Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000,00, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum
20. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.
Bestimmte Besitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten,
derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.
LS INVEST AG Vorstand 3. Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige, nach der
Einberufung der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende, bekanntzumachende
Tagesordnungsergänzungsverlangen werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der virtuellen
Hauptversammlung über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) und Vollmachtserteilung
abgeben.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können im Vorfeld der virtuellen
Hauptversammlung an folgende Adresse übersandt werden:
LS INVEST AG Vorstand Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90 E-Mail: finanzen@lsinvestag.com
Bis spätestens zum Ablauf des 6. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im
Internet unter 4.
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren Begründung
sowie die Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn
sich dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder
satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht
zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen
insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn keine
Angaben der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt sind.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn
der den Antrag stellende oder Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht des Aktionärs
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 131 AktG wird den
Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen können in deutscher
oder spanischer Sprache eingereicht werden. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben,
dass Fragen vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation spätestens bis zum
5. 19. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ),
ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter V. angegebenen Internetseite einzureichen
sind. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht
nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
haben. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1
AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die 6. das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn
der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 21. Oktober 2021
durch den Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation erklärt werden. Die Erklärung ist
ausschließlich über das Online-Portal unter der unter V. angegebenen Internetseite möglich.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG, § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 7.
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
Zusätzliche Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG 8. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
128.700.000,00 und ist eingeteilt in 49.500.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält hiervon 153.250 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind. Duisburg, im September 2021 LS INVEST AG Der Vorstand INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT Santiago de Armas Fariña Persönliche Daten
Name Santiago de Armas Fariña Anschrift (beruflich) Avenida Rafael Cabrera, 4-1ºP 35002 Las Palmas de Gran Canaria Geburtsdatum 13.03.1954 Berufserfahrung Anwalt für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Seit 05/1979 Eingetragen in der Anwaltskammer von Las Palmas de Gran Canaria Seit 01/1995 Präsident und Direktor der Handelsgesellschaft S. de Armas y Asociados, S.L., einer Kanzlei für Rechts-, Wirtschafts- und Unternehmensberatung Ausbildung 06/1977 Abschluss Jurastudium La Laguna Fachlehrgang Steuerrecht und Steuerberatung, Madrid Aktuelle Mandate Seit 01/2001 Mitglied des Aufsichtsrats der LS INVEST AG, Vorsitzender seit 10/2005 Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2020 der LS INVEST AG angegebenen Gremien Stellvertretender Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer von Las Palmas und Vorsitzender des Tourismusausschusses Mitglied der Geschäftsführung des Hotelverbandes von Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura Mitglied des Sozialausschusses der Universität von Las Palmas Mitglied der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes von Las Palmas Sonstige Kenntnisse Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache) Englisch (mittlere Kenntnisse) Dr. Hans Vieregge Persönliche Daten Name Hans Vieregge Anschrift Franziusweg 8
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September 13, 2021 11:25 ET (15:25 GMT)