Mondi plc (LSE:MNDI) hat die jüngste Ankündigung von DS Smith Plc (LSE:SMDS) zur Kenntnis genommen. Mondi bestätigte, dass sich das Unternehmen in einem frühen Stadium der Überlegungen zu einem möglichen Zusammenschluss mit DS Smith befindet. Mondi prüft routinemäßig verschiedene Optionen im Rahmen seiner disziplinierten Kapitalallokation, die darauf abzielt, sein Wachstum in den strukturell wachsenden Verpackungssektoren, in denen es tätig ist, zu beschleunigen.

Mondi ist der Ansicht, dass ein möglicher Zusammenschluss mit DS Smith die Chance bietet, einen Branchenführer für nachhaltige Verpackungslösungen auf Papierbasis in Europa zu schaffen: Mondi ist gut positioniert, um von den strukturellen Wachstumstrends im Bereich nachhaltiger Verpackungen zu profitieren; es profitiert von einer verstärkten vertikalen Integration, die eine ausgewogene Papierposition, eine größere Ertragsstabilität über den gesamten Zyklus hinweg und eine verbesserte Sicherheit der Papierversorgung mit sich bringt, was sowohl den Aktionären als auch den Kunden zugute kommt; und es profitiert von erheblichen Synergien infolge der vertikalen Integration sowie von hochgradig komplementären Positionen und Fachkenntnissen in den Bereichen Wellpappe, Wellpappenlösungen und flexible Verpackungen, zusätzlich zu den erwarteten Vorteilen durch Skaleneffekte und Effizienzsteigerungen in einer gemeinsamen Lieferkette und Verwaltung. Die Strategie von Mondi zielt auf wertsteigerndes Wachstum ab und verfolgt, wie bereits erwähnt, einen disziplinierten Ansatz bei Akquisitionen und Investitionen im Rahmen seiner Kapitalallokation. Jede Transaktion mit DS Smith würde anhand dieses Rahmens bewertet werden.

Mondi ist weiterhin bestrebt, eine starke und stabile Finanzlage aufrechtzuerhalten, die durch ein solides Investment-Grade-Rating und eine Dividendenpolitik gestützt wird, die darauf abzielt, den Aktionären ein langfristiges Dividendenwachstum im Rahmen der erklärten Deckungspolitik zu bieten. Es gibt keine Gewissheit, dass ein Angebot zur Übernahme von DS Smith gemacht wird. Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex ist Mondi verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr am 7. März 2024 entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots für DS Smith gemäß Regel 2.7 des Kodex bekannt zu geben oder mitzuteilen, dass sie nicht beabsichtigt, ein Angebot für DS Smith abzugeben, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet.

Diese Frist kann nur mit der Zustimmung des Übernahmepanels gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Für die Zwecke von Regel 2.5(a) des Codes behält sich Mondi das Recht vor, die Form und den Mix der Gegenleistung zu ändern und/oder andere Formen der Gegenleistung einzuführen.