

509

769

460

561

Kantinenerträge Aperiodische Erträge Übrige Erträge

207

343

216

519

4.498 6.842

357 3.752

Bei den übrigen Erträgen in Höhe von T€ 4.498 handelt es sich im Wesentlichen um den Veräußerungs-ertrag der Immobilie in Haar.

(14) Materialaufwand

2020

2019

T€

T€

Aufwendungen für bezogene Waren

30.974

41.483

Der ausgewiesene Aufwand dieser Position beinhaltet die Warenzugänge zu Anschaffungskosten abzüglich der erhaltenen Skonti sowie der Lagerbestandsveränderungen und der Veränderung bei den Gängigkeitsabschlägen.

(15) Personalaufwand

2020

2019

T€

T€

Löhne und Gehälter

11.253

14.746

Soziale Abgaben

2.144

2.565

Aufwendungen für Altersversorgung

125

134

13.523

17.445

Altersvorsorge

Im LUDWIG BECK Konzern gibt es sogenannte beitragsorientierte und leistungsorientierte Alters-versorgungspläne (IAS 19R) für Mitarbeiter. Diese gliedern sich in folgende Gruppen:

a) Altersvorsorge für alle Mitarbeiter von LUDWIG BECK

Seit dem 1. Januar 2001 besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit, nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeitsfrist auf Antrag in das tarifliche Altersvorsorgemodell aufgenommen zu werden.

Bei Mitarbeitern, deren Eintritt bis zum 31. März 2000 erfolgte, handelt es sich um eine Direkt-versicherung, die mit einem unabhängigen Dritten (mit einer vollumfänglichen Rückversicherung) abgeschlossen wurde. Für Mitarbeiter, die nach dem 31. März 2000 in das Unternehmen eingetreten sind, werden die Beiträge in eine Pensionskasse eingezahlt.

Die Finanzierung erfolgt durch Arbeitgeberbeiträge, die über die Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst werden.

Mitarbeiter, die bis zum 31. März 2000 in das Unternehmen eingetreten sind und älter als 25 Jahre waren sowie eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren vorweisen konnten, erhalten von LUDWIG BECK eine freiwillige Zusage zur Altersvorsorge, wobei die tariflichen Ansprüche gegengerechnet werden. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan i. S. v. IAS 19R. Die Aufwendungen für diese Vorsorgeverpflichtungen betrugen 2020 T€ 125 (Vorjahr: T€ 134). An den Altersvorsorgemodellen nehmen insgesamt 294 (Vorjahr: 284) Mitarbeiter teil.

b) Altersvorsorge für Vorstandsmitglieder

Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder haben von LUDWIG BECK eine Zusage zur Altersvorsorge erhalten. Es handelt sich bei der Zusage um einen leistungsorientierten Plan i.S.v. IAS 19R.

Die Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen sind unter (8) dargestellt.

(16) Abschreibungen

Zur Zusammensetzung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verweisen wir auf die Angaben im Anlagenspiegel.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

Mietaufwendungen Sonstige Raumkosten Verwaltungskosten Vertriebskosten Sonstige Personalkosten Versicherungen/Beiträge Sonstige Steuern

Übrige

(18) Finanzergebnis

Die Zinserträge betrafen Zinserträge aus dem Planvermögen in Höhe von T€ 80 (Vorjahr: T€ 82). Der in den Zinsaufwendungen enthaltene Zinsanteil aus Pensionsverpflichtungen betrug T€ 35 (Vorjahr: T€ 57).

(19) Ertragsteuern

2020

T€

Ertragsteuern

Sonstiger latenter Steuerertrag (-)/Steueraufwand (+)

1.304 -3.825 -2.521

2019

T€

17

2.229

2.049

4.609

2.047

232

121

747 12.051

2019

T€

82 2.410 -2.328

2019

T€

1.436 -234 1.202

Aus temporären Unterschieden bei der Bilanzierung von Gebäuden

Aus temporären Unterschieden bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen Latenter Steuerertrag (-)/Steueraufwand (+) gesamt

Latenter Steuerertrag/Steueraufwand

Aus der Bilanzierung von Verlustvorträgen

Aus der Bilanzierung von Finance Lease gemäß IFRS 16

Die folgende Übersicht stellt eine Überleitung zwischen dem Steueraufwand bzw. Steuerertrag, der sich rechnerisch bei einer Anwendung des Konzernsteuersatzes von 32,975% (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) ergibt, und dem Steueraufwand bzw. -ertrag im Konzern-abschluss nach IFRS dar:

2020

2019

T€

T€

Ergebnis vor Ertragsteuern

-4.257

4.631

Nominaler Konzernsteuersatz in %

32,975

32,975

Rechnerischer Steueraufwand

-1.404

1.527

Veränderungen des rechnerischen Steueraufwands:

- Steuersatzdifferenz aus den Immobiliengesellschaften des

-1.389

-636

LUDWIG BECK Konzerns

- Abweichende Steuerbemessungsgrundlage

217

346

- Übrige

55

-35

Tatsächlicher Steueraufwand

-2.521

1.202

(20) Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

In der Konzerngesamtergebnisrechnung wurden die Erlöse, Erträge und Aufwendungen von WORM-LAND aus den einzelnen Positionen eliminiert und als Saldo in der gesonderten Position "Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2020

2019

T€

T€

Erlöse und Erträge

0

17.482

Aufwendungen

0

19.687

Ergebnis vor Steuern

0

-2.205

Ertragsteuern

0

0

Ergebnis nach Steuern

0

-2.205

Verlust aus Entkonsolidierung

0

-14.813

Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

0

-17.018

(21) Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge

Die direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge sind jeweils mit folgenden latenten Steueraufwendungen bzw. Steuererträgen behaftet:

2020

2019

T€

T€

Nettopensionsverpflichtung

- Ertrag (+)/Aufwand (-)

-164

-405

- Latenter Steuerertrag (-)/Steueraufwand (+)

-54

-133

Nettoertrag (+)/Nettoaufwand (-)

-110

-272

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge (+) und Aufwendungen (-) gesamt

-110

-272

50

22) Erläuterungen zum Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) wird nach IAS 33 mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der während der Periode ausgegebenen Aktien errechnet.

Ergebnis je Aktie

2020

2019

Konzernergebnis in T€

-1.737

-13.590

Gewichtete Anzahl der Aktien in Tausend

3.695

3.695

Ergebnis je Aktie in € (unverwässert und verwässert)

-0,47

-3,68

Das unverwässerte Ergebnis entspricht dem verwässerten Ergebnis.

51

Die Aufteilung des Ergebnisses je Aktie auf fortgeführte bzw. aufgegebene Geschäftsbereiche ist in der Konzerngesamtergebnisrechnung angegeben.

Dividendenvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten.

D. Erläuterung zur Segmentberichterstattung

Die nachfolgende Segmentberichterstattung entspricht IFRS 8 "Operating Segments", der die Anforderungen an die Berichterstattung über die Finanzergebnisse der Geschäftssegmente einer Gesellschaft definiert. Er folgt dem sogenannten "Management Approach", der verlangt, die Segment-informationen auf Basis der internen Berichterstattung so darzustellen, wie sie vom sogenannten "Chief Operating Decision Maker" regelmäßig zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen zu den Segmenten und zur Beurteilung ihrer Performance herangezogen werden.

LUDWIG BECK nimmt demnach eine Unterteilung der Berichtssegmente in "Textil" (Kleidung) und "Nontextil" (Accessoires, Papeterie, Musik, Beauty) vor.

Die zu segmentierenden Konzernzahlen verteilen sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt auf die einzelnen Segmente:

Konzern

Textil

Nontextil

T€

T€

T€

Umsatzerlöse (brutto)

60.365

39.223

21.142

Vorjahr

95.272

68.007

27.265

Mehrwertsteuer

-8.876

-5.755

-3.121

Vorjahr

-15.195

-10.847

-4.349

Umsatzerlöse (netto)

51.490

33.468

18.022

Vorjahr

80.077

57.160

22.917

Wareneinsatz (ohne Skonti, Rabatte etc.)

-29.706

-19.579

-10.127

Vorjahr

-42.684

-29.695

-12.989

Nettorohertrag

21.784

13.889

7.895

Vorjahr

37.393

27.465

9.928

Personalkosten des Verkaufs

-5.687

-3.324

-2.363

Vorjahr

-7.660

-4.578

-3.082

Kalkulatorische Raumkosten

-12.545

-10.379

-2.166

Vorjahr

-12.649

-10.414

-2.235

Kalkulatorische Zinsen

-1.364

-920

-444

Vorjahr

-1.310

-864

-446

Segmentergebnis

2.188

-734

2.922

Vorjahr

15.774

11.609

4.165

Skonti, Rabatte etc. auf Wareneinsatz

-1.269

Vorjahr

1.201

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

9.880

Vorjahr

4.389

Sonstige Personalaufwendungen

-7.836

Vorjahr

-9.785

Abschreibungen

-6.206

Vorjahr

-5.930

Sonstiges Finanzergebnis

-1.015

Vorjahr

-1.018

Ertragsteuern

2.521

Vorjahr

-1.202

Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen

-1.737

Vorjahr

3.429

Segmentvermögen

Vorräte

11.870

6.955

4.915

Vorjahr

12.197

7.497

4.860

Segmentvermögen gesamt

11.870

6.955

4.915

Vorjahr

12.197

7.497

4.860

52

E. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cashflow Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher und investiver Tätigkeit sowie Finanzierungs- tätigkeit unterschieden. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassen-bestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

Der Finanzmittelfonds setzt sich nach IAS 7.6 ff. aus der Summe der Kassenbestände und der kurz-fristigen Bankguthaben zusammen.

Der LUDWIG BECK Konzern verfügt zum 31. Dezember 2020 über Rahmenkreditlinien von T€ 43.000.

Diese Linien waren zum Stichtag mit ca. 13 % durch Avale und kurzfristige Bankkredite saldiert mit den Bankguthaben in Anspruch genommen.

F. Erläuterungen zur Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt, wie sich die Posten des Eigenkapitals des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres verändert haben. Der Ausweis erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 1.

G. Sonstige Angaben

I. Eventualschulden, Eventualforderungen

1. Eventualschulden

Über die durch Rückstellungen abgedeckten faktischen Verpflichtungen hinaus bestehen keine wahrscheinlich eintretenden Verpflichtungen, deren Existenz von künftigen Ereignissen abhängt.

2. Eventualforderungen

Nach IAS 37 zu vermerkende Eventualforderungen bestehen nicht.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Durch die Einführung des IFRS 16 waren sämtliche Mietverträge zu bilanzieren. Somit ist ein Aus- weis unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen hinfällig.

