DF Deutsche Forfait AG

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Firma

DF Deutsche Forfait AG

Gustav-Heinemann-Ufer 56

50968 Köln

DF Deutsche Forfait AG. Köln

Anlage 1

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023

31.12.2022

PASSIVA

31.12.2023

31.12.2022

A. ANLAGEVERMÖGEN

EUR

EUR

A. EIGENKAPITAL

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

I. Gezeichnetes Kapital

11.887.483,00

11.887.483,00

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz-

rechte und ähnliche Rechte und Werte

15.566,01

26.289,14

II. Gewinnrücklage

II.

Sachanlagen

Gesetzliche Rücklage

704.700,13

478.940,00

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1,00

1,00

III. Bilanzgewinn

11.621.798,16

7.807.854,97

III. Finanzanlagen

24.213.981,29

20.174.277,97

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

2.128.208,24

2.128.208,24

B. RÜCKSTELLUNGEN

2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

16.921.524,94

9.000.000,00

1.

Steuerrückstellungen

2.105.537,00

1.511.537,00

19.065.300,19

11.154.498,38

2.

Sonstige Rückstellungen

401.684,84

817.944,67

3. Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten

335.000,00

335.000,00

2.842.221,84

2.664.481,67

B. UMLAUFVERMÖGEN

C. VERBINDLICHKEITEN

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

67.202,53

11.627,65

1. Designiertes Vermögen

281.206,43

311.068,36

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

7.000.523,36

9.695.816,25

EUR 67202,53 (Vorjahr: EUR 11627,65)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0,00

111.946,97

einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0)

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:

3. Sonstige Vermögensgegenstände

625.989,30

639.052,89

EUR 0 (Vorjahr: EUR 111946,97)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

475.410,74

295.675,94

einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0)

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:

EUR 475410,74 (Vorjahr: EUR 295675,94)

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

538.144,24

1.393.432,82

- davon aus Steuern: EUR 200912,29 (Vorjahr: EUR 15986,16)

8.445.863,33

12.039.370,32

542.613,27

419.250,56

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

87.652,88

64.141,50

27.598.816,40

23.258.010,20

27.598.816,40

23.258.010,20

DF Deutsche Forfait AG, Köln

Anlage 2

Gewinn- und Verlustrechnung 2023

01.01. - 31.12.2023

01.01. - 31.12.2022

EUR

EUR

1.

Umsatzerlöse

550.598,29

458.371,24

2.

Sonstige betriebliche Erträge

121.581,83

222.614,15

3.

Aufwendungen für bezogene Leistungen

304.219,68

387.255,22

4.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

663.839,61

1.001.073,12

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor-

gung und Unterstützung

17.120,36

16.487,77

- davon für Altersversorgung: EUR 4416 (Vorjahr: EUR 4416)

680.959,97

1.017.560,89

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-

stände des Anlagevermögens und Sachanlagen

10.475,50

8.797,50

6.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.290.151,33

1.141.242,87

7.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

884.353,77

0,00

  • davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 884353,77 (Vorjahr: EUR 0)

8.

Erträge auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags

5.839.769,36

8.585.530,70

9.

Ergebnis vor Steuern

5.110.496,77

6.711.659,61

10.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

595.294,13

708.003,00

11.

Jahresüberschuss

4.515.202,64

6.003.656,61

12.

Gewinn/-Verlustvortrag aus dem Vorjahr

7.807.854,97

2.104.381,36

13.

Dividendenausschüttung

475.499,32

0,00

14.

Einstellung in die gesetzliche Rücklage

225.760,13

300.183,00

15.

Bilanzgewinn /-verlust

11.621.798,16

7.807.854,97

Anhang

Seite 1 von 13 Seiten

Anlage 3

Anhang für das Geschäftsjahr 2023 der DF Deutsche Forfait AG, Köln

I. Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der DF Deutschen Forfait AG mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amts- gericht Köln unter HRB 112638 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den entsprechenden Vor- schriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Ge- samtkostenverfahren gegliedert. Die DF Deutsche Forfait AG ("DF AG") ist eine große Kapi- talgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 264d HGB und ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 ff. HGB un- ter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und unter der Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 278 HGB) und § 152 AktG vorgenommen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren- zungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwen- dungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksich- tigung planmäßiger linearer Abschreibungen auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- dauern zwischen drei und dreizehn Jahren.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Anschaffungs- jahr in voller Höhe abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibun- gen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen.

