Der Verwaltungsrat der Lobeck Medical AG hat heute beschlossen, den Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) der Aktien der Lobeck Medical AG, ISIN CH0025477065, im Marktsegment Freiverkehr der Berliner Börse, zu beantragen.

Durch den angestrebten Börsenrückzug der Lobeck Medical AG ist eine deutliche Reduzierung des hohen Verwaltungs- und Kostenaufwands in Bezug auf die Kotierung der Gesellschaft zu erwarten. Mit der Annahme der "Minderinitiative" im Jahr 2013 in der Schweiz (auch als "Abzockerinitiative" bekannt) sind die Anforderungen an kotierte Gesellschaften in vielerlei Hinsicht stark angestiegen. Gleichzeitig ist das Handelsvolumen der Aktien der Lobeck Medical AG relativ gering. Aus Sicht des Verwaltungsrates ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr für die Gesellschaft; insbesondere ist die Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt via Börse angewiesen.

Der Schutz der Anleger im Streubesitz soll dadurch sichergestellt werden, dass derBörsenrückzugnicht sofort wirksam wird, sondern erst mit Wirkung zum 31. März 2015, dies nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Börsenzulassungen durch die Börse Berlin. Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie bisher über die Börse Berlin handeln.

Alle Aktionäre behalten Ihr Aktionärsrecht uneingeschränkt, in monetärer wie auch gesellschaftsrechtlicher Hinsicht.Die Lobeck Medical AG strebt langfristig eine Dividendenstrategie an.

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