Für Waren besteht zum Bilanzstichtag ein Bestellobligo in Höhe von T€ 9.154 (Vorjahr: T€ 8.790).

III. Leasing

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vermögenswerte und Schulden in Zusammenhang mit Leasingverträgen sind in Abschnitt B. IV. 5. dargestellt.

Leasingverhältnisse, bei denen LUDWIG BECK als Leasingnehmer auftritt

Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Leasingverträgen, in denen LUDWIG BECK als Leasingnehmer auftritt, sind in Abschnitt C. I. (1) dargestellt.

2020

2019

T€

T€

Abschreibungen des Geschäftsjahres

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken

3.319

3.289

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

40

36

Zugänge des Geschäftsjahres

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken

2.450

0

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

18

0

Zinsaufwand

1.507

1.528

Gesamte Auszahlungen für Finanzierungsleasingverträge

3.707

4.109

Der Gewinn aus einer Sale-and-Lease-back-Transaktion betrug in 2020 T€ 4.003 (Vorjahr: T€ 0).

Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverträgen, in denen LUDWIG BECK als Leasingnehmer auftritt, sind in Abschnitt C. I. 9 b) dargestellt.

Operating-Leasingverhältnisse, bei denen LUDWIG BECK als Leasinggeber auftritt

Die Entwicklungen der im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermieteten Immobilien im Zusammenhang mit Leasingverträgen, in denen LUDWIG BECK als Leasinggeber auftritt, sind in Abschnitt C. I. (1) dargestellt.

Fälligkeiten der zukünftigen Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen:

Fälligkeit in

Nominalwerte

2021

2022

2023

2024

2025

über 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

T€

T€

281

250

244

244

244

1.181

IV. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance)

Am 15. September 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der LUDWIG BECK AG die Entsprechens-erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter dem Menüpunkt Corporate Governance auf der Seite Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht.

V. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Folgenden werden die dem Konzern nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 benannt.

Vorstand:

Christian Greiner, Vorsitzender, Kaufmann Jens Schott, Kaufmann

Die Gesamtbezüge des Vorstands der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktien-gesellschaft für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 betrugen T€ 476 (Vorjahr: T€ 1.238). Die Mitglieder des Vorstands hielten am 31. Dezember 2020 16.000 Aktien. Im Geschäftsjahr 2020 fanden keine Directors Dealings statt. Eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstände erfolgt im Vergütungs-bericht des Lageberichts.

Aufsichtsrat:

Dr. Bruno Sälzer, Vorsitzender (ab 28. Juli 2020), Kaufmann, Grünwald Sandra Pabst, stellvertretende Vorsitzende, Geschäftsführerin, Nürnberg Clarissa Käfer, Steuerberaterin und Rechtsanwältin, München

Josef Schmid, Rechtsanwalt, München (ab 28. Juli 2020) Michael Eckhoff*), Abteilungsleiter, München

Michael Neumaier*), kaufmännischer Angestellter, Grafrath

Dr. Steffen Stremme, Vorsitzender, Kaufmann, Erlangen (bis 28. Juli 2020)

Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt T€ 173 (Vorjahr: T€ 202) gewährt. Im Geschäftsjahr 2020 fanden Geschäfte mit nahestehenden Per-sonen nur in einem unwesentlichen Umfang statt. Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Personen erfolgten zu marktüblichen Konditionen.

Folgende Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Aufsichtsrat bzw. in ähnlichen Organen weiterer Unternehmen vertreten:

Herr Christian Greiner

Aufsichtsratsvorsitzender: Rudolf Wöhrl SE, Nürnberg Aufsichtsrat: TETRIS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Reichenschwand

Beirat: Bültel International Fashion Group, Salzbergen | Deutsche Bank AG, Beirat Bayern

Frau Sandra Pabst

Aufsichtsrat: AURUM-Project AG, Reichenschwand | Curameo AG, Reichenschwand

Herr Dr. Bruno Sälzer

Verwaltungsrat: Zino Davidoff SA, Basel Aufsichtsrat: Lacoste Holding, Paris Beirat: Deichmann SE, Essen

Frau Clarissa Käfer

Aufsichtsratsvorsitzende: Käfer AG, Parsdorf Aufsichtsrat: Münchner Bank eG, München Kuratoriumsmitglied: Bayrische Sportstiftung, München

Beirat: Stadtfeuerwehrverband München e. V., München | Eichbauer Gruppe, München

*) Arbeitnehmervertreter

Herr Dr. Steffen Stremme (bis 28. Juli 2020) Aufsichtsrat: BU-Holding AG, Nürnberg

Beirat: menzerna polishing compounds GmbH & Co. KG, Ötigheim

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am 31. Dezember 2020 wie schon im Vorjahr keine Aktien.

VI. Nachtragsbericht

Der durch die Verschärfung der COVID-19-Pandemielage im Dezember verordnete Lockdown hält auch nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 unverändert an und hat bereits jetzt wesentliche negative Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021. Derzeit gehen die Meldungen dahin, dass erste Lockerungen ab dem 8. März 2021 zu erwarten sind. Der Vorstand geht davon aus, dass sich erst nach einer flächendeckenden Impfung das Pandemie-geschehen deutlich entspannt und eine Rückkehr zu einem normalen Geschäftsalltag möglich ist.

VII. Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf T€ 105 (Vorjahr: T€ 113).

Als Honorar für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG sowie der prüferischen Durchsicht für Tochtergesellschaften sind T€ 100 (Vorjahr: T€ 98) angefallen. Für die Beurteilung prüfungsnaher Fragestellungen sind T€ 5 (Vorjahr: T€ 15) angefallen.

VIII. Arbeitnehmer

2019

T€

150 158 134 442

Auszubildende waren in dieser Berechnung nicht zu berücksichtigen.

IX. Angaben nach § 297 Abs. 2 HGB

Der Vorstand hat die gesetzlich geforderte Erklärung nach § 297 Abs. 2 HGB abgegeben.

München, 19. Februar 2021

Der Vorstand

Christian Greiner

Jens Schott

3 Konzern-lagebericht

Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell

LUDWIG BECK betreibt Textileinzelhandel im mittel- bis hochpreisigen Segment. Zu seinem Sortiment gehören vorrangig Textilien, aber auch Accessoires, Kosmetika, Papierwaren und Tonträger. Herz-stück der Geschäftstätigkeiten ist das Stammhaus "Kaufhaus der Sinne" am Münchner Marienplatz. Zudem bietet LUDWIG BECK exklusive Beauty-Produkte in der Münchner Innenstadt-Dependance in den Fünf Höfen an.

Parallel zum stationären Geschäft werden Kunden aus dem deutschen Sprachraum auf dem Online-Portal ludwigbeck.de mit einer großen Auswahl an Premium-Kosmetikartikeln und Textilien sowie Accessoires angesprochen.

2. Strategie und Ziele

LUDWIG BECK strebt die dauerhafte Festigung seiner vorderen Position unter den führenden Modekaufhäusern Deutschlands an. Diese Vorrangstellung soll mit einem hochwertigen Sortiment, kreativer Produktinszenierung und einer serviceorientierten Beratungs- und Verkaufskultur in Verbindung mit einer einzigartigen City-Verkaufslage abgesichert werden.

Das gesamte Angebotsspektrum, seine Präsentation und die Gestaltung der Verkaufsflächen aber auch des Online-Shops werden fortwährend auf ihre Qualität hin überprüft und im Sinne einer klaren Fokussierung optimiert. Auch die seit Gründung des Unternehmens bestehende überdurchschnittlich hohe Servicequalität wird weiter an die sich ändernden Kundenbedürfnisse angepasst.

Dieses im Vergleich zum Wettbewerb außergewöhnliche Serviceniveau wird mit zufriedenen Mit- arbeitern erreicht, die LUDWIG BECK als begehrten Arbeitgeber und berufliche Heimat schätzen, in der sie zahlreiche individuelle Entfaltungsmöglichkeiten vorfinden.

3. Internes Steuerungssystem

Ein Warenwirtschaftssystem liefert LUDWIG BECK alle nötigen Informationen zur effizienten Steuerung von Warenbeständen, Sortimenten und zugewiesenen Verkaufsflächen. Es ermöglicht taggenaue warenwirtschaftliche Auswertungen, die nach einem Artikelnummern- und Warengruppensystem bis hin zu Abteilungsgrößen aufgegliedert sind.

Der finanzielle Handlungsspielraum der Gesellschaft wird anhand dieser Warenwirtschaftskennzahlen sowie anhand von Liquiditätskennzahlen laufend einer Soll-Ist-Betrachtung unterzogen, um im Fall signifikanter Abweichungen umgehend eingreifen zu können.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren des beschriebenen Steuerungssystems werden noch eine Reihe weiterer Kenngrößen zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit genutzt. Hierzu gehören insbesondere Umsatz- und Ergebnisentwicklungen, das Working Capital sowie die Investitionen im Hinblick auf das gebundene Kapital.

Der Vorstand verfolgt die Entwicklung der Kenngrößen anhand von Plan-Ist-Analysen über das monatliche Berichtswesen. Damit stellt er sicher, dass er auf aktuelle Geschäftsentwicklungen, die vom Plan abweichen, unverzüglich reagieren kann. Parallel dazu wird durch eine fundierte Ursachen-analyse dafür Sorge getragen, dass Risiken minimiert und Chancen genutzt werden.

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Weltwirtschaft durch die Corona-Pandemie geprägt

Die Weltwirtschaft stand im Jahr 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, die im ersten Halbjahr zu einer globalen Rezession führte. In allen Regionen der Welt - Industriestaaten wie Schwellenländern - kam es zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten. Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte setzte eine Erholung ein. Mit einer deutlichen Verschlechterung der COVID-19-Pandemielage ab Mitte Oktober und dem endgültigen Lockdown seit Mitte Dezember verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland und der Welt zunehmend. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt nach wie vor weltweit vom Infektionsgeschehen ab.

Der Handelskonflikt zwischen den USA und China schwelt weiter, was eine unverändert unsichere Mittel- lage des europäischen Wirtschaftsraums zur Folge hat. Das Ausscheiden von Großbritannien, der zweit-größten Wirtschaft in Europa aus dem europäischen Binnenmarkt (Brexit), war im Gesamtjahr Gegen- stand von Verhandlungen und wird Einfluss nehmen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung der EU-Zone.

