Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

JENOPTIK Aktiengesellschaft, Jena

- ISIN DE000A2NB601 -

- WKN A2NB60 -

JENOPTIK AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre1 zu der am

Dienstag, dem 18. Juni 2024, 11:00 Uhr (MESZ),

im Volkshaus Jena, Carl-Zeiss-Platz 15, 07743 Jena

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen bekannt:

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzern- abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen, einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung (mit der Corporate Governance Berichterstattung) und der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sind auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungabrufbar. Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschluss- fassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 91.748.565,65 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie

bei 57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien

20.033.340,25 Euro

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

51.715.225,40 Euro

Gewinnvortrag auf neue Rechnung

20.000.000,00 Euro

Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Stück- aktien verändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende wie in den Vorjahren in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.

1 Die Inhalte dieser Einberufung sprechen alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen an. Zur besseren Lesbarkeit wird in der Regel die männliche Sprache (z.B. Aktionäre) verwendet.

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Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Haupt- versammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung ist daher für den 21. Juni 2024 vorgesehen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
  3. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
    Gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 zu wählen.
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde.
  4. Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
    Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeits- berichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern)-Lagebericht um einen (Konzern)- Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Prüfer zu prüfen ist. Damit muss die JENOPTIK AG, die bereits heute der nichtfinanziellen Bericht- erstattung im Sinne der § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegt, für das Geschäftsjahr 2024 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern nach der CSRD auf- stellen. Dieser ist gemäß § 324b Abs. 1 und 2 HGB in der im Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (RefE des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2024) vorgeschla- genen Fassung - den Vorgaben der CSRD entsprechend - durch einen externen Prüfer zu prüfen. Gemäß § 324e Abs. 2 HGB in der Fassung des Referentenentwurfs kann der Prüfer für den Nach- haltigkeitsbericht auch ein anderer Prüfer als der Abschlussprüfer sein.

Bei der JENOPTIK AG wird der nichtfinanzielle Bericht seit dem Geschäftsjahr 2017 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ("PwC") mit sog. limited assurance geprüft. Die Gesellschaft hat bereits ein Verfahren zur Neuausschreibung des Abschlussprüfungsmandats für die Geschäftsjahre ab 2026 begonnen, das auch die Prüfung des

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Nachhaltigkeitsberichts umfassen soll. Zur Vermeidung eines kurzfristigen und möglicherweise auch nur vorübergehenden Wechsels soll bis zum Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens nicht der unter TOP 5 zur Wahl vorgeschlagene Abschlussprüfer, sondern PwC zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die inhaltsgleiche Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 zu bestel- len. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem Gesetz zur Umsetzung der CSRD ein für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen Prüfer zu prüfen ist und der Gesetzgeber eine Bestellung des Prüfers durch die Hauptversammlung ermöglicht.

  1. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Gemäß § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungs- berichts des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der erstellte Vergütungsbericht wurde durch die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, einer formellen Prüfung unterzogen, ob die gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gesetzlich geforderten Regelungen eingehalten wurden. Der Vermerk über diese Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungs- bericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließend des Vermerkes über seine Prüfung ist im Anhang dieser Einberufung unter Ziffer A. abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungzugänglich. Er wird dort auch während dieser Hauptversammlung zugänglich sein.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, formell geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
  2. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
    Nach dem Ausscheiden von Frau Doreen Nowotne aus dem Aufsichtsrat wurde Frau Daniela Mattheus durch das Amtsgericht Jena mit Wirkung ab dem 1. November 2023 als Vertreterin der Anteilseigner gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt. Ihre Amtszeit wird in Übereinstimmung mit Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 enden, weshalb eine Neuwahl durch die Hauptversammlung notwendig ist.
    Nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern (also insgesamt zwölf) zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens vier Frauen) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier Männern) zusammen. Der 30- Prozent-Anteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Arbeitnehmervertreter noch die Anteilseignerseite der Gesamterfüllung widersprochen haben. Ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der unter diesem Tagesordnungspunkt 8 vorzunehmenden Neuwahl werden mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 bereits fünf Sitze im Aufsichtsrat von Frauen besetzt sein, zwei davon auf Anteilseignerseite und drei auf Arbeitnehmerseite. Nach der Wahl

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von Frau Daniela Mattheus würden dem Aufsichtsrat zusammen mit Frau Eckstein und Frau Prof. Dr. Keller auch auf Anteilseignerseite drei Frauen angehören, sodass das Mindest- anteilsgebot weiterhin erfüllt ist.

Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt wird, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Da die Amtszeit von Frau Doreen Nowotne mit Been- digung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 geendet hätte, schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung

Frau Daniela Mattheus

Rechtsanwältin und Managementberaterin, Berlin

für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen.

Frau Mattheus ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgenden Wirtschaftsunternehmen, die einen Aufsichtsrat gebildet haben:

  • CEWE Stiftung & Co. KGaA (Aufsichtsratsmitglied, börsennotiert)
  • Commerzbank AG (Aufsichtsratsmitglied, börsennotiert)
  • Deutsche Bahn AG (Aufsichtsratsmitglied, nicht börsennotiert)

Der Wahlvorschlag beruht auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichts- rats. Er steht im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Frau Mattheus den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Mattheus und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt.

