GESCHÄFTSBERICHT 2021

Halloren Schokoladenfabrik AG

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ALLGEMEIN

Bericht des Aufsichtsrates

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FINANZEN

Abschluss Halloren Schokoladenfabrik AG

»

Lagebericht

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»

Bilanz

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»

Entwicklung des Anlagevermögens

16

»

Gewinn- und Verlustrechnung

18

»

Anhang

19

»

Bestätigungsvermerk

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Kontakt

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BERICHT des Aufsichtsrates

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Jahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand regelmäßig beraten, überwacht und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben informiert. Insbesondere wurden alle zustimmungspflichtigen Maßnahmen sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens eingehend beraten.

Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, wurden vor Beschlussfassung von Aufsichtsrat und Vorstand eingehend beraten. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert, und er hat - sofern erforderlich - sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten.

An den Beschlüssen des Aufsichtsrats haben sich jeweils alle seine Mitglieder beteiligt. Der Aufsichtsrat und der Vorstand berieten intensiv die Maßnahmen zur Neustrukturierung des Unternehmens.

Der Abschlussprüfer, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss der Halloren Schokoladenfabrik AG einschließlich des Lageberichtes betreffend das Geschäftsjahr 2021 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Abschlussprüfer berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Der Jahresabschluss der Halloren Schokoladenfabrik AG, den Lagebericht sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mit- gliedern des Aufsichtsrats vorgelegen und wurden von diesen auch selbst geprüft. Bedingt durch die Corona-Virus-Pandemie erfolgte die Beratung mit dem Abschlussprüfer am 23.06.2021 mittels Videokonferenz. Die Abschlussprüfer haben über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat nimmt das Ergebnis der Abschlussprüfung zustimmend zur Kenntnis. Nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss sowie den Lagebericht und billigt den Jahresabschluss der Halloren Schokoladenfabrik AG.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Jahresabschluss somit festgestellt.

Der Jahresabschluss der Halloren Schokoladenfabrik AG zum 31. Dezember 2021 weist einen Bilanzgewinn von 7.867.527,08 € aus.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an und wird der Hauptversammlung daher vorschlagen, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

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Der Vorstand der Gesellschaft hat nach § 312 Aktiengesetz für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") erstellt. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Ab- schlussprüfer der Gesellschaft geprüft. Dieser hat keine Einwendungen erhoben und gemäß § 313 AktG den folgenden Vermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Die Überprüfung ergab keine Beanstandun- gen. Bei den Verhandlungen des Aufsichtsrats war der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die Erklä- rungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erhoben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns/Unternehmens für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2021 geleistete Arbeit.

Halle, den 23. Juni 2022

Der Aufsichtsrat

Frank Illmann

Vorsitzender

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Halloren Schokoladenfabrik AG published this content on 24 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 June 2022 06:45:05 UTC.