Deutsche Wirtschaft ist in eine Rezession geraten

Die Corona-Pandemie hinterließ ihre Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Besonders stark waren die Industrie- und Dienstleistungsbereiche betroffen, das Baugewerbe hingegen konnte zulegen. Vor allem in der ersten Jahreshälfte litt die Industrie unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Liefer-ketten. Die auf Export ausgerichtete deutsche Wirtschaft verzeichnete einen preisbereinigten Rück- gang der Exporte um 9,9% - viele Abnehmerländer sind von der Corona-Pandemie noch weitaus stärker betroffen als Deutschland. Die Dienstleistungsbereiche mussten zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie hinnehmen. Der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe z. B. verzeichnete eine Wirtschaftsleistung, die preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019.

Erstmals seit 2011 verzeichnete Deutschland im Gesamtjahr wieder ein Haushaltsdefizit. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 5 % niedriger als im Jahr 2019.

Der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit endete im Jahr 2020. Die erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit dürften nach Einschätzung der Statistiker Entlassungen verhindert haben, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten blieb stabil.

In Folge der erhöhten Unsicherheit gingen die privaten Konsumausgaben im Vorjahresvergleich preis- bereinigt um 6,0% zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4 % wirkten dagegen stabilisierend.

Stationäre Textilbranche erlebt Umsatzeinbruch aufgrund Corona-Pandemie

Auch und besonders für den Einzelhandel stand das Jahr 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Durch den Lockdown im Frühjahr, den Lockdown Light im November sowie den erneuten Lockdown Mitte Dezember, der das für den Einzelhandel wichtigste 4. Quartal und das Weihnachts-geschäft betraf, mussten Umsatzeinbußen in nie dagewesener Höhe hingenommen werden. War die Situation im Einzelhandel bereits in den vergangenen Jahren von einer Negativentwicklung geprägt, so verloren die Modehandelsunternehmen im Vergleich zum Vorjahr laut TW-Testclub als teilnehmerstärkstes Panel knapp ein Drittel ihrer Erlöse (2019: minus 2 %). Am Ende des ersten Halbjahres lagen die Erlöse noch 35 % unter Vorjahr. In der zweiten Jahreshälfte erfolgte eine leichte Belebung. Aufgrund des Lockdown Light im November sowie dem erneuten Lockdown ab dem 16. Dezember brachen die Umsätze erneut deutlich ein. Durch den Lockdown im Frühjahr sowie die erneuten Ladenschließungen im Dezember fehlten dem stationären Modehandel über 40 Verkaufstage.

Darüber hinaus hat sich das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher massiv geändert.

Durch die Arbeit im Homeoffice wurde der Modekonsum casual-lastiger. Die Umsätze in den Bereichen Anlassmode sowie Herrenanzüge waren am stärksten betroffen. Das GfK Consumer Panel Fashion bestätigt diese Entwicklung, die Verbraucher kauften im vergangenen Jahr stationär wie online weniger und seltener Mode ein. Andere Produkte, wie beispielsweise Fahrräder oder Möbel, rückten in den Fokus. Der Online-Handel profitierte stark von der Schließung des stationären Handels. Insge- samt gaben die Deutschen jedoch fast 20 % weniger für Mode aus als noch 2019.

Weitere Insolvenzen von Geschäften und Marken, die jahrelang das Bild im deutschen Einzelhandel geprägt hatten, waren zu verzeichnen. Darüber hinaus ist generell ein Frequenzrückgang in den Innen-städten wahrnehmbar.

2. Geschäftsverlauf Ludwig Beck

Das Geschäftsjahr 2020 gestaltete sich für LUDWIG BECK mehr als schwierig. Mit dem ersten behörd-lich angeordneten Lockdown wurden in Bayern ab dem 18. März 2020 sämtliche Läden mit Aus- nahme von Geschäften, die Güter des täglichen Bedarfs vertreiben, geschlossen. Nicht betroffen von den stationären Einschränkungen war der Online-Shop von LUDWIG BECK. Hier konnten die Kunden wie gewohnt ihren Einkäufen nachgehen. Die Dependance in den Fünf Höfen, in der LUDWIG BECK Pflegeprodukte verkauft, konnte am 6. April 2020 wiedereröffnet werden. Erst ab dem 11. Mai 2020 konnte das Stammhaus am Marienplatz unter strengen Hygieneauflagen wieder seine Pforten für Kunden öffnen. Doch auch nach der Wiedereröffnung merkte man schnell die zurückhaltende Konsumstimmung der Verbraucher. Zudem fehlte die Vielzahl an Touristen, welche normalerweise in München gerade im Sommer sehr stark anzutreffen sind. Zusätzlich wirkte sich die Absage des Oktoberfests massiv auf den Geschäftsverlauf aus. Mit Beginn der zweiten Welle wurden abermals die behördlichen Maßnahmen und Auflagen verschärft. In diesem Zuge wurden die Christkindl-märkte abgesagt und es folgte Mitte Dezember der zweite Lockdown, welcher LUDWIG BECK in der umsatzstärksten Zeit des Jahres erneut deutliche Umsatzeinbußen bescherte. Lediglich das Online-Geschäft entwickelte sich erfreulich, konnte aber natürlich bei Weitem nicht die stationären Umsatz- einbußen auffangen. Zur Abrundung des Sortimentsangebots und des Service vertreibt LUDWIG BECK seit April 2020 auch Mode und Accessoires über den Online-Shop.

3. Konzernertragslage

Alle Summen der nachfolgenden Darstellungen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € mit einer Nachkommastelle gerundet. Die prozentualen Angaben wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.

Delta

Mio. €

%

Mio. €

%

Mio. €

Bruttoumsatzerlöse

60,4

117,2 %

95,3

119,0 %

-34,9

Mehrwertsteuer

8,9

17,2 %

15,2

19,0 %

-6,3

Nettoumsatzerlöse (NUE)

51,5

100,0 %

80,1

100,0 %

-28,6

Andere aktivierte Eigenleistungen

0,0

0,1 %

0,0

0,0 %

0,0

Sonstige betriebliche Erträge

6,8

13,3 %

3,8

4,7 %

3,1

58,4

113,4 %

83,9

104,7 %

-25,5

Materialaufwand

31,0

60,2 %

41,5

51,8 %

-10,5

Personalaufwand

13,5

26,3 %

17,4

21,8 %

-3,9

Abschreibungen

6,2

12,1 %

5,9

7,4 %

0,3

Raumkosten

2,0

3,9 %

2,3

2,8 %

-0,3

Verwaltungskosten

1,5

3,0 %

2,0

2,6 %

-0,5

Vertriebskosten

4,2

8,2 %

4,6

5,8 %

-0,4

Sonstige Personalkosten

1,0

1,9 %

2,0

2,5 %

-1,1

Versicherungen und Beiträge

0,2

0,4 %

0,2

0,3 %

0,0

Sonstige Aufwendungen

0,6

1,2 %

0,8

1,1 %

-0,2

Summe sonstiger betrieblicher Aufwand

9,6

18,6 %

12,1

15,0 %

-2,5

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

-1,9

-3,6 %

7,0

8,7 %

-8,8

Finanzergebnis

-2,4

-4,6 %

-2,3

-2,9 %

-0,1

Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)

-4,3

-8,3 %

4,6

5,8 %

-8,9

Ertragsteuern

-2,5

-4,9 %

1,2

1,5 %

3,7

Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen

-1,7

-3,4 %

3,4

4,3 %

-5,2

Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

0,0

0,0 %

-17,0

-21,3 %

17,0

Ergebnis nach Steuern (EAT)

-1,7

-3,4 %

-13,6

-17,0 %

11,9

Direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen (-) und Erträge (+)

-0,1

-0,2 %

-0,3

-0,3 %

0,2

Konzerngesamtergebnis

-1,8

-3,6 %

-13,9

-17,3 %

12,0

Nettorohertrag

20,5

39,8 %

38,6

48,2 %

-18,1

EBITDA

4,3

8,4 %

12,9

16,1 %

-8,6

Umsatzrendite (EBT/NUE) in %

-8,3

5,8

61

Segmentberichterstattung

In der Segmentberichterstattung von LUDWIG BECK wird über die Segmente "Textil" und "Nontextil" berichtet:

01.01. - 31.12.2020

Umsatz (brutto)

Vorjahr

Mehrwertsteuer

Vorjahr

Umsatz (netto)

Vorjahr

Textil

Nontextil

Konzern

Mio. €

%

Mio. €

%

Mio. €

%

39,2

117,2 %

21,1

117,3 %

60,4

117,2 %

68,0

119,0 %

27,3

119,0 %

95,3

119,0 %

-5,8

17,2 %

-3,1

17,3 %

-8,9

17,2 %

-10,8

19,0 %

-4,3

19,0 %

-15,2

19,0 %

33,5

100,0 %

18,0

100,0 %

51,5

100,0 %

57,2

100,0 %

22,9

100,0 %

80,1

100,0 %

Wareneinsatz vor Skonti und Boni

-19,6

58,5 %

-10,1

56,2 %

-29,7

57,7 %

Vorjahr

-29,7

52,0 %

-13,0

56,7 %

-42,7

53,3 %

Nettorohertrag

13,9

41,5 %

7,9

43,8 %

21,8

42,3 %

Vorjahr

27,5

48,0 %

9,9

43,3 %

37,4

46,7 %

Personalkosten des Verkaufs

-3,3

9,9 %

-2,4

13,1 %

-5,7

11,0 %

Vorjahr

-4,6

8,0 %

-3,1

13,4 %

-7,7

9,6 %

Kalkulatorische Raumkosten

-10,4

31,0 %

-2,2

12,0 %

-12,5

24,4 %

Vorjahr

-10,4

18,2 %

-2,2

9,8 %

-12,6

15,8 %

Kalkulatorische Zinsen

-0,9

2,7 %

-0,4

2,5 %

-1,4

2,6 %

Vorjahr

-0,9

1,5 %

-0,4

1,9 %

-1,3

1,6 %

Segmentergebnis

-0,7

-2,2 %

2,9

16,2 %

2,2

4,2 %

Vorjahr

11,6

20,3 %

4,2

18,1 %

15,8

19,7 %

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte LUDWIG BECK (inkl. Online) einen Bruttoumsatz in Höhe von 60,4 Mio. € (Vorjahr: 95,3 Mio. €). Der reine Warenumsatz belief sich auf 60,1 Mio. € (Vorjahr: 94,9 Mio. €).

