Der Vorstand von Kingkey Financial International (Holdings) Limited gab bekannt, dass das Unternehmen am 20. Mai 2024 (nach Börsenschluss) eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung (die MOU) mit Chain of Demand Limited (dem potenziellen Partner) in Bezug auf die potenzielle Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Förderung von auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Datenanalyseplattformen und der Bereitstellung von Fintech-Lösungen (die vorgeschlagene Zusammenarbeit) geschlossen hat. Das Unternehmen und der potenzielle Partner sind derzeit dabei, mögliche Wege der Zusammenarbeit zu erörtern. Das Unternehmen und der potenzielle Partner streben eine Zusammenarbeit in den Bereichen Finanzierung und Datenanalyse durch die Integration von KI-basierten Technologien und Fintech-Lösungen mit dem Angebot der Gruppe an Finanzdienstleistungen an.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Zusammenarbeit wird der potenzielle Partner der Gruppe KI-Technologien zur Verfügung stellen, unter anderem um die Digitalisierung und KI-Implementierung zu unterstützen, damit die Gruppe die ESG-Vorschriften einhalten und das nationale Ziel der Kohlenstoffneutralität bis 2060 erreichen kann. Das Unternehmen wird KI-basierte Analyseplattformen und Fintech-Lösungen, die der potenzielle Partner als direkter Nutzer und strategischer Partner bereitstellt, nutzen und fördern, um den Geschäftsumfang der Gruppe zu erweitern und die Geschäftschancen grüner Finanzierungen und Investitionen in Asien zu nutzen, mit dem Ziel, Greenwashing und Make-up zu vermeiden. AUSSCHLIESSLICHKEIT: Während des Zeitraums von 60 Tagen ab dem Datum der Absichtserklärung (oder eines späteren Datums, das die Parteien der Absichtserklärung schriftlich vereinbaren können) (die "Ausschließlichkeitsfrist") verpflichten sich das Unternehmen und der potenzielle Partner, weder formell noch informell mit einer anderen Partei als dem Unternehmen oder dem potenziellen Partner Verhandlungen über die vorgeschlagene Zusammenarbeit aufzunehmen.

Sowohl das Unternehmen als auch der potentielle Partner werden die jeweils andere Partei unverzüglich über alle Anfragen von Dritten bezüglich des Vorstehenden informieren. FORMELLE VEREINBARUNG: Jede der Parteien der Absichtserklärung erklärt sich bereit, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bedingungen einer rechtsverbindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen den betreffenden Parteien in Bezug auf die vorgeschlagene Zusammenarbeit (die formelle Vereinbarung) auszuhandeln. KÜNDIGUNG: Die Parteien der Absichtserklärung vereinbaren, dass die Absichtserklärung mit sofortiger Wirkung gekündigt wird, wenn die Unterzeichnung der förmlichen Vereinbarung nicht innerhalb der Ausschließlichkeitsfrist erfolgt; oder dass die Absichtserklärung mit sofortiger Wirkung gekündigt wird, wenn das Unternehmen und der potenzielle Partner die förmliche Vereinbarung innerhalb der Ausschließlichkeitsfrist schließen.

Die Absichtserklärung wird bei Eintreten eines der beiden oben genannten Ereignisse beendet, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.