Differ Group Auto Limited (Unternehmen) gibt bekannt, dass auf die Bekanntmachungen des Unternehmens vom 28. März 2024, 17. April 2024 und 10. Mai 2024 (Bekanntmachungen) Bezug genommen wird, unter anderem in Bezug auf die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 und die Verzögerung bei der Versendung des Geschäftsberichts 2023. Sofern nicht anders angegeben, haben die in dieser Bekanntmachung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die gleiche Bedeutung wie die in den Bekanntmachungen definierten Begriffe. Der Verwaltungsrat möchte seine Aktionäre und potenziellen Anleger über die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 informieren.

Wie in den Bekanntmachungen angegeben, haben die Wirtschaftsprüfer um zusätzliche Zeit gebeten, um ihre Prüfungsverfahren abzuschließen und alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung haben die Wirtschaftsprüfer alle erforderlichen Prüfungsverfahren abgeschlossen. Das Unternehmen benötigt jedoch zusätzliche Zeit, um die Jahresergebnisse 2023 und den Jahresbericht 2023 fertigzustellen.

Nach dem bestehenden Zeitplan wird sich die Veröffentlichung und der Versand der Bekanntmachung der Jahresergebnisse 2023 und des Jahresberichts 2023 voraussichtlich weiter bis zum 28. Juni 2024 verzögern. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, die Bekanntgabe der Jahresergebnisse 2023 spätestens drei (3) Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d.h. am oder vor dem 31. März 2024) zu veröffentlichen. Die Verzögerung der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2023 stellt einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln dar.

Gemäß Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln muss das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, die Bekanntgabe der Jahresergebnisse 2023 innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens zu veröffentlichen, seine Ergebnisse für das Geschäftsjahr auf der Grundlage von Finanzergebnissen bekannt geben, die noch mit den Abschlussprüfern abgestimmt werden müssen (soweit die Informationen verfügbar sind), wobei diese Ergebnisse vom Prüfungsausschuss des Emittenten überprüft worden sein müssen, und zwar nicht später als drei (3) Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d.h. am oder vor dem 31. März 2024). Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, den ungeprüften konsolidierten Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen, da ein solcher Jahresabschluss die finanzielle Leistung und/oder die Lage der Gruppe möglicherweise nicht genau widerspiegelt und die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresabschlusses Verwirrung stiften und für die Aktionäre und potenziellen Anleger der Gesellschaft irreführend sein könnte. Gemäß Regel 13.46(2) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, den Jahresbericht 2023 spätestens vier (4) Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d.h. am oder vor dem 30. April 2024) an die Aktionäre zu versenden.

Aufgrund einer weiteren Verzögerung bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2023 wird erwartet, dass sich der Versand des Jahresberichts 2023 verzögern wird. Auf der Grundlage der jüngsten Entwicklung und der jüngsten Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern geht das Unternehmen davon aus, dass die Bekanntgabe der Jahresergebnisse 2023 und der Jahresbericht 2023 am oder vor dem 28. Juni 2024 veröffentlicht und versandt werden.