Der gesamte deutsche Textileinzelhandel wie auch LUDWIG BECK sah sich 2020 der COVID-19-Pandemie und deren drastischen Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Konsumverhalten der Bevölkerung ausgesetzt. Insgesamt ca. 10 Wochen Lockdown führten zu einem enormen Umsatz-verlust, der nicht aufgeholt werden konnte. Zusätzlich wurde die umsatzstärkste Zeit im Jahr, das Weihnachtsgeschäft, durch die verschärften Maßnahmen und einen Komplett-Lockdown stark negativ beeinflusst. Einzig erfreulich entwickelte sich der Online-Umsatz, der die Umsatzeinbrüche des statio-nären Handels jedoch nicht kompensieren konnte.

LUDWIG BECK erzielte im Segment "Textil" einen Umsatz mit 39,2 Mio. € (Vorjahr: 68,0 Mio. €). Der Umsatz des Segments "Nontextil", dem auch der Beauty-Onlineshop unterwww.ludwigbeck.de angehört, lag bei 21,1 Mio. € (Vorjahr 27,3 Mio. €).

Ergebnissituation

Entsprechend der Umsatzentwicklung lag der Nettorohertrag absolut bei 20,5 Mio. € (Vorjahr: 38,6 Mio. €). Die Nettorohertragsmarge lag aufgrund erhöhter Preisnachlässe und Abschriften auf Altware mit 39,8 % deutlich unter dem Vorjahresniveau (48,2 %). Im Geschäftsjahr 2020 wurde zusätzlich zum normalen Altwarenabschlag ein Sonderabschlag in Höhe von 1,9 Mio. € auf Herbst-/ Winterware der aktuellen Saison gebildet, welche aufgrund des Lockdowns und der zurückhaltenden Konsumstimmung nicht verkauft werden konnte.

Die sonstigen Erträge, zusammengesetzt aus dem Veräußerungsgewinn der Immobilie in Haar, aus Mieterträgen sowie aus Verwaltungs-, Vertriebs- und Personalerträgen, lagen bei 6,8 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €).

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich aufgrund des negativen Warengeschäfts lediglich auf 4,3 Mio.€ (Vorjahr: 12,9 Mio. €).

Die Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 6,2 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Damit lag das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei -1,9 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €). Die EBIT-Marge lag bei -3,6 % (Vorjahr: 8,7 %).

Das Finanzergebnis betrug -2,4 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich damit auf -4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €).

Auf das negative operative Ergebnis der LUDWIG BECK AG wurden in Höhe von 3,4 Mio. € aktive latente Steuern auf Verlustvorträge im Konzern bilanziert. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass diese in den kommenden Jahren nach überstandener COVID-19-Pandemie durch positive operative Ergebnisse wieder verbraucht werden. Insgesamt war ein Steuerertrag in Höhe von -2,5 Mio. € (Vorjahr: Steueraufwand 1,2 Mio. €) auszuweisen.

Das Ergebnis nach Steuern (EAT) lag bei -1,7 Mio. € (Vorjahr: -13,9 Mio. €). Im Vorjahr betrug das Ergebnis des Teilkonzerns LUDWIG BECK 3,4 Mio. €. Das Ergebnis des Teilkonzerns WORMLAND schlug sich hingegen mit -17,0 Mio. € im Ergebnis nach Steuern nieder.

Das negative Konzerngesamtergebnis 2020 war nicht durch staatliche Corona- bzw. Überbrückungs-hilfen entlastet, da LUDWIG BECK bis Ende des Geschäftsjahres nicht in das Raster der antrags-berechtigten Unternehmen gefallen ist. Lediglich der Personalaufwand war durch KUG-Zahlungen teilweise gemindert.

4. Vermögenslage

Aktiva

2020

2019

Mio. €

%

Mio. €

%

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte

4,5

2,5

4,4

2,5

Sachanlagen

150,0

81,7

157,1

88,7

Sonstige Vermögenswerte

0,1

0,1

0,1

0,1

Latente Steuern

3,8

0,0

0,0

0,0

158,5

86,3

161,7

91,2

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

12,0

6,6

12,3

7,0

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

2,0

1,1

2,5

1,4

Liquide Mittel

11,2

6,1

0,6

0,4

25,3

13,7

15,5

8,8

Bilanzsumme

183,8

100,0

177,2

100,0

Die Bilanzsumme des LUDWIG BECK Konzerns lag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bei 183,8 Mio. € (31. Dezember 2019: 177,2 Mio. €). Mit 150,0 Mio. € war das Sachanlagevermögen wie schon im Vorjahr die größte Position in der Bilanz (Vorjahr: 157,1 Mio. €). Neben der Immobilie am Münchner Marienplatz mit über 70 Mio. € waren die zu bilanzierenden Nutzungsrechte aus Miet-verträgen in Höhe von 64,0 Mio. € die wesentlichen Positionen innerhalb der Sachanlagen. Die Anteile an der Immobiliengesellschaft, die die Immobilie am Münchner Marienplatz beinhaltet, wurden im Geschäftsjahr 2001 erworben. Der Wertansatz der Immobilie wurde seitdem bis zum 31. Dezember 2020 unverändert beibehalten.

Die immateriellen Vermögenswerte lagen mit 4,5 Mio. € auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: 4,4 Mio. €). Die laufenden Abschreibungen wurden durch Investitionen in den Online-Bereich und die Digitalisierung kompensiert.

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen bei 25,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 15,5 Mio. €). Wesentlich unter den kurzfristigen Vermögenswerten sind mit 12,0 Mio. € die Vorräte an Handelswaren (Vorjahr: 12,3 Mio. €). Die höheren Lagerbestände an aktueller Herbst-/Winterware, die durch den noch anhaltendenden Lockdown nicht abverkauft werden konnte, wurden mit einem Sonderabschlag in Höhe von 1,9 Mio. € zusätzlich zur normalen, altersbedingten Abwertung abgewertet.

Für den Rückgang der Forderungen von 2,5 Mio. € auf 2,0 Mio. € war der teilweise Ausfall des Weih-nachtsgeschäfts ursächlich.

Die liquiden Mittel lagen zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei 11,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,6 Mio. €). Neben den Kassenbeständen beinhaltete diese Position den Kaufpreis für die Immobilie in Haar in Höhe von 10,1 Mio. €. Der Übergang von Nutzen und Lasten war am 31.12.2020. Da die Zahlung des Kaufpreises erst kurz vor Jahresende erfolgte, konnten die positiven Bankbestände nicht zu einer Reduzierung der Kontokorrentauslastungen herangezogen werden. Eine Verrechnung der Bankbestände mit den Kontokorrentverbindlichkeiten erfolgte somit erst Anfang des Geschäfts-jahres 2021.

5. Finanzlage

Passiva

2020

Mio. €

%

Mio. €

%

Eigenkapital

59,6

32,4

61,6

34,8

Langfristige Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten

89,4

48,4

90,2

50,9

Rückstellungen

2,9

1,6

2,9

1,6

Latente Steuern

0,3

0,2

0,4

0,2

92,6

50,1

93,5

52,8

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten

26,7

14,7

16,6

9,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

0,8

0,5

1,1

0,6

Steuerverbindlichkeiten

0,9

0,5

0,0

0,0

Sonstige Verbindlichkeiten

3,2

1,8

4,4

2,5

31,6

17,4

22,1

12,5

Bilanzsumme

183,8

100,0

177,2

100,0

65

2019

Zum 31. Dezember 2020 verfügte der LUDWIG BECK Konzern über ein Eigenkapital in Höhe von 59,6 Mio. € (31. Dezember 2019: 61,6 Mio. €). Das negative Konzerngesamtergebnis in Höhe von -1,8 Mio. € war ursächlich für diese Entwicklung. Die Eigenkapitalquote im LUDWIG BECK Konzern betrug 32,4 % (31. Dezember 2019: 34,8 %).

Die gesamten Verbindlichkeiten beliefen sich im Konzern auf 124,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 115,6 Mio. €). Zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 erfolgte, wie unter den liquiden Mitteln dargestellt, eine Verrechnung der Bankguthaben in Höhe von ca. 10 Mio. € mit den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, so dass sich die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten und damit auch die Bilanz-summe um ca. 10 Mio. € verringerte.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2020 ein mittelfristiges LfA-Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € als Liquiditätsstütze aufgenommen. Damit sollen die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Liquiditätslage von LUDWIG BECK abgefedert werden. Die finanziellen Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag im kurz- und langfristigen Bereich um 9,3 Mio. € auf 116,1 Mio. € gestiegen. Die Rückstellungen, latenten Steuern, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind insgesamt um 0,8 Mio. € gesunken.

Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte wie schon in den Vorjahren zum Erfüllungsbetrag. Wegen der kurzfristigen Zahlungsziele dieser Verbindlichkeiten entspricht dieser Betrag dem Marktwert der Verbindlichkeiten. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgte regelmäßig innerhalb von zehn Tagen, um den Skontoabzug geltend machen zu können, das Zahlungs-ziel betrug jedoch in der Regel 60 Tage.

Die Finanzpolitik des Konzerns ist auf die Sicherstellung der Liquidität bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten ausgerichtet. Sich nicht aus der Geschäftstätigkeit ergebende Risiken sind dabei weitestgehend auszuschließen.

Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug im Wesentlichen aufgrund des negativen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2020 -3,5 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag zum 31. Dezember 2020 bei 7,7 Mio. € (Vorjahr: -13,9 Mio. €). Dem Mittelzufluss aus der Veräußerung der Immobilie in Haar standen Investitionen in das Haupthaus am Marienplatz sowie in die Bereiche CRM, Online und IT entgegen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug insgesamt 6,4 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €).

In der Konzernkapitalflussrechnung sind weitere Details zu den einzelnen Cashflow-Positionen dargestellt.

6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf war deutlich geprägt von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden behördlichen Maßnahmen. Mit über 40 Verkaufstagen weniger als in einem nor-malen Geschäftsjahr war die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns stark angespannt. Eine Entspannung wird nach Ansicht des Vorstands erst nach Durchimpfung der Bevölkerung stattfinden.

7. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Der Geschäftserfolg von LUDWIG BECK basiert maßgeblich auf qualifizierten, motivierten und bera-terisch kompetenten Mitarbeitern. Sie sind die entscheidenden Mediatoren zwischen Angebot und Kunden und damit unersetzbar. In einer den fortlaufenden Moden unterworfenen Verkaufswelt sind die Menschen hinter der Marke LUDWIG BECK eine unabänderliche Größe, die dem Unternehmen seinen eigentlichen Wert und einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil verleiht. Daher genießen die Mitarbeiter von LUDWIG BECK eine hohe Achtung im Haus und eine besondere Förderung. Das Un- ternehmen unternimmt alle Anstrengungen, um die Mitarbeiterentwicklung und -qualifizierung auf diesem hohen Niveau zu halten. Dazu wurden 2020 unter anderem interne Schulungen durchgeführt.

