Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, AUGSBURG
gegründet 1805
DIERIG HOLDING AG | Im April 2024 |
2 Tagesordnung auf einen Blick
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
TAGESORDNUNG AUF EINEN BLICK
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernab- schlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2023 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts- jahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2024
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A1 | Eindeutige Kennung | Ordentliche Hauptversammlung 2024 der Dierig Holding Aktiengesellschaft |
(formale Angabe gemäß EU-DVO: DIE052024oHV) | ||
A2 | Art der Mitteilung | Einladung zur Hauptversammlung (formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM) |
B1 | ISIN | DE0005580005 |
B2 | Name des Emittenten | Dierig Holding Aktiengesellschaft |
C1 | Datum der Hauptversammlung | 22. Mai 2024 (formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240522) |
C2 | Uhrzeit der Hauptversammlung | 11:00 Uhr MESZ (formale Angabe gemäß EU-DVO: 09:00 Uhr UTC) |
C3 | Art der Hauptversammlung | Ordentliche Hauptversammlung |
C4 | Ort der Hauptversammlung | Industrie- und Handelskammer Schwaben, |
Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg | ||
C5 | Aufzeichnungsdatum | 30. April 2024, 24:00 Uhr MESZ |
(Record Date) | (22:00 Uhr UTC; formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240430) | |
C6 | Uniform Resource Locator (URL) | https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung |
Vorwort 3
VORWORT
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 22. Mai 2024, 11.00 Uhr MESZ
in die Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Als Aktionäre können Sie bzw. Ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 ausschließlich in Präsenz teilneh- men und entweder persönlich oder durch einen Vertreter über die Tagesordnungspunkte abstimmen.
Sie können auch im Vorfeld der Hauptversammlung, wie gewohnt, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht auf diesem Weg ausüben.
Details können Sie dieser Einladung im Abschnitt "Weitere Angaben zur Einberufung" entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zur Hauptversammlung anmelden müssen.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung inklusive der zugänglich zu machenden Unterlagen haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter
www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung
zusammengestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie am 22. Mai 2024 wieder persönlich begrüßen zu können!
Ellen Dinges-Dierig | Benjamin Dierig |
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser
Einladung die männliche Form verwendet. Alle personenbezogenen
Bezeichnungen und Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, AUGSBURG
4 Tagesordnung
- TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2023 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 mündlich erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 1.788.591,56 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie:
Dies sind bei 4.103.100 dividendenberechtigten Stückaktien | € | 820.620,00 |
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | € | 600.000,00 |
Vortrag auf neue Rechnung | € | 367.971,56 |
Bilanzgewinn | € | 1.788.591,56 |
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird dementsprechend am 27. Mai 2024 fällig.
-
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. - Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. - Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes.
Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem ein- zelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstandes und des Aufsichtsrates gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der vom Abschlussprüfer erstellte Prüfungsvermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist in den ergänzenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 nachfolgend abgedruckt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2024.
- Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
- Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2024 zu wählen.
Vergütungsbericht 2023 | |
5 |
- ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 5: VERGÜTUNGSBERICHT
Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Dierig Holding AG im Geschäftsjahr 2023 dargestellt und erläutert. Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden die im Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Ausführliche Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dierig.de/investor-relations/corporate-governance.
Rückblick auf das Vergütungsjahr 2023
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der Dierig Holding AG wurde vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,52% des vertretenen Kapitals gebilligt.
Beschlussfassung über die Vergütung und das Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder
Die Hauptversammlung hat dem Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Dierig Holding AG, das in § 13 der Satzung geregelt ist, am 27. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,54% des vertretenen Kapitals zugestimmt.
Anwendung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
Die laufenden Vorstandsdienstverträge der zum 31. Dezember 2023 aktiven Vorstandsmitglieder Ellen Dinges-Dierig und Benjamin Dierig sind gleichlautend. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr erfolgte in Übereinstimmung mit dem Vergütungs- system für den Vorstand.
Anwendung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr entsprach dem gegenüber den Vorjahren unveränderten Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wie in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt.
Die Vergütung des Vorstandes im Geschäftsjahr 2023
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022. Das Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, die Geschäftsstrategie der Gesellschaft zu fördern und eine erfolgreiche, nachhaltig wertorientierte Unternehmensentwicklung sicherzustellen. Insbesondere die im Vergütungssystem vorgesehenen variablen Vergütungsbestandteile tragen zur Erreichung der operativen und strategischen Ziele der Gesellschaft bei. Die langfristige variable Vergütung setzt für die Vorstandsmitglieder gezielt Anreize, eine nachhaltige Entwicklung der Ergebnisse zu fördern. Bei der Gewährung der einjährigen Sonderzahlung an die Vorstandsmitglieder kann der Aufsichtsrat neben der Erreichung operativer Ziele die Erreichung strategischer Ziele berücksichtigen. Dadurch werden auch insoweit Anreize für die Vorstandmitglieder gesetzt.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich neben den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds an der Größe, Komplexität und Lage der Gesellschaft. Sie setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen.