Frau Mattheus ist stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses und soll dies auch nach ihrer Wahl bleiben. Sie verfügt aufgrund ihres beruflichen Werdegangs bei zwei großen Wirt- schaftsprüfungsgesellschaften über umfangreiche Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Corporate Governance. Sie leitete viele Jahre das Audit Committee Institute e.V. bei KPMG und war anschließend Corporate Governance Leader EMEIA im Bereich Financial Accounting Advisory Service bei Ernst & Young. Sie ist zudem Präsidentin der Financial Expert Association e.V. Sie ist damit neben Herrn Spitzenpfeil gemäß § 100 Abs. 5 AktG Finanzexpertin im Prüfungsaus- schuss. Aufgrund ihrer umfangreichen und mehrjährigen Expertise als Aufsichtsratsmitglied und Prüfungsausschussvorsitzende verschiedener inländischer börsennotierter und nicht börsen- notierter Kapitalgesellschaften verfügt sie zudem über Expertise in der Nachhaltigkeitsbericht- erstattung und deren Prüfung. Weitere Qualifikationen und Expertise von Frau Mattheus sind in der Qualifikationsmatrix der Erklärung zur Unternehmensführung übersichtlich dargestellt. Die

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Erklärung zur Unternehmensführung kann der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/corporate-governanceentnommen werden.

Der ausführliche Lebenslauf von Frau Mattheus (einschließlich von Angaben zu ihren Mitglied- schaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie eine Übersicht über wesent- liche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat) finden Sie im Anhang dieser Einladung unter Ziffer B. sowie - jährlich aktualisiert - auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/ueber-jenoptik/management/aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung ist an den vorstehenden Wahlvorschlag nicht gebunden.

II. Weitere Angaben und Hinweise

Sämtliche Zeitangaben im folgenden Abschnitt sind in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit UTC dem Verhältnis von UTC = MESZ minus zwei Stunden. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungs- punkten 2-6 sowie 8 haben verbindlichen, die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 hat emp- fehlenden Charakter.

  1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 148.819.099,00 Euro und ist eingeteilt in 57.238.115 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie vermittelt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls 57.238.115 beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
  2. Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - in Person oder durch Bevollmächtigte - sind nach § 123 Abs. 2 und 5 AktG sowie § 21 der Satzung nur dieje- nigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (die Nutzung eines der nachfolgend genannten Übermittlungswege ist ausreichend)

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c/o Computershare Operations Center 80249 München

E-Mail:anmeldestelle@computershare.de

oder elektronisch mittels Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals unter der Internetadresse

www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

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zugegangen sein. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform

(§ 126 b BGB) erfolgen. Für die elektronische Anmeldung über das passwortgeschützte Aktionärs- portal unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungbenötigen Sie persönliche Zugangs- daten, die aus Ihrer Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten können Sie den Ihnen übermittelten Hauptversamm- lungsunterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, melden sich mit dem bei der Registrierung selbst gewählten Zugangspasswort an. Das Aktionärs- portal steht voraussichtlich ab dem 7. Mai 2024 zur Verfügung.

Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 28. Mai 2024 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ohne Anforderung keine Einladung und somit auch keine Zugangsdaten für das Aktionärsportal. Sie können die Einladung mit den Zugangs- daten jedoch unter einem der unter dieser Ziffer II. 2. genannten Kontaktwege anfordern.

Aktionäre, die über das Aktionärsportal eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptver- sammlung bestellen, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptver- sammlung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern soll lediglich die Einlass- kontrollen beim Zugang zur Hauptversammlung am Versammlungsort vereinfachen.

Bei Anmeldungen durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß §135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen gelten Besonder- heiten in Bezug auf die Nutzung des Aktionärsportals.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungs- schreiben übermittelten Anmeldeformular sowie unter der Internetadresse www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung.

Freie Verfügbarkeit der Aktien, Umschreibestopp

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ist der im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung eingetragene Bestand. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen mit Ablauf des 11. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. Technical Record Date), ein sog. Umschreibestopp gilt, währenddessen keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden können.

Das bedeutet, dass Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des letzten Anmeldetages, d.h. zwischen dem 12. Juni 2024, 0:00 Uhr (MESZ) bis einschließ- lich dem 18. Juni 2024 zugehen, erst mit Wirkung nach Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 verarbeitet und berücksichtigt werden können.