Zudem hat sich LUDWIG BECK den Prinzipien des "Gesund Führens" verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise thematisch breit gefächerte Workshops für Mitarbeiter oder Fitnesstrainings bei Kooperationspartnern. Das so unterstützte Gesundheitsmanagement reduziert Fehlzeiten und sorgt für ein gesteigertes Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ermöglicht LUDWIG BECK seinen Mitarbeitern aus den Verwaltungsbereichen, ihre Tätigkeit auch über Homeoffice auszuüben. Eine Vielzahl von Meetings findet nur noch auf digitaler Ebene statt, um so die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren.

An dieser Stelle möchte sich der Vorstand nochmals bei seinen Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Treue zu LUDWIG BECK auch in diesen schwierigen und herausfordernden Zeiten bedanken.

LUDWIG BECK beschäftigte 2020 durchschnittlich 397 Mitarbeiter (Vorjahr: 441). Die Zahl der Aus-zubildenden lag bei 47 (Vorjahr: 46). Gewichtet betrug die Zahl der Mitarbeiter 265 (Vorjahr: 294). Der Rückgang der Personalzahlen betraf im Wesentlichen den Bereich der Aushilfen, die durch das stark eingeschränkte Weihnachtsgeschäft nur teilweise zum Einsatz kamen.

Vergütungsbericht

1. Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus verschiedenen Vergütungsbestandteilen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen, während die erfolgsbezogene Komponente aus einer Tantieme besteht. Ihre Höhe ist abhängig von der Höhe der durchschnittlichen Konzernumsatzrendite der letzten drei Jahre. Des Weiteren kann der Aufsichtsrat zusätzlich nach seinem Ermessen zur Honorierung besonderer Leistungen eine Sondertantieme festsetzen. Sachbezüge werden nach den lohnsteuerlichen Vorschriften bewertet.

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag seines Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft. Die Vergütungsentscheidungen werden vom Gesamtaufsichtsrat getroffen.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandmitglieds sowie die wirtschaft-liche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens im Rahmen seines Vergleichs-umfeldes.

Im Geschäftsjahr 2020 verzichteten die Vorstandsmitglieder aufgrund der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auf insgesamt T€ 138 ihrer Fixvergütung. Insgesamt betrug die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 T€ 476 (Vorjahr: T€ 1.238).

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen:

Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr 2020

in T€

Christian Greiner

Jens Schott

Vorstand für Einkauf, Verkauf, Personal, Marketing

Vorstand für Finanzen, IT, Logistik

ab 01.09.2019 Vorstandsvorsitzender

ab 01.09.2019

2019

2020

2020 (min)

2020 (max)

2019 (anteilig)

2020

Festvergütung Verzicht Nebenleistungen Zwischensumme Variable Vergütung Gesamtvergütung

386 0 16 402 223 625

386 -103 16 299 0 299

386 0 16 402 0 402

386 0 16 402 223 625

69 0 1 70 20 90

206 -35 6 177 0 177

Dieter Münch

Vorstand für Personal, Finanzen, IT, Logistik

bis 31.08.2019

in T€

Festvergütung

Nebenleistungen

Zwischensumme

Variable Vergütung

Gesamtvergütung

in T€

Festvergütung

Verzicht

Nebenleistungen

Zwischensumme

Variable Vergütung

Gesamtvergütung

in T€

Festvergütung

Nebenleistungen

Zwischensumme

Variable Vergütung

Gesamtvergütung

68

2019

2020

2020

286

0

0

14

0

0

300

0

0

223

0

0

523

0

0

Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr 2020

Christian Greiner

Vorstand für Einkauf, Verkauf, Personal, Marketing

ab 01.09.2019 Vorstandsvorsitzender

2019

2020

2019

2020

(anteilig)

386

386

69

206

0

-103

0

-35

16

16

1

6

402

299

70

177

223

223

0

20

625

522

70

197

2019

2020

286

0

14

0

300

0

223

0

523

0

2020

(min)

(max)

0 0 0 0 0

Jens Schott

Vorstand für Finanzen, IT, Logistik ab 01.09.2019

Dieter Münch

Vorstand für Personal, Finanzen, IT, Logistik bis 31.08.2019

Dieter Münch ist mit Wirkung zum 31. August 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Auf Grund- lage des Aufhebungsvertrages wurden Herrn Münch im Jahr 2019 einmalige Abfindungen für ver- traglich zugesagte fixe und variable Vergütungen bis zur Beendigung des Dienstvertrages in Höhe von T€ 1.222 ausbezahlt. Versorgungsleistungen wurden im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von T€ 104 (Vorjahr: T€ 104) an ein ehemaliges Vorstandsmitglied ausgezahlt. LUDWIG BECK hat die Beiträge für diese Versorgungsleistungen während der aktiven Dienstzeit bis zur Vollendung des 63. Lebens-jahres geleistet. Der Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beläuft sich auf T€ 2.835. Laufende Renten sind indexiert. Weitere Leistungen für den Fall der Be-endigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.

2. Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und an der Verantwortung der Aufsichtsrats-mitglieder.

Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis anteilige Vergütung.

Die Festvergütung pro Aufsichtsratsmitglied beträgt T€ 25 pro Geschäftsjahr. Die Festvergütung des Vorsitzenden beläuft sich auf T€ 50, die des Stellvertreters auf T€ 37,5. Die Vergütung für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss beträgt T€ 2,5 pro Geschäftsjahr, wobei der Vorsitzende eines Ausschusses eine Vergütung von T€ 5 erhält.

Im Geschäftsjahr 2020 verzichteten die Aufsichtsratsmitglieder aufgrund der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Ertragslage auf 20 % ihrer Vergütung.

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle:

in T€

2019

2020

Dr. Bruno Sälzer, Vorsitzender, (ab 28. Juli 2020)

28

32

Sandra Pabst, stellvertretende Vorsitzende

40

32

Clarissa Käfer

33

26

Josef Schmid (ab 28. Juli 2020)

0

9

Michael Neumaier*)

25

20

Michael Eckhoff*) (ab 8. August 2019)

10

20

Dr. Steffen Stremme (bis 28. Juli 2020)

58

34

Jochen Vöcker*) (bis 30. April 2019)

8

0

Gesamtvergütung

202

173

*) Arbeitnehmervertreter

69

Risiko- und Chancenbericht

Risikobericht

Evaluierung als Kernaufgabe

Langfristiger Unternehmenserfolg in einem dynamischen Markt lässt sich nur erreichen, wenn Chancen frühzeitig erkannt und genutzt werden. Diese Notwendigkeit gehört zu den fundamentalen unter- nehmerischen Pflichten.

Die Unternehmen des LUDWIG BECK Konzerns sind externen und internen Einflussfaktoren unter- worfen, die das Geschäft mittel- oder unmittelbar beeinflussen können. LUDWIG BECK klassifiziert diese Potenziale nach quantitativen und qualitativen Indikatoren. Die so identifizierten Risiken und Chancen werden vom Management permanent geprüft. Hierbei wird auch berücksichtigt, dass nahezu ein Drittel der Kunden des Konzerns Touristen sind. Risiken, die lokal keine Rolle spielen, gewinnen aus überregionaler und globaler Sicht immer mehr an Bedeutung. Gleiches trifft auch auf die Chancen-lage zu. Für Zwecke der Risikoüberwachung und -bewertung hat LUDWIG BECK die Risiken in folgende Risikoklassen eingeteilt:

Klasse A - wesentliche Risiken: Hierunter fallen Risiken, die im Falle ihres Eintritts möglicherweise den Bestand des Unternehmens gefährden und deren Verringerung oder Überwälzung durch entsprechende Steuerung nur begrenzt - oder gar nicht - möglich ist.

Klasse B - akzeptable, aber dennoch relevante Risiken: In diese Kategorie fallen Risiken, die ent-weder ein hohes Schadenspotenzial bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit haben oder bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit ein geringes Schadenspotenzial.

Klasse C - nicht relevante Risiken: Risiken, die aufgrund ihres Schadensausmaßes sowie ihrer Eintritts-wahrscheinlichkeit als gering einzustufen sind.

Durch eine permanente Evaluierung besteht frühzeitig die Möglichkeit, Problemen vorzubeugen, sie abzuwenden oder brachliegende Potenziale zur Wertschöpfung zu nutzen. Dax-Unternehmen ver-fügen allein aufgrund ihrer Größe über die personellen wie technischen Möglichkeiten, Chancen und Risiken täglich neu zu bemessen und zu bewerten. LUDWIG BECK setzt dagegen auf Strukturen der Kommunikation. Um den Analyseprozess so effizient wie möglich zu gestalten, stehen die Mitarbeiter des Konzerns im ständigen Austausch mit dem Vorstand, der eine "Open Door Policy" verfolgt. Auf einer weiteren Ebene kommunizieren Vorstand und Aufsichtsrat über die möglichen Risiken und Chancen, erörtern Lösungen und legen Maßnahmenpakete fest.

1. Umfeldrisiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken (Klasse B)

Die Kombination von umfangreichen Konjunkturprogrammen, Rettungspaketen für Finanzinstitute und Staaten sowie sinkenden Steuereinnahmen führte in den westlichen Industrieländern zu historisch gesehen außerordentlich hohen Haushaltsdefiziten und einem Rekordniveau der Staatsverschuldung.

Die Entwicklungen in Griechenland und anderen europäischen Ländern haben vor Augen geführt, wie rasch Bedenken der Anleger in Bezug auf die Lage der öffentlichen Finanzen eines Landes auf andere Länder übergreifen können. Zudem kann eine hohe Staatsverschuldung das langfristige Wirtschaftswachstum bremsen und letztlich die Währungsstabilität gefährden. In einer Teil- oderGesamtauswirkung muss man berücksichtigen, dass die weiter hohe Konsumstimmung der Verbraucher deutlich nachlassen kann, wenn andere Themen an Priorität gewinnen.

Gesellschafts- und sozialpolitische Risiken (Klasse B)

Da LUDWIG BECK zu einem Teil auf die Nachfrage durch internationale Kunden ausgerichtet ist, sind globale gesellschaftspolitische Risiken zu berücksichtigen. Politische Krisen, Währungsverfall, Bürger-kriege, Revolutionen und andere gesellschaftliche Umbrüche in den Herkunftsländern sowie Boykott-aufrufe können dazu führen, dass wichtige Zielgruppen München fernbleiben.

