Am 22. Mai 2024 gab die Hokuetsu Corporation in ihrer Pressemitteilung bekannt, dass sie einen Aktionärsantrag von Oasis Investment II Master Fund Ltd. für ihre 186. ordentliche Hauptversammlung erhalten hat. Die Vorschläge lauten wie folgt: 1. Abberufung von 1 repräsentativen Direktor: Abberufung von Herrn Sekio Kishimoto, 2. die Abberufung von 4 externen Direktoren: Abberufung von Herrn Mitsuyasu Iwata, Herrn Kazuo Nakase, Herrn Hiromitsu Kuramoto, Frau Hiroko Nihei , 3. Ernennung von 5 externen Direktoren: Ernennung von Frau Wendy Shiba, Herrn Kenneth Nysten, Herrn Michael Baisley, Herrn Yuichiro Nakajima, Herrn Osamu Watanabe, 4. Festlegung der Höhe der Grundvergütung für jedes einzelne externe Mitglied des Verwaltungsrats, 5. Festlegung der Vergütung für die Zuteilung von vinkulierten Aktien an externe Mitglieder. Der Verwaltungsrat spricht sich aus folgenden Gründen gegen alle Anträge von Aktionären aus:- (1) Das Umsatzwachstum, das Wachstum der operativen Marge, das Wachstum der Nettogewinnmarge und das Wachstum der Eigenkapitalrendite (ROE) des Unternehmens während der Amtszeit von Herrn Kishimoto als Präsident und CEO des Unternehmens lagen alle über dem Durchschnitt der Wettbewerber, und die Gesamtrendite für die Aktionäre (TSR) lag ebenfalls über dem Durchschnitt des Tokyo Stock Exchange Stock Price Index (TOPIX) und der Wettbewerber, die Geschäftsentwicklung des Unternehmens in Bezug auf die wichtigsten Finanzkennzahlen war gut.

Daher ist die in dem Vorschlag geäußerte Kritik, dass Herr Kishimoto eine Ein-Mann-Führung beibehalten hat und dass der Verwaltungsrat nicht in der Lage war, den Aktionären Wachstumsaussichten zu präsentieren, völlig unwahr, (2) Das Unternehmen erklärte, dass jeder seiner unabhängigen externen Direktoren vernünftige Entscheidungen aus eigener Einsicht und ohne jegliche Offenlegung gegenüber dem Management trifft, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, mit dem Ziel, den mittel- bis langfristigen Unternehmenswert des Unternehmens oder die gemeinsamen Interessen seiner Aktionäre zu maximieren. Außerdem kann die Oasis-Gruppe nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, das Management des Unternehmens als Großaktionär von Daio Paper zu übernehmen. Die Umsetzung des Vorschlags zur Integration des Managements und die Verabschiedung des Vorschlags zum Direktor würde dazu führen, dass die Oasis-Gruppe die Kontrolle über das Management des Unternehmens übernimmt, was den gemeinsamen Interessen der Aktionäre des Unternehmens abträglich wäre. (3) Der derzeitige Verwaltungsrat des Unternehmens wird in Bezug auf seine Größe, seine Fähigkeiten und seine Ausgewogenheit, einschließlich der Vielfalt, als ein optimales Team angesehen.

Darüber hinaus gaben alle von Oasis nominierten Kandidaten an, dass sie im Februar oder März 2024 von Oasis als Kandidaten für die externen Verwaltungsratsmandate des Unternehmens angesprochen wurden, und mit Ausnahme von Herrn Osamu Watanabe verfügt keiner der Kandidaten über irgendeine Erfahrung als externer Verwaltungsrat in einem börsennotierten Unternehmen in Japan, und keiner der Kandidaten hat eine festgelegte Meinung über das Management des Unternehmens, (4) Das Unternehmen gab an, dass es schwierig wäre, eine flexible Vergütung auf der Grundlage von Veränderungen des externen und des Marktumfelds zu gestalten, (5) Der Zweck dieses Aktionärsantrags, der darauf abzielt, die externen Direktoren zu ersetzen, besteht darin, sicherzustellen, dass die Höhe der aktienbasierten Vergütung für die von OASIS vorgeschlagenen Direktoren 7.5 Millionen Yen beträgt, wenn die externen Direktoren erfolgreich ersetzt werden. In dem Aktionärsantrag heißt es, dass der Zweck der Zuteilung von aktienbasierten Vergütungen an die externen Direktoren der Gesellschaft darin besteht, ihnen einen Anreiz zu geben, den Unternehmenswert der Gesellschaft kontinuierlich zu steigern, wobei die externen Direktoren jedoch ein hohes Maß an Unabhängigkeit gewährleisten und ihre Aufsichtsfunktion über das Management stärken müssen. Daher besteht die Vergütung der externen Direktoren der Gesellschaft ausschließlich aus einer Grundvergütung als Festvergütung, und die Gesellschaft hält es nicht für angemessen, eine an die Leistung gebundene Vergütung in Form von gesperrten Aktien in die Vergütung der externen Direktoren aufzunehmen.