Gesamtübersicht Vergütungsbestandteile
Vergütungsbestandteil
Erfolgsunabhängige Vergütung
Festvergütung
Nebenleistungen
Erfolgsabhängige Vergütung
Tantiemen-Cap
kurzfristige variable Vergütung
langfristige variable Vergütung
Sonstige Vergütungsregeln
Maximalvergütung
Abfindungs-Cap
Bemessungsgrundlage/Parameter
Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich anteilig als Gehalt gezahlt.
Dienstwagen, Versicherungsprämien und sonstige marktübliche Kostenübernahmen.
T€ 200 in Summe für alle Vorstandsmitglieder für die kurz- und langfristige variable Vergütung.
Ermessenstantieme
An finanzielles Erfolgsziel geknüpft. Bemisst sich nach dem gewichteten Konzernergebnis (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, EBIT) der letzten drei Geschäftsjahre.
Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG: Grundsätzlich T€ 1.000 in Summe für alle Vorstandsmitglieder.
Abfindungszahlungen von maximal zwei Jahresvergütungen;
Vergütung für die Vertragsrestlaufzeit darf nicht überschritten werden.
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, AUGSBURG
6 Vergütungsbericht 2023
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
Festvergütung
Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wird monatlich in gleichen Teilbeträgen gezahlt und stellt für die Vorstandsmitglieder ein sicheres und planbares Einkommen dar. Die aktuelle jährliche Festvergütung beträgt je 240.000 Euro.
Nebenleistungen
Zusätzlich zur Festvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; dies sind als Regelleistung ein Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung und Versicherungsprämien. Die Gesellschaft schließt für die Vor- standsmitglieder insbesondere eine D&O-Versicherung ab, die für die Vorstandsmitglieder einen Selbstbehalt nach Maßgabe des Aktiengesetzes vorsieht.
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile
Die Ermessenstantieme ist das kurzfristige variable Vergütungselement. Die Gewährung sowie die Bestimmung deren Höhe erfolgt nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann dabei die Ertragslage der Gesellschaft sowie die beson- deren Erfolge und persönlichen Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigen.
Für das Geschäftsjahr 2023 werden den beiden gegenwärtigen Vorständen Ellen Dinges-Dierig und Benjamin Dierig je 20.000 Euro ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Mai 2024.
Die langfristige variable Vergütung ist an ein finanzielles Erfolgsziel geknüpft. Sie bemisst sich nach dem gewichteten Konzernergebnis (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, EBIT) der letzten drei Geschäftsjahre. Dabei wird die folgende Gewichtung vorgenommen: Der EBIT des letzten Geschäftsjahres wird zu 20% und der EBIT des vorletzten Geschäftsjahres sowie der EBIT des vorvorletzten Geschäftsjahres werden jeweils zu 40% berücksichtigt. Soweit sich insgesamt per Saldo ein positives Ergebnis ergibt, erhalten die Vorstandsmitglieder eine langfristige variable Vergütung in Höhe von je 0,75% des in dieser Weise gewichteten Konzernergebnisses der letzten drei Jahre.
Für das Geschäftsjahr 2023 werden den beiden gegenwärtigen Vorständen Ellen Dinges-Dierig und Benjamin Dierig je 40.346 Euro ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Mai 2024.
Die gesamte variable Vergütung aller Vorstandsmitglieder ist bei der jährlichen Gewährung auf einen Betrag von 200.000 Euro begrenzt (sog. Tantieme-Cap). Diese Höchstgrenze wurde im Geschäftsjahr eingehalten.
Sonstige Vergütungsregelungen
Einhaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sieht eine Maximalvergütung vor, die den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (bestehend aus Jahresfestvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütungsleistungen) beschränkt. Das Vergütungssystem sieht eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung aller gegenwärtigen Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.000.000 Euro vor. Die Maximalvergütung wurde eingehalten, wie der nachfol- genden Tabelle zu entnehmen ist.
Einhaltung der Maximalvergütung bei der im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands
in T€
Gesamtvergütung
Ellen Dinges-Dierig Vorstandsmitglied seit 01.05.2018
309
Benjamin Dierig Vorstandsmitglied seit 01.05.2018
308
Summe Maximal
617 1.000
Leistungen bei Vertragsbeendigung
Abfindungsregelungen
In den Vorstandsdienstverträgen sind Abfindungsregelungen vereinbart, die den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auf Ver- anlassung der Gesellschaft kann das Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung erhalten.
Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich nach der Jahresgesamtvergütung des Vorstandsmitglieds (für maximal zwei Jahre), wobei höchstens die Restlaufzeit des Dienstvertrages vergütet wird.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist derzeit in den Vorstandsdienstverträgen nicht vereinbart.
Change of Control
Die Dienstverträge sehen für den Fall, dass die Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsel (Change of Control) vorzeitig beendet wird, keine besonderen Leistungszusagen vor.
Vergütungsbericht 2023 | |
7 |
Malus/Clawback
Eine Klausel zur Möglichkeit der Rückforderung bzw. Einbehaltung von Vergütungsbestandteilen ist derzeit in den Vorstandsdienst- verträgen nicht vereinbart.
Leistungen Dritter
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
Vergütung für Aufsichtsratsmandate innerhalb und außerhalb des Dierig-Konzerns
Eine Vergütung für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten innerhalb des Dierig-Konzerns wurde im vergangenen Geschäfts- jahr keinem Vorstandsmitglied gewährt. Dasselbe gilt für die Wahrnehmung von externen Aufsichtsratsmandaten im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit und im Interesse von Dierig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschul- deten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Dabei wird die Vergütung ausgewiesen, deren zugrunde liegende (ein- oder mehrjährige) Tätigkeit im Geschäftsjahr vollständig erbracht wor- den ist, d.h. die für das Geschäftsjahr gewährte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 sowie die langfristige variable Vergütung, deren Bemessungszeitraum am Ende des Geschäftsjahres geendet hat.
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands
Ellen Dinges-Dierig |
Vorstandsmitglied seit 01.05.2018 |
Benjamin Dierig Vorstandsmitglied seit 01.05.2018
2022 | 2023 | ||||||
in T€ | in % | in T€ | in % | ||||
Erfolgsunabhängige | Festvergütung | 234 | 75% | 240 | 78% | ||
Vergütung | Nebenleistung | 9 | 3% | 9 | 3% | ||
Summe | 243 | 78% | 249 | 81% | |||
Kurzfristige variable V. | Ermessenstantieme | 25 | 8% | 20 | 6% | ||
Langfristige variable V. | 2020-2022 | 43 | 14% | 0 | 0% | ||
2021-2023 | 0 | 0% | 40 | 13% | |||
Summe | 68 | 22% | 60 | 19% | |||
Gesamtvergütung | 311 | 100% | 309 | 100% | |||
Legende: "V." = Vergütung |
2022 | |
in T€ | in % |
- 75%
- 3%
243 78%
25 8%
43 14%
- 0%
- 22%
311 100%
2023 | |
in T€ | in % |
- 78%
- 3%
248 81%
20 6%
0 0%
- 13%
- 19%
308 100%
Darüber hinaus weist die nachfolgende Tabelle die Vergütung aus, die den Vorstandsmitgliedern tatsächlich im Geschäftsjahr zugeflos- sen ist, d.h. die im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, die im Geschäftsjahr ausbezahlte kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 sowie die im Geschäftsjahr ausbezahlte langfristige variable Vergütung, deren Bemessungszeitraum 2022 geendet hat.
Im Geschäftsjahr 2023 zugeflossene Vergütung an die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands
Ellen Dinges-Dierig |
Vorstandsmitglied seit 01.05.2018 |
Benjamin Dierig Vorstandsmitglied seit 01.05.2018
2022 | 2023 | ||||||
in T€ | in % | in T€ | in % | ||||
Erfolgsunabhängige | Festvergütung | 234 | 81% | 240 | 76% | ||
Vergütung | Nebenleistung | 9 | 3% | 9 | 3% | ||
Summe | 243 | 84% | 249 | 79% | |||
Kurzfristige variable V. | Ermessenstantieme | 20 | 7% | 25 | 8% | ||
Langfristige variable V. | 2019-2021 | 26 | 9% | 0 | 0% | ||
2020-2022 | 0 | 0% | 43 | 13% | |||
Summe | 46 | 16% | 68 | 21% | |||
Gesamtvergütung | 290 | 100% | 317 | 100% | |||
Legende: "V." = Vergütung |
2022 | |
in T€ | in % |
- 81%
- 3%
243 84%
20 7%
26 9%
- 0%
- 16%
290 100%
2023 | |
in T€ | in % |
- 76%
- 3%
248 79%
25 8%
0 0%
- 14%
- 21%
316 100%
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, AUGSBURG
8 Vergütungsbericht 2023
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG
Die folgende Tabelle enthält die den früheren Mitgliedern des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschul- deten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Die Vergütung von ehemaligen Vorstandsmitgliedern und bezugsberechtigen Angehörigen, die ihre Tätigkeit vor mehr als zehn Geschäftsjahren beendet haben, ist in Summe aufgeführt.
