ORGANISATIONS- REGLEMENT

FÜR DEN REVISI- ONSAUSSCHUSS (AC) DES VERWAL-

TUNGSRATS DER GEBERIT AG

ORGANISATIONSREGLEMENT

GRUNDLAGEN

Gestützt auf die Statuten und das Organisationsreglement für den Verwaltungsrat der Geberit AG vom

22. Dezember 2023, erlässt der Verwaltungsrat das folgende Reglement über die Aufgaben und die Organisation des Revisionsausschusses (nachfolgend "AC").

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte jeweils für die Dauer eines Jahres einen Revisionsausschuss (Audit Committee, AC).

Sämtliche in diesem Reglement aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendeten Funktions- und Positionsbezeichnungen umfassen das weibliche und männliche Geschlecht.

AUFGABEN

ALLGEMEIN

Das AC unterstützt den Verwaltungsrat in der Erfüllung seiner vom Gesetz vorgegebenen, unentziehbaren und unübertragbaren Aufgaben gemäss Art. 716a OR insbesondere in den Bereichen Finanzkontrolle (Oberaufsicht über die interne und externe Revision, Überwachung der finanziellen Berichterstattung) sowie der Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen (internes Kontrollsystem). Die Gesamtverantwortung für die an das AC übertragenen Aufgaben und Kompetenzen bleibt aber immer beim Verwaltungsrat.

Das AC erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht über seine Aktivitäten und stellt die erforderlichen Anträge.

AUFGABEN IM EINZELNEN

OBERAUFSICHT ÜBER DIE INTERNE UND EXTERNE REVISION

Das AC unterstützt den Verwaltungsrat bei der Nomination der externen Revision (Revisionsstelle) zuhanden der Generalversammlung.

Das AC legt den jährlichen Prüfungsplan und den Prüfungsumfang der internen und der externen Revision fest. Es bespricht die Prüfungsberichte mit der internen und externen Revision sowie mit dem Management und überwacht deren Umsetzung.

Es beurteilt die Leistungen der internen und der externen Revision sowie deren Zusammenarbeit untereinander.

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ORGANISATIONSREGLEMENT

Das AC beurteilt und entscheided über die Honorierung der externen Revision und vergewissert sich über deren Unabhängigkeit. Es prüft die Vereinbarkeit der Revisionstätigkeit mit allfälligen non-audit Beratungsmandaten.

Das AC überprüft die Unabhängigkeit der internen Revision von der Konzernleitung und den zu prüfenden Einheiten.

Das AC genehmigt die Richtlinien für die Tätigkeit der internen Revision. Es stellt Antrag über die Ernennung und Abberufung des Leiters der internen Revision.

ÜBERWACHUNG DER FINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG

Das AC beurteilt den Konzernabschluss, die Jahresrechnung sowie den Lagebericht der Geberit AG.

Es entscheidet, ob Lagebericht, Konzernabschluss, Jahresrechnung der Geberit AG sowie die nicht-finanzielle Berichterstattung dem Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung empfohlen werden können.

BEURTEILUNG UND WEITERENTWICKLUNG DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS

Das AC beurteilt die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems mit Einbezug des Risikomanagements, macht sich ein Bild vom Stand der Einhaltung der gültigen Normen und Richtlinien und entwickelt das interne Kontrollsystem weiter.

INFORMATION

Das AC hat direkten Zugriff zur internen Revision und kann innerhalb der Geberit Gruppe alle von ihr benötigten Informationen beschaffen und die dafür zuständigen Mitarbeiter befragen. Es sorgt dafür, dass es von der internen sowie der externen Revision regelmässig informiert wird.

PERSONALVORSORGE

Das AC lässt sich jährlich von der Konzernleitung über die finanzielle Situation der Personalvorsorge der Mitarbeitenden in der Schweiz und weiterer wichtiger Vorsorgesysteme der Geberit Gruppe informieren und beurteilt diese Informationen.

CORPORATE GOVERNANCE UND COMPLIANCE

Das AC unterstützt den Verwaltungsrat bei Fragen der Corporate Governance und der Compliance. Es überwacht die relevanten Corporate Governance und Compliance Aspekte und entwickelt sie weiter.

ORGANISATION

ZUSAMMENSETZUNG

Das AC setzt sich aus mindestens drei unabhängigen, nicht-exekutiven Verwaltungsratsmitgliedern zusammen. Der Verwaltungsrat ernennt eines der Mitglieder des AC zu dessen Vorsitzenden.

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ORGANISATIONSREGLEMENT

ARBEITSWEISE

Das AC tagt so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal jährlich. Die Einladung mit Angabe der Traktanden muss spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich erfolgt sein.

Der Vorsitzende oder - im Falle seiner Verhinderung - das jeweilige dienstälteste Mitglied des AC führt den Vorsitz.

Der Vorsitzende des AC bestimmt den Protokollführer.

Das AC nimmt seine Aufgaben und Kompetenzen als Gesamt- und Kollektivorgan wahr. Die Mitglieder haben keine persönlichen Befugnisse und können dadurch auch keine Anordnungen treffen.

Das AC ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu.

Das AC kann weitere Mitglieder des Verwaltungsrats, den Vorsitzenden der Konzernleitung und weitere Mitglieder der Konzernleitung zu seinen Sitzungen einladen. Es steht ihm ausserdem frei, Sitzungen ausschliesslich mit Vertretern der internen und externen Revision abzuhalten.

Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden sowie vom Protokollführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des AC sowie den Mitgliedern des Verwaltungsrats zuzustellen ist. Es ist vom AC an dessen nächster Sitzung zu genehmigen.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Dieses Reglement wurde an der Sitzung des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2023 verabschiedet und tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt das Organisationsreglement für den Revisionsausschuss (AC) des Verwaltungsrats der Geberit AG vom 3. März 2020.

Rapperswil-Jona, 22. Dezember 2023

Für den Verwaltungsrat

Albert M. Baehny

Felix Ehrat

(Präsident)

(Mitglied und Vorsitzender des AC)

22. Dezember 2023

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