HBI-Hyperion SE: Hauptversammlung stimmt nach Verlustanzeige gemäß 92 Abs. 1
AktG für Fortführungsplan und wählt neuen Verwaltungsrat

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HBI-Hyperion SE: Hauptversammlung stimmt nach Verlustanzeige gemäß 92 Abs. 1
AktG für Fortführungsplan und wählt neuen Verwaltungsrat

22.06.2022 / 17:55 CET/CEST
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HBI-Hyperion SE: Hauptversammlung stimmt nach Verlustanzeige gemäß 92 Abs. 1
AktG für Fortführungsplan und wählt neuen Verwaltungsrat

Berlin, den 22. Juni 2022: Der Hauptversammlung der HBI-HYPERION SE (WKN:
A2AAC8, ISIN; DE000A2AAC81) wurde gemäß § 92 Abs. 1 AktG. ein Verlust in
Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft angezeigt.
Die HBIHYPERION SE hatte im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als
Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches
FintechUnternehmen bekannt gegeben. Die HBIHYPERION SE hatte dazu einen
Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe
von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des FintechUnternehmens
muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden. Es
wurde ein Refinanzierungs- und Fortführungsplan erarbeitet. Diesem hat die
Hauptversammlung einstimmig zugestimmt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der vorgeschlagenen Neubesetzung des
Verwaltungsrates und Teilen der Satzungsänderung zugestimmt. Den
Verwaltungsrat bildet ab sofort Wolfgang Balters. Christian Juvet übernimmt
weiterhin die Position des geschäftsführenden Direktors.

Auch den übrigen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkten haben die
teilnehmenden Aktionäre der außerordentlichen Hauptversammlung zugestimmt.

Kontakt:
HBI-HYPERION SE
Christian Juvet
Kurfürstendamm 11
10119 Berlin
E-Mail: info@hbi-hyperion.com
www.hbi-hyperion.com


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   Sprache:        Deutsch
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