EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2021

DER LION E-MOBILITY AG MIT SITZ IN Baar

am Donnerstag, 4. Februar 2021, 11.30 Uhr, Poststrasse 14, 6300 Zug/Schweiz

(Räumlichkeiten von RA lic.iur. Stephan Kamer)

Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation in Zusammenhang mit COVID-19 wird die ausserordentliche Generalversammlung am 4. Februar 2021 ohne die persönliche Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abgehalten. Wir stützen unsere Ent- scheidung auf Art. 27 Abs. 1 lit. b der Verordnung 3 des Bundesrates über Massnah- men zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) vom 19. Juni 2020. Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimminstruktionen daher nur schriftlich dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Pascal Bucher, Haldenstrasse 16, CH-6300 Zug, zukommen las- sen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Tagesordnungspunkte und Anträge des Verwaltungsrates:

  1. Feststellungen der Anwesenden und Vorsitz
  1. Änderung der Statuten der Gesellschaft
    Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beabsichtigt einen Anschluss an das SIX-SIS-Namenaktiensystem an. Dafür müssen die Statuten den Vor- gaben der SIX SIS AG entsprechen. Gestützt darauf sei Art. 4 der Statuten ent- sprechend wie folgt neu zu fassen:

Artikel 4 Ausgabe der Aktien und Bucheffekten

Die Gesellschaft kann ihre Namenaktien in Form von Einzelurkunden, Globalurkunden oder Wertrechten ausgeben. Der Gesell- schaft steht es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei, ihre in einer dieser Formen ausgegebenen Namenaktien jederzeit und ohne Zustimmung der Aktionäre in eine an- dere Form umzuwandeln.

Der Aktionär hat keinen Anspruch auf Um- wandlung von in bestimmter Form ausgege- benen Namenaktien in eine andere Form. Jeder Aktionär kann jedoch von der Gesell- schaft jederzeit die Ausstellung einer Be- scheinigung über die von ihm gemäss Ak- tienbuch gehaltenen Namenaktien verlan- gen.

Die Gesellschaft kann Aktien als Buchef- fekten verwahren. Die Übertragung von Bucheffekten, denen Aktien der Gesellschaft zugrunde liegen und die Bestellung von Si- cherheiten an diesen Bucheffekten richten sich nach den Bestimmungen des Buchef- fektengesetzes. Eine Übertragung des Ei- gentums am Titel durch schriftliche Abtre- tungserklärung ist ausgeschlossen.

Article 4 Issuance of Shares and intermediated securities

The Company may issue its registered shares in the form of individual certificates, global certificates or uncertificated securi- ties. The Company is free, within the limits of the law, to convert its registered shares issued in one of these forms into another form at any time and without the consent of the shareholders.

The shareholder has no right to convert registered shares issued in a particular form into another form. However, any shareholder may at any time request the Company to issue a certificate for the registered shares held by him in accordance with the share register.

The Company may deposit shares as intermediated securities. The transfer of intermediated securities based on shares of the Company and the creation of security over such intermediated securities shall be governed by the provisions of the Intermediated Securities Act. A transfer of ownership of the title by written declaration of assignment is excluded.

Im Übrigen sollen die Statuten unverändert weitergelten.

Stimmabgabe an der Generalversammlung:

Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Aktionärsrechte an der Generalversammlung ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Stimm- abgabe erfolgt gestützt auf die Zustellung der folgenden Dokumente an Thiliv GmbH, Herr Pascal Bucher, Haldenstrasse 16, CH-6300 Zug bis zum 2. Februar 2021, 11.59 Uhr MESZ (eintreffend):

  1. Eine schriftliche Verwahrungsbescheinigung der depotführenden Bank zwecks Nachweis der Aktionärsstellung und der Anzahl gehaltener Namenak- tien der LION E-Mobility AG einschliesslich einer Sperrbescheinigung (Sperr- vermerk bis und mit 4. Februar 2021).

3

  1. Durch Unterzeichnung der Stimminstruktionen (auf der Website der LION E- Mobility AG unter www.lionemobility.de verfügbar) einschliesslich der Bestäti- gung betreffend die Nichtverfügung über die Namenaktien der LION E-Mobility AG.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Stimmabgabe stehen Ihnen der Verwaltungsrat wie auch der unabhängige Stimmrechtsvertreter gerne zur Verfügung.

Baar, 12. Januar 2021

Der Verwaltungsrat der LION E-Mobility AG

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

LION E-Mobility AG published this content on 13 January 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 January 2021 08:13:06 UTC