2015_07_10_Ecolutions PM BGH Urteil2015 ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig

Frankfurt am Main, 10. Juli 2015 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8 sowie 10 und 11 für nichtig erklärt hat.
Die Gesellschaft hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der im September 2012 neu eingesetzten Geschäftsführung am Tag der Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin haben einige Kommanditaktionäre um den Großaktionär Theolia SA selbst eine Hauptversammlung abgehalten, indem sie einen Versammlungsleiter wählten und ohne Teilnahme der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Beschlüsse zu einzelnen Tagesordnungspunkten fassten. Versammlungsleiter dieser Hauptversammlung war sodann Dr. Thomas Heidel von der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner. Hiergegen haben die Komplementärin sowie ein Kommanditaktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.
Nachdem die Klage in erster Instanz im Wesentlichen vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Revision wurde nicht zugelassen; hiergegen hat die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat sowie die dem Verfahren als Nebenintervenienten beigetretene Kommanditaktionärin Theolia SA, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das in Frankreich ansässige Windunternehmen war in den ersten beiden Instanzen durch Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Rückert vertreten.
Der BGH hat der Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen. In dem Revisionsverfahren hat am 30. Juni 2015 die mündliche Verhandlung in Karlsruhe stattgefunden und für Recht empfunden: Die Absage der Hauptversammlung war nicht rechtens, die Wahl des Versammlungsleiters gültig. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde in vollem Umfang stattgegeben. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Urteil ist rechtswirksam. Für das Revisionsverfahren hat die Gesellschaft die Kosten zu tragen.
Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse dieser Hauptversammlung für nichtig erklärt:
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Aufsichtsratsmitglieder Andreas Lange, Arne Lorenzen, Dr. Friedrich Schneider sowie Dr. Hartmut Schüning mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 10. September 2012 abberufen werden sollten.
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung bestellt wurde.
- Der Beschluss der Hauptversammlung, wonach der persönlich haftenden Gesellschafterin das Vertrauen entzogen wurde, sowie die Geschäftsführungsbefugnis- und Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu entziehen ist.
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Herren J. Klaus Frizen, Friedemann Derndinger, George Hersbach sowie Dr. Jürgen Zierlein, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt wurden.
Im Ergebnis hat die ecolutions GmbH & Co. KGaA und somit auch die Theolia SA als Nebenintervenienten den Prozess vor dem Bundesgerichtshof verloren. Die ecolutions Management GmbH hat obsiegt. Auf Basis dieser Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. September 2012 ist der Gesellschaft in der Folgezeit ein Schaden im einstelligen Millionen Euro-Bereich entstanden. Die Geschäftsführung prüft alle Möglichkeiten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
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