Mit dem womöglich nur vorübergehend unterbrochenen Flüchtlingszustrom nach Europa und vor allem nach Deutschland wächst die Gefahr gesellschaftlicher Verwerfungen. Beispiele dafür sind ein zunehmend rauer gewordener Ton im öffentlichen Diskurs, Terroranschläge durch als Flüchtlinge eingereiste Täter, die Abkehr großer Teile der Bevölkerung von den klassischen Medien und der Regierung, Silvesterfeiern in Großstädten, die nur im Schutz von Polizeiaufmärschen sicher sind, und eine noch nie so vehement ausgetragene Diskussion über die öffentliche Sicherheit. Die Sorgen und Befürchtungen vieler deutscher Bürger, eine verfehlte Informationspolitik, von der Politik vermisste klare Signale und das Aufleben radikaler Strömungen könnten die deutsche Gesellschaft zunehmend spalten und in einem Nebeneffekt auch die wirtschaftliche Situation und das Konsumklima beeinflussen. Auf der anderen Seite ist derzeit nicht einzuschätzen, ob die seit 2015 in Deutschland eingetroffenen Migranten so in das gesellschaftliche Leben und die Arbeitsmärkte integriert werden können, dass sich positive Effekte für alle ergeben. Sollte dies auf Dauer nicht gelingen, könnte langfristig mit einem Anwachsen des geschilderten Risikopotenzials zu rechnen sein.

Risiken infolge von Epidemien und Pandemien (Klasse B)

Eine so außerordentlich vernetzte und für den Tourismus offene Stadt wie München ist grundsätzlich anfällig für sich ausbreitende Epidemien bzw. Pandemien. Nicht nur die mögliche Krankheitsgefähr-dung von Mitarbeitern und Kunden kann sich dabei als massive Beeinträchtigung der Geschäftstätig-keit erweisen - auch die infolge der Nachrichtenlage sowie von Information in den digitalen Medien und Gerüchten erzeugten Ängste könnten insbesondere am stark frequentierten Verkaufsstandort Marienplatz für Einbußen sorgen. Das Ausbleiben von Tagesgästen und Touristen wäre ein weiteres Manko für das traditionell von sehr vielen auswärtigen Kunden besuchte Stammhaus. Im Zuge einer Zuspitzung in der öffentlichen Wahrnehmung einer Epidemie bzw. Pandemie ist nicht zuletzt eine gesamtwirtschaftliche Beeinträchtigung möglich, die auch LUDWIG BECK treffen würde. Insbesondere die Beeinträchtigung des Konsumverhaltens, Lieferengpässe oder die Schließung der Standorte des Unternehmens durch behördliche Anordnung können erhebliche negative Auswirkung auf die Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage von LUDWIG BECK haben. Bei weiteren Einschränkungen bzw. Ver-schärfungen der politischen Maßnahmen im Zuge der aktuellen COVID-19-Pandemie könnte unter Umständen die Substanz des Unternehmens angegriffen werden.

Terrorrisiko (Klasse B)

Nach den islamistischen Terroranschlägen in Brüssel, Nizza, Berlin sowie weiteren Städten Europas, aber auch weltweit bleibt dieses Risiko auf absehbare Zeit ein Faktum. Wie die Terrorwarnung in der Silvesternacht 2015 in München zeigte, ist auch die weltoffene Stadt München als Ziel von Anschlägen denkbar. Die Folgen eines solchen Angriffs auf die deutsche Gesellschaft sind für die wirtschaftliche Gesamtlage schwer abzusehen. Neben der realen Bedrohung kann auch eine gefühlte Gefahr dazu führen, dass Konsumenten stark frequentierten Plätzen wie Innenstadtlagen fernbleiben. Das Stamm-haus am Marienplatz könnte bei einer konkreten Terrorwarnung oder unmittelbar nach stattgefundenenAnschlägen an anderen Orten zumindest zeitweilig unter dem Fernbleiben von sowohl Stammkunden als auch Touristen leiden. Allein schon die Tatsache dieses Risikos lässt eine verunsicherte und in ihren Plänen beeinflusste Bevölkerung zu einem bedeutsamen Einflussfaktor werden.

Wetterrisiko (Klasse B)

Der weltweite Klimawandel gehört zu den fundamentalen Risiken eines Unternehmens im Textil-einzelhandel. Sommer sind zu kalt und nass, Winter sind zu warm oder fallen in Kälteextreme. Die Temperaturen sind antizyklisch, die Großwetterlage nicht voraussehbar. Diese Unsicherheit durch- kreuzt die Anschaffungsneigung der Verbraucher. Das gewohnte Muster saisonaler Kaufwünsche wird durchbrochen. So schadet ein verregneter Sommer beispielsweise der Bademodenkollektion, ein warmer Winter bremst die Nachfrage nach Winterware wie Mänteln, Handschuhen oder Mützen. Die zurückliegenden Geschäftsjahre sind Beispiele für die Abfolge unkalkulierbarer Wettersituationen, die der gesamten deutschen Modebranche geschadet haben.

Erreichbarkeitsrisiko (Klasse B)

Die zentrale Lage des Stammhauses am Marienplatz erfordert größtenteils eine Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr. Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst oder ein Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs können somit das reibungslose Zubringen von Kunden in die Innenstadt behindern oder sogar verhindern. Hieraus resultiert das Risiko eines Umsatzrückgangs, sofern dieser nicht in den Folgetagen kompensiert werden kann. Zum Erreichbarkeitsrisiko zählen auch Behinde- rungen durch Umbaumaßnahmen der öffentlichen Hand in unmittelbarer Nähe, wie sie am Marien- platz seit 2017 durch den Baubeginn der zweiten S-Bahn-Röhre stattfinden.

2. Branchenrisiken

Online-Wettbewerbsrisiken (Klasse B)

Mit der möglichen Zunahme branchengleicher Anbieter im Internet-Handel kann sich das Risiko eines verschärften Wettbewerbs in den Segmenten, in denen LUDWIG BECK tätig ist, ergeben. Die Erweiterung der Anbieterpalette im Online-Handel könnte stationäre Kunden bei identischen und verwandten Produkten in Anbetracht der steigenden Attraktivität, höheren Servicequalität und nicht zuletzt verlockenden Preisgestaltung von Webportalen in eine Wahlsituation bringen. Der Konzern erkennt dieses Risiko und steuert mit einem eigenen Online-Shop gegen. Stationär bietet der Konzern seinen Kunden mit einer unvergleichbaren Sortimentsdarstellung ein einzigartiges Shopping-Erlebnis.

Konsumverhaltensrisiken (Klasse C)

Änderungen im Konsumverhalten sowie sich verändernde Wettbewerbsbedingungen im Handel, hervorgerufen durch die allgemeine Konjunkturlage, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Einkommensentwicklungen, erfordern die ständige Ausrichtung des Vertriebskonzeptes an den Ansprüchen der Kunden hinsichtlich Produktauswahl und Service.

Die Ausrichtung der Unternehmenspolitik erfolgt nicht zuletzt mittels gezielter Marktbeobachtung und einer Einschätzung der Wettbewerbssituation, Trends im Verbraucherverhalten wie auch Ver-haltensmuster der relevanten Zielgruppen. Als Anbieter eines exklusiven Produktportfolios fungiert LUDWIG BECK als Trendsetter und Vorreiter, der das Konsumverhalten der Zielgruppen zu seinen eigenen Gunsten beeinflussen kann.

Mit einer klaren Positionierung und Strategie nutzt LUDWIG BECK alle Chancen, die sich aus der permanenten Marktveränderung ergeben. Mit hoher Beratungsqualität und Sortimentstiefe können die Nischen des Fachgeschäfts belegt werden.

Saisonalitätsrisiken (Klasse C)

Der den Umsatz- und Saisonspitzen zeitlich deutlich vorgelagerte Wareneinkauf bedingt Liqui- ditätsbelastungen in Zeiten, die nicht zwingend mit hohen Umsatzerlösen/Zuflüssen liquider Mittel einhergehen. Diese Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch das Finanz- management gesteuert und überwacht. Dabei finden die Instrumentarien des Cash-Managements ihren Einsatz.

3. Leistungswirtschaftliche Risiken

Lieferantenrisiken (Klasse C)

Als Unternehmen im Textileinzelhandel ist LUDWIG BECK auf verlässliche externe Dienstleister angewiesen. Daraus ergeben sich verschiedene Risikofaktoren, wie Störungen beim Warenbezug, Verletzungen von Qualitäts-, Sicherheits- und Sozialstandards, ethische Fragwürdigkeit oder Aus-beutung der Umwelt. Um die vom Kunden gewünschten Produkte qualitativ hochwertig und in ausreichender Menge anbieten zu können, trifft LUDWIG BECK eine sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Diese wird kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt. Wegen der Vielzahl an gepflegten Kooperationen besteht zudem keine Abhängigkeit von einem einzelnen Kooperationspartner.

Logistikrisiken (Klasse C)

Ist die Wertschöpfungskette bei Warenlieferungen gestört, wirkt sich das unmittelbar auf die Verfügbarkeit der von LUDWIG BECK angebotenen Produkte aus. Wegen des breiten Sortiments-spektrums können sich Risiken ergeben, die den Warenbestand als Ganzes gefährden. Dies gilt sowohl für das stationäre als auch für das Online-Geschäft. Aus diesem Grund beobachtet LUDWIG BECK aufmerksam die bestehenden Lieferstrukturen und greift bei Bedarf regulierend ein.

4. Finanzrisiken

Finanzwirtschaftliche Risiken (Klasse B)

Durch die europäische Staatsschuldenkrise kann es in Zukunft auch für Industrie und Handel zu momentan nicht absehbaren Schwierigkeiten und Restriktionen bei der Kreditvergabe durch Banken kommen. Dies könnte bei einer weiteren Verschärfung und bei einem unter Druck stehenden Banken- sektor zu Liquiditätsengpässen führen. Welche finanzwirtschaftlichen Auswirkungen die Brexit- Entscheidung der Briten, die deutschen Unternehmen angedrohten Strafzölle oder die forcierte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank haben könnten, ist ebenfalls nicht abzusehen und als Risiko zu bewerten.

Im LUDWIG BECK Konzern gibt es einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Zwischen den Konzerngesellschaften findet ein interner Finanzmittelausgleich statt, so dass kurzfristige Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzern-gesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Konzerngesellschaften genutzt werden.

Dieser interne Finanzmittelausgleich trägt zu einer Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens und einer Optimierung der Geldanlagen bei und hat somit eine positive Auswirkung auf das Zins-ergebnis der Einzelgesellschaft wie auch des Gesamtkonzerns.