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstands
Christian Dierig | ||||||||
Vorstandsmitglied 09.05.1994-10.07.1997 | ||||||||
Sprecher des Vorstands | ||||||||
11.07.1997-27.05.2021 | ||||||||
2022 | 2023 | |||||||
in T€ | in % | in T€ | in % | |||||
Sonstiges | Pensionszahlungen | 214 | 100% | 225 | 100% | |||
Gesamtvergütung | 214 | 100% | 225 | 100% | ||||
Legende: "V." = Vergütung, P-Rst = Pensions-Rückstellung |
Ehemalige Vorstandsmitglieder
(Austritt >10 Jahre)
2022 | 2023 | |||
in T€ | in % | in T€ | in % | |
177 | 100% | 178 | 100% | |
177 | 100% | 178 | 100% | |
Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023
Grundlagen des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 13 der Satzung geregelt. Gemäß § 13 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste sowie eine variable Vergütungskomponente. Die Höhe der Festvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben des Mitglieds im Aufsichtsrat. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und der stellvertretenden Vorsitzenden das 1,5-fache des in der Satzung festgelegten Betrags. Die Bemessungsgrundlage für die variable Vergütungskomponente ist eine eventuell bezahlte Dividende. Der Aufsichtsrat erhält für jedes Prozent, um das die an die Aktionäre verteilte Dividende 4% des Grundkapitals übersteigt, eine Vergütung in Höhe von 12.000 Euro, die im Verhältnis der festen Vergütung aufgeteilt wird.
Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche Festvergütung in Höhe von 12.000 Euro (seit 23. Mai 2023; davor 8.000,00 Euro). Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die jährliche Festvergütung 24.000 Euro (seit
23. Mai 2023; davor 16.000 Euro) und für seinen Stellvertreter 18.000 Euro (seit 23. Mai 2023; davor 12.000 Euro). Mit der Fest- vergütung ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Ersatz ihrer Auslagen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Dabei wird die Vergütung ausgewiesen, deren zugrunde liegende Tätigkeit im Geschäftsjahr vollständig erbracht worden ist, d.h. die für das Geschäftsjahr gewährte Festvergütung und die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023, die sich aus der geplanten Dividende berechnet.
Vergütungsbericht 2023 | |
9 |
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Christian Dierig, Vorsitzender (seit 23.05.2023)
Dr. Ralph Wollburg, stellv. Vorsitzender (seit 23.05.2023)
Bernhard Schad
Ramona Meinzer (seit 23.05.2023)
Patricia Nachtmann
Ernst Obermayer
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
Rolf Settelmeier, Vorsitzender (bis 25.05.2023)
Insgesamt
Festvergütung
in T€ | in % | |
19 | 62% | |
14 | 63% | |
10 | 62% | |
7 | 65% | |
10 | 62% | |
10 | 62% | |
- 56%
Variable Vergütung
in T€ | in % | |
11 | 38% | |
8 | 37% | |
6 | 38% | |
4 | 35% | |
6 | 38% | |
6 | 38% | |
- 44%
Gesamtvergütung
in T€ | in % | |
30 100%
22 100%
17 100%
11 100%
17 100%
17 100%
- 100%
Darüber hinaus weist die nachfolgende Tabelle die Vergütung aus, die den Aufsichtsratsmitgliedern tatsächlich im Geschäftsjahr zugeflossen ist, d.h. die im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung und die im Geschäftsjahr ausbezahlte variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022.
Im Geschäftsjahr 2023 zugeflossene Vergütung
der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
hristian Dierig, Vorsitzender (seit 23.05.2023)
Dr. Ralph Wollburg, stellv. Vorsitzender (seit 23.05.2023)
Bernhard Schad
Ramona Meinzer (seit 23.05.2023)
Patricia Nachtmann
Ernst Obermayer
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
Rolf Settelmeier, Vorsitzender (bis 25.05.2023)
Insgesamt
Festvergütung
in T€ | in % | |
19 | 66% | |
14 | 70% | |
10 | 62% | |
7 | 100% | |
10 | 62% | |
10 | 63% |
- 34%
Variable Vergütung
in T€ | in % | |
10 | 34% | |
6 | 30% | |
6 | 38% | |
0 | 0% | |
6 | 38% | |
6 | 37% |
- 66%
Gesamtvergütung
in T€ | in % | |
29 100%
20 100%
17 100%
7 100%
17 100%
16 100%
- 100%
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegen- wärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar.