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  1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Reden der Vorstandsmitglieder werden am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) für jedermann ohne Zugangsbeschränkung über einen Livestream unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungübertragen; eine Videoaufzeichnung dieser Teile der Hauptversammlung ist nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse abruf- bar. Bitte beachten Sie jedoch, dass der weitere Verlauf der Hauptversammlung nicht im Internet übertragen wird. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die nicht am Versammlungsort anwesend sind, können die Hauptversammlung jedoch weiter im Aktionärsportal verfolgen. Die Live-Über- tragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Über- tragungen im Internet oder Aktionärsportal technisch ungestört verlaufen.
  2. Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch bevollmächtigte Dritte, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder mittels Briefwahl wahrzunehmen.
  1. Stimmrechtsausübung per Briefwahl
    Aktionäre oder von ihnen bevollmächtigte Dritte können ihr Stimmrecht schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl ausüben. Hierzu ist eine fristgemäße Anmeldung nach den in Ziffer II. 2 beschriebenen Bestimmungen erforderlich. Für die Briefwahl kann das unter Ziffer II. 2 genannte Aktionärsportal genutzt oder das zusammen mit den Anmel- deunterlagen übermittelte Formular verwendet werden. Ein Formular für die Briefwahl kann außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesell- schaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungzum Download bereit.
    Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen sowie eine etwaige Änderung bzw. ein etwaiger Wider- ruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft bis einschließlich 17. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) über einen der nachfolgend genannten Übermitt- lungswege zugegangen sein:

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c/o Computershare Operations Center 80249 München

E-Mail:anmeldestelle@computershare.de

Über das Aktionärsportal können Briefwahlstimmen auch noch am 18. Juni 2024 bis zum Beginn der Abstimmung am Versammlungsort abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der Versammlungsleiter wird diesen Zeitpunkt in der Versammlung rechtzeitig ankündigen.

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  1. Stimmrechtsausübung durch die weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
    Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter im Rahmen der Haupt- versammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung nach den in vorstehender Ziffer II. 2 beschriebenen Bestimmungen erforderlich. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss Weisungen für die Stimmrechtsausübung enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den betreffenden Abstim- mungsgegenstand der Stimme enthalten.
    Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden; hierzu kann das unter Ziffer II. 2 genannte Aktionärsportal genutzt oder das zusammen mit den Anmeldeunterlagen übermittelte Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular kann außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungzum Download bereit.
    Die vollständig ausgefüllte Vollmacht mit Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Änderungen oder Widerrufe derselben müssen der Gesellschaft unter der unter Ziffer II. 4 a) angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse bis jeweils spätestens zum 17. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.
    Über das Aktionärsportal kann eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch noch am 18. Juni 2024 bis zum Beginn der Abstimmung am Versammlungsort abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der Versammlungsleiter wird diesen Zeitpunkt in der Versamm- lung rechtzeitig ankündigen.
    Die Möglichkeit, am Tag der Hauptversammlung vor Ort einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, bleibt unberührt.
    Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld der Haupt- versammlung noch während derselben Aufträge zu Anträgen, Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen können.
  2. Stimmrechtsausübung durch bevollmächtigte Dritte
    Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten ausüben. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung nach den in vorstehender Ziffer II. 2 beschriebenen Bestimmungen erforderlich.
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für Intermediäre, Vereinigungen von Aktionären, Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von

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ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Vollmacht kann elektronisch über das Aktionärsportal erteilt werden. Den Aktionären wird zudem mit den Anmeldeunterlagen ein Vollmachtsformular übermittelt. Ein Vollmachtsformular kann außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungzum Download bereit. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Die Bevollmächtigung ist auch auf jede andere formgerechte Weise möglich.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegen- über der Gesellschaft erfolgen. Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft (z.B. bei Nutzung des Aktionärsportals oder des von der Gesellschaft bereitgestellten Vollmachtsformulars) erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Übermittelte Vollmachten müssen einem angemeldeten Aktionär ausdrücklich zuordenbar sein, weshalb aus der Vollmacht der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer erkennbar sein müssen.

Die vollständig ausgefüllte Vollmacht, Änderungen oder Widerrufe derselben müssen der Gesell- schaft bis zum 17. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) unter der unter Ziffer II. 4 a) angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse zugegangen sein.

Über das Aktionärsportal kann eine Vollmacht an einen Dritten auch noch am 18. Juni 2024 bis zum Beginn der Abstimmung am Versammlungsort abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Der Versammlungsleiter wird diesen Zeitpunkt in der Versammlung rechtzeitig ankündigen.

Die Möglichkeit, am Tag der Hauptversammlung vor Ort einen Intermediär, eine Aktionärsver- einigung, einen Stimmrechtsberater, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten zu bevollmächtigen, bleibt unberührt.

  1. Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen sowie weitere Hinweise zur Stimmabgabe
    Sollten bei der Gesellschaft auf dem gleichen Weg zeitgleich Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, so haben Briefwahlstimmen Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Dritten sowie an Intermediäre, Vereinigungen von Aktionären, Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen. Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (per Brief, per E-Mail, über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG i.V.m. Artikel 2 Abs. 1, Abs. 3 und Artikel 8, 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) ausgeübt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Elektronisch über das Aktio- närsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG i.V.m. Artikel 2 Abs. 1, Abs. 3 und Artikel 8, 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212; 3. per E-Mail, 4. per Brief. Entsprechen- des gilt für eine Änderung oder einen Widerruf einer Erklärung.

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Jenoptik AG published this content on 06 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 May 2024 14:02:06 UTC.