Die offene und zeitnahe Informationspolitik von LUDWIG BECK sowie die Gleichbehandlung aller Kreditgeber ist die Grundlage für das Vertrauen der Kreditgeber und die damit verbundene Bereit-stellung von Kreditlinien. Zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken ist das Kreditvolumen auf mehrere Kreditgeber verteilt. Die solide Eigenmittelausstattung, die laufenden Cashflows sowie die zur Verfügung stehenden Bankdarlehen sind Basis für die langfristige Unternehmensfinanzierung.

Zinsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Zur Sicherung des zukünftigen Kapitalbedarfs überprüft das Finanzmanagement regelmäßig auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Forderungsausfallrisiko (Klasse C)

Einem Forderungsausfallrisiko ist der Konzern derzeit nur in verhältnismäßig geringem Maße aus-gesetzt. Die Risiken aus Kreditkartenzahlungen liegen im Wesentlichen bei den Kreditkartenanbietern. Die Überwachung der Forderungen aus EC-Karten-Umsätzen ist an einen externen Dienstleister aus-gelagert. Risiken im baren Zahlungsverkehr sind aufgrund implementierter Kontrollmechanismen gering.

Liquiditätsrisiko (Klasse C)

Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus unzureichend verfügbaren Mitteln, um finanzielle Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Bei LUDWIG BECK bestehen solche Verpflichtungen insbesondere in der Ablösung fälliger Finanzverbindlichkeiten. Die Liquidität des LUDWIG BECK Konzerns wird fortlaufend überwacht und geplant. Die Konzerngesellschaften verfügen regelmäßig über die flüssigen Mittel, um ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Des Weiteren können kurzfristig Kreditlinien sowie Kontokorrentkredite in Anspruch genommen werden. Die Basis hierfür ist eine solide Finanzierung. Der Konzern verfügt grundsätzlich über einen starken operativen Cashflow, liquide Mittel und ungenutzte Kreditlinien. Im Zuge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie war der operative Cashflow deutlich negativ belastet. Zur Abfederung der Negativfolgen der Pandemie und zur Sicherung der Liquidität hat die LUDWIG BECK AG im Geschäftsjahr ein mittelfristiges LfA-Darlehen aufgenommen. Durch vorausschauende Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass LUDWIG BECK jederzeit zahlungsfähig ist.

5. Sonstige Risiken

IT-Risiken (Klasse B)

IT-Risiken bestehen primär in der Notwendigkeit der permanenten Verfügbarkeit der Kassen- und Rechnersysteme und des dahinterliegenden Netzwerks sowie der Integrität der Daten, zudem in poten- ziellen externen Angriffen auf die IT-Systeme. Qualität und Sicherheit der Prozesse im Bereich der Datenverarbeitung werden über eine Kombination externer und interner Maßnahmen gewährleistet. Ein effektives IT-Management sorgt dafür, dass die EDV-Systeme jederzeit verfügbar sind und Vor- kehrungen zum Schutz vor externen Angriffen getroffen werden. Aufgrund der wachsenden Bedeutung dieses Bereichs hat das Management eine Cyber-Versicherung abgeschlossen, um den Konzern für den Ernstfall abzusichern.

Personalrisiken (Klasse C)

Mitarbeiter sind einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren. Neben der Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes stehen die betriebliche Aus- und Weiterbildung und die Förderung von Nachwuchs-führungskräften im Mittelpunkt der Personalarbeit. Die Förderung von Mitarbeitern in Kombination mit Führungsgrundsätzen reduziert das Risiko der Personalfluktuation und sichert sowohl den hohen Qualifikationsstandard als auch die Serviceorientierung der Mitarbeiter.

Rechtliche und steuerliche Risiken (Klasse C)

Rechtliche und steuerliche Risiken bestehen für LUDWIG BECK durch mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen. Die Beachtung der aktuellen Gesetzeslage sowie bevorstehender Gesetzesänderungen steht dabei im Fokus der Unternehmen. Die Einbindung externer Berater hilft, dieses Risiko zu minimieren und regelmäßig notwendige Anpassungen an die sich permanent ändernde Gesetzeslage vorzunehmen.

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LUDWIG BECK haben könnten, sind nach Kenntnis des Konzerns weder anhängig noch angedroht. Insofern ist keine Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung zu erwarten.

Für Schadensfälle und Haftungsrisiken besteht ausreichender Versicherungsschutz, dessen Voraus-setzungen und Bedingungen einer kontinuierlichen internen und externen Bewertung unterliegen.

Compliance-Risiken (Klasse C)

Die Einhaltung einer Vielzahl von Rechtsordnungen und -verfügungen erfordert von einem inter-national aktiven Unternehmen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Integrität auf jeder Mitarbeiter-position. Compliance-Risiken können beispielsweise aus Korruption im Umgang mit Behörden, aus Zuwiderhandlungen im Datenschutz oder bei Nichteinhaltung des Arbeitsrechts erwachsen. Damit Verstöße praktisch ausgeschlossen sind, schult LUDWIG BECK seine Mitarbeiter gründlich und sorgt für ein waches Compliance-Bewusstsein. Zur Unterstützung und Risikominimierung hat LUDWIG BECK zusätzlich eine externe Compliance-Beauftragte bestellt.

6. Gesamtbewertung der Risikosituation

Das Management von LUDWIG BECK hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich die oben genannten Risiken für beherrschbar. Gegenwärtig sind außer dem Risiko einer Pandemie keine Risiken auszumachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Dagegen besteht weiter-hin eine Vielfalt an Chancen, die der Vorstand wachstums- und ertragsfördernd nutzen wird. Zu diesen gehört nicht zuletzt die sich im Besitz der Gesellschaft befindende Immobilie am Münchner Marien-platz, eine der gefragtesten Verkaufslagen Europas.

LUDWIG BECK trägt alle unternehmerischen Risiken für den Ablauf von Kernprozessen sowie unter-stützenden Prozessen des Konzerns selbst. Diese Verantwortlichkeit gilt jedoch nur für Risiken, deren Beherrschbarkeit feststeht, und für Maßnahmen, die einen Beitrag zur Wertsteigerung des Konzerns leisten. In diese Kategorie fallen strategische Modelle, Entscheidungen über die Eröffnung neuer Geschäftsfelder oder der Ein- und Verkauf von Produkten. Davon abgesehen geht LUDWIG BECK prinzipiell keine Risiken ein.

Sollte sich das COVID-19-Pandemiegeschehen mit weiteren Einschränkungen und sogar einem weiteren Lockdown im Jahr 2021 fortsetzen, könnte durchaus auch LUDWIG BECK in eine Situation geraten, die die Substanz des Unternehmens angreifen könnte.

Chancenbericht

Auch wenn das laufende Geschäftsjahr 2021 bereits mit einem Lockdown gestartet ist, bietet es LUDWIG BECK nutzbare Chancen für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Unter der Annahme, dass durch Impfungen das Pandemiegeschehen im Laufe des Jahres in den Griff bekommen werden kann und somit mit keinem weiteren Lockdown gerechnet werden muss, wird LUDWIG BECK deut-lich mehr Umsatzchancen generieren als im Vorjahr. Zudem könnten mit zunehmendem Tourismus und einem normalen Weihnachtsgeschäft deutlich bessere Erträge erzielt werden.

Ein weiterer Punkt ist, das Online-Angebot von LUDWIG BECK weiterhin auszubauen und vor allem im Bereich Fashion Online zu wachsen. Das Wachstum resultiert unter anderem aus einer hohen Konsumfreudigkeit der Verbraucher. Auch in Zeiten des Strukturwandels im Modehandel kann LUDWIG BECK im Online-Bereich die Chancen auf Wachstumspotenziale wahrnehmen. Zudem wird sich LUDWIG BECK 2021 auf sein 160-jähriges Jubiläum fokussieren und mit Marketingaktivitäten wieder die Aufmerksamkeit auf das umsatzstarke Stammhaus am Münchner Marienplatz lenken. Hier gibt es Entwicklungschancen, die auf der permanenten Optimierung der Servicekompetenz sowie einer starken Fokussierung auf Sortimente, Marken und Kooperationen aufbauen. Der von Kunden als gleichsam magisch empfundene Shopping-Erlebniswert im "Kaufhaus der Sinne" beruht auf einer besonderen Verkaufsatmosphäre, die im stationären sowie virtuellen Wettbewerb in Deutsch-land einzigartig ist. Auch das im Jahr 2020 gestartete Kundenbindungsprogramm von LUDWIG BECK bietet Chancen. Durch die LUDWIG BECK Card kann die Kundenbindung deutlich gestärkt, ausgebaut und erhöht werden. Kunden profitieren von persönlichen und attraktiven Angeboten. Dadurch steigt die Konsumbereitschaft von Inhabern der LUDWIG BECK Card.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Zur Sicherung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnungslegung führt LUDWIG BECK interne Kontrollen durch. Der Konzernrechnungslegungsprozess wird durch einheit- liche Leitungsmaßnahmen und Vorschriften sowie klar definierte Prozessabläufe gesteuert. Für die zu differenzierenden Geschäftsvorfälle bestehen ein einheitlicher Kontenrahmen und Buchungs-anweisungen. Zusätzlich erfolgt die Steuerung durch eine klare Zuordnung der Funktionen der verschiedenen Rechnungslegungsprozesse. Große Bereiche der zu erfassenden Rechnungslegungs-sachverhalte sind automatisiert.

Für den Konzernrechnungslegungsprozess kann auf alle Buchhaltungen von zu konsolidierenden Unternehmen zugegriffen werden. Zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften stützt sich LUDWIG BECK hauptsächlich auf prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen. Diese werden unterschieden nach laufenden automatischen Kontrollen, wie zum Beispiel der Funktionstrennung und der Zugriffsbeschränkung auf Buchungskreise für nicht autorisierte Mitarbeiter, sowie nach inte- grierten Kontrollen innerhalb der Arbeitsabläufe. Letztere werden zum Beispiel durch Automatik-buchungen und fest hinterlegte Schlüssel gewährleistet, aber auch durch automatisierte Buchungs-abläufe und Übernahmen des gesamten Umsatzprozesses (Kassensysteme).

Das konzernrechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem von LUDWIG BECK regelt die laufende Überwachung von Risiken der Falschdarstellung, die vor allem aus neuen Geschäftsprozessen oder aus gesetzlichen Änderungen entstehen können. Diese Risiken werden dadurch begrenzt, dassBuchungssachverhalte aus ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen grundsätzlich auf Leitungsebene entschieden werden. Auf Leitungsebene erfolgt überdies ein permanenter Fortbildungsprozess hinsichtlich Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften. Dazu werden externe Dienstleister zur zeitnahen Übermittlung von Literaturgrundlagen sowie im Zweifelsfall externe Berater zur Um-setzung von Änderungen und deren Integration in bestehende Prozesse herangezogen.