Auf Grund der bisherigen Befreiung durch die Hauptversammlung nach § 286 Abs. 5 HGB a.F. unterbleiben bei der vergleichenden Darstellung die individualisierten Angaben zur Vorstandsvergütung für 2020.
DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, AUGSBURG
10 Vergütungsbericht 2023
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Vorstands
Gewährte & | Veränderung | Veränderung | Veränderung | ||||||||||||||
geschuldete Vergütung | |||||||||||||||||
2023 | 2022 | 2023 ggü. 2022 | 2022 ggü. 2021 | 2021 ggü. 2020 | |||||||||||||
in T€ | in T€ | in T€ | in % | in T€ | in % | in T€ | in % | ||||||||||
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | |||||||||||||||||
Ellen Dinges-Dierig | 309 | 311 | -2 | -1% | 37 | 14% | n/a | n/a | |||||||||
Benjamin Dierig | 308 | 311 | -3 | -1% | 37 | 14% | n/a | n/a | |||||||||
Frühere Mitglieder des Vorstands | |||||||||||||||||
Christian Dierig (Vorstandsvorsitzender bis 27.05.2021) | 225 | 214 | 11 | 5% | -659 | -75% | n/a | n/a | |||||||||
Gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands | 842 | 836 | 6 | 1% | -584 | -41% | -59 | -4,0% | |||||||||
Arbeitnehmer | |||||||||||||||||
Ø Bezüge je Arbeitnehmer des Konzerns | 69 | 71 | -2 | -3% | 4 | 6% | 6 | 10,3% | |||||||||
Ertragsentwicklung | |||||||||||||||||
Konzernjahresüberschuss (IFRS) | 2.443 | 3.056 | -613 | -20% | -1.034 | -25% | -23 | -0,6% | |||||||||
Jahresüberschuss der Dierig Holding AG (HGB) | 2.945 | 2.754 | 191 | 7% | -298 | -10% | 277 | 10,0% |
Anmerkung: Die Vergütung von ehemaligen Vorstandsmitgliedern und bezugsberechtigen Angehörigen, die ihre Tätigkeit vor mehr als zehn Geschäftsjahren beendet haben, sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Christian Dierig, Vorsitzender (seit 23.05.2023)
Dr. Ralph Wollburg, stellv. Vorsitzender (seit 23.05.2023)
Bernhard Schad
Ramona Meinzer (seit 23.05.2023)
Patricia Nachtmann
Ernst Obermayer (seit 01.05.2023)
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
Rolf Settelmeier, Vorsitzender (bis 23.05.2023)
Gerhard Götz (bis 30.04.2022)
Arbeitnehmer
-
Bezüge je Arbeitnehmer des Konzerns Ertragsentwicklung
Konzernjahresüberschuss (IFRS) Jahresüberschuss der Dierig Holding AG (HGB)
Gewährte & geschuldete Vergütung
2023 2022
in T€ | in T€ | |
30 | 22 | |
22 | 14 | |
17 | 14 | |
11 | 0 | |
17 | 14 | |
17 | 10 | |
12 | 29 | |
0 | 5 | |
69 | 71 | |
2.443 | 3.056 | |
2.945 | 2.754 |
Veränderung 2023 ggü. 2022
in T€ | in % | |
9 | 41% | |
8 | 53% | |
2 | 16% | |
11 | n/a | |
2 | 16% | |
7 | 74% | |
-17 | -58% | |
-5 | -100% | |
-2 | -3% | |
-613 | -20% | |
191 | 7% |
Veränderung 2022 ggü. 2021
in T€ | in % | |
9 | 66,2% | |
0 | 0,0% | |
0 | 0,0% | |
0 | n/a | |
0 | 0,0% | |
10 | n/a | |
0 | 0,0% | |
0 | 0,0% | |
4 | 6,0% | |
-1.034 | -25,3% | |
-298 | -9,8% |
Veränderung 2021 ggü. 2020
in T€ | in % | |
13 | n/a | |
0 | 0,0% | |
0 | 0,0% | |
0 | n/a | |
0 | 0,0% | |
0 | n/a | |
0 | 0,0% | |
0 | 0,0% | |
6 | 10,3% | |
-23 | -0,6% | |
277 | 10,0% |
Attachments
- Original Link
- Original Document
- Permalink
Disclaimer
Dierig Holding AG published this content on 09 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 07:33:05 UTC.