Prognosebericht

Weltwirtschaft, deutsche Konjunktur und LUDWIG BECK unter unsicheren Vorzeichen

Aufgrund der COVID-19-Pandemie mit weiterhin unwägbarem Infektionsgeschehen und den daraus resultierenden Folgen für die Weltwirtschaft, die deutsche Wirtschaft, den Einzelhandel und LUDWIG BECK im Besonderen ist nicht abschätzbar, in welchem Umfang die Konjunktur weiterhin negativ beeinflusst wird.

Durch den erneuten Lockdown Mitte Dezember 2020 und die Ungewissheit über die weitere Ent-wicklung sieht das Management zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit, eine seriöse Prognose zu Umsatz und Ertrag für das Geschäftsjahr 2021 abzugeben. Es ist nicht einzuschätzen, in welchem Umfang die Umsatz- und Ertragssituation von LUDWIG BECK durch die anhaltende Pandemielage beeinflusst wird. Die Schließung des Kaufhauses, das Ausbleiben von Kunden, insb. Touristen, Liefe-rantenengpässe oder mögliche weitere behördliche Maßnahmen können auch das Geschäftsjahr 2021 weiter erheblich negativ beeinflussen.

Derzeit gehen die Meldungen dahin, dass erste Lockerungen ab dem 8. März 2021 zu erwarten sind. Der Vorstand geht davon aus, dass sich erst nach einer flächendeckenden Impfung das Pandemie-geschehen deutlich entspannt und eine Rückkehr zu einem normalen Geschäftsalltag möglich ist.

Ergänzende Angaben

1. Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) von LUDWIG BECK ist in 3.695.000 Stückaktien (Stamm-aktien) eingeteilt. Die Stückaktien lauten auf den Inhaber. Der rechnerische Anteil der Aktien am Grundkapital beträgt 2,56 € pro Stückaktie. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn von hundert der Stimmrechte überschreiten, sind im Folgenden dargestellt.

Direkte und indirekte Beteiligungen

Die aufgeführten Gesellschaften und Personen halten nach Kenntnis der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung direkt oder indirekt mehr als zehn von hundert der Stimmrechte an LUDWIG BECK:

  • - Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, 25,7 % (direkt)

  • - INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, 25,2 % (direkt)

  • - Hans Rudolf Wöhrl Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Reichenschwand, 25,7 % (indirekt)

  • - Hans Rudolf Wöhrl Beteiligungs GmbH, Reichenschwand, 25,7 % (indirekt)

  • - Herr Hans Rudolf Wöhrl, Deutschland, 50,9 % (indirekt)

  • - BG Heppenheim Grundstücks GmbH, Grasbrunn, 24,0 % (direkt)

  • - Herr Alfons Doblinger, Deutschland, 24,38 % (direkt und indirekt)

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Laut Satzung und gesetzlichen Vorschriften werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Die Zahl der Mitglieder wird durch den Aufsichtsrat festgesetzt. Der Vorstand besteht gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juni 2019 aus mindestens einer Person.

Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 179 Abs. 1 AktG).

§ 16 Abs. 3 der Satzung sieht vor, dass zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls zusätzlich die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, sofern nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend größere Mehrheiten oder weitere Erfordernisse vorschreibt. Dies ist insbesondere bei Beschlussfassungen betreffend eine Änderung des Unternehmensgegenstandes und bei Kapitalmaßnahmen mit Bezugs-rechtsausschluss der Fall. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 Abs. 2 der Satzung zu Änderungen der

Satzung, die nur die Fassung betreffen, befugt.

Weitere Sachverhalte nach § 315a Abs. 1 HGB

Zu den übrigen Sachverhalten nach § 315a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 9 HGB sind mangels Einschlägigkeit keine Angaben zu machen.

2. Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG (Abhängigkeitsbericht)

Da mit dem Großaktionär kein Beherrschungsvertrag besteht, war der Vorstand von LUDWIG BECK zur Aufstellung eines Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 3 AktG verpflichtet. Der Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung: "Nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorge- nommen und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt worden."

3. Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter dem Menüpunkt Corporate Governance auf der

Seite Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht worden.

München, 19. Februar 2021

Der Vorstand

Christian Greiner

Jens Schott

4 Weitere Informationen

Bilanzeid

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrund-sätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

München, 26. Februar 2021

Christian Greiner

Jens Schott

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktien-gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungs- rechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-ber 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rech-nungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzu-wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

  • - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlage-bericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlage-bericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit un-serer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteiles hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Gemäß IDW PS 261 Tz 67 muss der Abschlussprüfer immer damit rechnen, dass Risiken wesentlicher falscher Angabe in der Umsatzrealisierung liegen können und dass diese Risiken als bedeutsame Risiken zu behandeln sind.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ausgestaltung der rechnungs-legungsbezogenen internen Kontrollen im Bereich Verkauf/Warenumsatzerlöse beurteilt und deren Wirksamkeit in Stichproben geprüft. Insbesondere haben wir die Schnittstelle zwischen Kassen-system und Finanzbuchhaltung geprüft sowie die Systematik der Verbuchung von Zahlungseingängen und deren Abstimmung mit den Warenumsätzen nachvollzogen. Des Weiteren haben wir die Umsatz-erlöskonten auf etwaige manuelle Umsatzerlösbuchungen hin durchgesehen.

Aufgrund des Geschäftsmodells von LUDWIG BECK, das den Verkauf von Handelswaren gegen Bar- oder Kartenzahlung über ein an das Finanzbuchhaltungssystem angeschlossenes Kassensystem zum Gegenstand hat, sowie die eingerichteten internen Prozesse und Kontrollen im Bereich Verkauf/ Warenumsätze sehen wir das Risiko wesentlicher falscher Angaben in Bezug auf die Umsatzreali-sierung nach Durchführung unserer Prüfungshandlungen als nicht bedeutsam an. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Die von LUDWIG BECK angewandten Grundsätze zur Umsatz-realisierung sind im Konzernanhang in den Kapiteln B. IV. 13. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Umsatzrealisierung" genannt. Das interne Kontrollsystem wird im Abschnitt V. "Internes Kontroll-und Risikomanagementsystem" des Konzernlageberichts erläutert.

Bewertung der Handelswaren

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Bilanzierung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschläge für Alter und Schwer-gängigkeit (modisches Risiko) sowie den gewährten Skonto. Des Weiteren wurde zum 31. Dezem-ber 2020 erstmals ein Sonderabschlag auf Ware der aktuellen Herbst-/Wintersaison vorgenommen, da die noch vorhandenen Bestände aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht wie geplant veräußert werden konnten oder werden können. Dieser Bewertungsansatz ist aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die Bemessung dieser Abschläge Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der im Folgejahr auf die Warenbestände tatsächlich zu gewährenden Preisnachlässe sowie der bis zum Verkauf der Waren voraussichtlich noch entstehenden Veräußerungskosten erfordert.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ausgestaltung der rechnungs-legungsbezogenen internen Kontrollen im Bereich der Warenwirtschaft beurteilt und deren Wirk-samkeit in Stichproben geprüft. Darauf aufbauend haben wir die vorgenommenen Abschläge auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben anhand einer retrograden Bewertung nachvollzo-gen. Darüber hinaus haben wir die Abschläge auf Grundlage der in der Zeit nach dem Abschluss-stichtag gewährten Preisnachlässe plausibilisiert. Die dem Sonderabschlag zugrunde liegenden Annahmen haben wir ebenfalls auf Plausibilität geprüft. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Handelswaren ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Die von LUDWIG BECK bei der Bilanzierung der Handelswaren angewandten Bilanzierungsgrundsätze sind im Konzernanhang in den Kapiteln B. IV. 6. "Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden - Vorräte" sowie C. I. (3) "Erläuterungen einzelner Posten der Konzernbilanz und der Konzerngesamtergebnisrechnung - Konzernbilanz - Vorräte" dargestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für folgende sonstige Informationen verantwortlich, die uns voraus-sichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden:

  • - Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d Satz 1 HGB; LUDWIG BECK erstellt eine zusammengefasste Erklärung und Konzernerklärung zur Unter-nehmensführung, die gemäß § 315d Satz 2 i. V. m. § 289f Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht wird,

  • - Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

  • - Erklärung nach §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und

  • - die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2020, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks hierzu.

Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden: - Bericht des Aufsichtsrats.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • - wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unse-ren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

  • - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grund-lage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäfts-betriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende und geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti-gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlage-bericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirt-schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund- lage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-haltung. Darüber hinaus

  • - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbe-absichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie er-langen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un-sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be-trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-rende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevan-ten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevan-ten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

  • - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre-tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Be-achtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

  • - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungs-informationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

  • - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

  • - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut-samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts-orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichts-zeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei ludwigbeck_187697.zip (Hashwert SHA256 65334AF9AFC4A2236686E2F 89DA2F5EFA6CE5088115F5EAF4813D4319F2064A5) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichts-format ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in die-sen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei ent-haltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung er-stellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschluss-prüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüfer-praxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW-Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen, zusammen mit dem Bestätigungs-vermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328

Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbe-absichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

WEITERE INFORMATIONEN

  • - gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-samkeit dieser Kontrollen abzugeben.

  • - beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

  • - beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

  • - beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline-XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) im Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Häussermann.

München, 17. März 2021

BTU TREUHAND GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftClemens Dornseifer WirtschaftsprüferPeter Häussermann Wirtschaftsprüfer

Finanzkalender 2021

Veröffentlichung Jahresabschluss 2020

24. März 2021

Analystenkonferenz zum Jahresabschluss 2020 (virtuell, München)

25. März 2021

Zwischenmitteilung für das 1. Quartal 2021

22. April 2021

Hauptversammlung 2021 (virtuell, München)

17. Mai 2021

Zwischenbericht für das 2. Quartal und die ersten sechs Monate 2021

22. Juli 2021

Zwischenmitteilung für das 3. Quartal und die ersten neun Monate 2021

Impressum & Kontakt

Herausgeber:

LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG Marienplatz 11

80331 München

Telefon: +49 89-2 36 91-0

Fax: +49 89-2 36 91-6 00info@ludwigbeck.dekaufhaus.ludwigbeck.de

Mehr Informationen zu LUDWIG BECK finden Sie unter kaufhaus.ludwigbeck.de

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21. Oktober 2021

LUDWIG BECK am Rathauseck Textilhaus Feldmeier AG

Marienplatz 11

80331 München kaufhaus.ludwigbeck.de

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Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG published this content on 24 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 March 2021 16:52:04 UTC.