Anhang

Seite 2 von 13 Seiten

Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände: Gemäß Insolvenzplan vom 29. Ap- ril 2016 stehen bestimmte Vermögensgegenstände der DF AG ausschließlich für die Befriedi- gung der Ansprüche der Gläubiger zur Verfügung und stellen dementsprechend zweckgebun- denes Vermögen dar. Aufgrund dieser Zweckbindung und zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses der Gesellschaft werden diese im Insolvenzplan designier- ten Vermögensgegenstände abweichend vom Gliederungsschema des § 266 HGB als eigener Posten unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen im Umlaufvermögen ausgewiesen.

In diesem Abschlussposten sind sowohl Forderungen des Restrukturierungsportfolios als auch zum Nominalwert bewertete Bankguthaben enthalten.

Das Restrukturierungsportfolio besteht aus überfälligen und rechtshängigen Forderungen ge- gen diverse Schuldner. Die Bewertung erfolgt dabei unverändert zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Der Ermittlung des beizulegenden Werts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschät- zung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen For- derungen zugrunde.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungs- kosten unter Berücksichtigung etwaiger notwendiger Wertberichtigungen bewertet. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensions- zusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind zum beizulegen- den Wert bewertet und werden mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführung unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft vor dem Bilanzstichtag geleistete Aus- zahlungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Latente Steuern

Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen füh- ren insgesamt zu einer aktiven latenten Steuer, die unter Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 32,45 % ermittelt wurde. Die DF AG hat auf die Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführung unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt und entspricht der Satzung und der Eintragung in das Handelsregister.

Pensionsrückstellungen sind mit den entsprechenden Aktivwerten der Rückdeckungsversi- cherungen angesetzt, die den Erfüllungsbeträgen der Rückstellung entsprechen.

Steuerrückstellungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ange- setzt. Die Höhe des Erfüllungsbetrags bemisst sich nach der am Bilanzstichtag erwarteten Steuerschuld.

Anhang

Seite 3 von 13 Seiten

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Diese berücksichtigen alle erkennba- ren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins.

Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten: Im Rahmen des Insolvenzplans vom

29. April 2016 haben die Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG auf rd. 62 % ihrer Forderungen verzichtet und die restlichen rd. 38 % der Forderungen bis zur Verwertung der im Insolvenz- plan designierten Vermögensgegenstände gestundet. Des Weiteren ist im Insolvenzplan fest- gelegt, dass die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern ausschließ- lich aus der Verwertung der designierten Vermögensgegenstände erfolgt. Ebenso haben die Insolvenzgläubiger im Rahmen des Insolvenzplans verbindlich auf den Teil ihrer Forderungen unwiderruflich verzichtet, der nicht durch die Verwertung dieser Vermögensgegenstände ge- deckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Verpflich- tungen der DF AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest.

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses der Gesellschaft werden diese der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern ab- weichend vom Gliederungsschema des § 266 HGB zusammengefasst als Rückstellung im Bilanzposten "Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten" ausgewiesen.

In diesem Abschlussposten sind die Anleiheverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbind- lichkeiten enthalten, sofern diese Verbindlichkeiten in die Erklärung des Forderungsverzichts einbezogen waren.

Die Bewertung der Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten erfolgt, entgegen der für Verbindlichkeiten notwendigen Bewertung zum Erfüllungsbetrag, nunmehr mit dem für Ver- bindlichkeitsrückstellungen maßgebenden, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not- wendigen Erfüllungsbetrag. Dieser wurde auf Basis der Einschätzung der Inanspruchnahme aufgrund der maximal noch zu erwartenden Verwertungserlöse aus den im Insolvenzplan de- signierten Vermögensgegenständen ermittelt. Dabei wurden auch mögliche noch zu generie- rende Wertaufholungen berücksichtigt. Sofern Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr enthalten sind, erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der Fremdwährungsumrechnung werden die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Transaktionen während des Geschäftsjahres sind zum jeweiligen Tagesdurchschnittskurs umgerechnet wor- den.

  1. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
  1. Anlagevermögen

Die Gliederung zum 31. Dezember 2023 und die Entwicklung des Anlagevermögens im Ge- schäftsjahr 2023 sind nachfolgend im Anlagengitter dargestellt.

Anhang

Seite 4 von 13 Seiten

Anschaffungskosten

Abschreibungen

Nettobuchwerte

01.01.2023

Zugänge

Abgänge

31.12.2023

01.01.2023

Zugänge

Abgänge

31.12.2023

31.12.2023

31.12.2022

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

I. Immaterielle

Vermögensgegenstände

Rechte und Software

103.623,86

0,00

247,63

103.376,23

77.334,72

10.475,50

0,00

87.810,22

15.566,01

26.289,14

103.623,86

0,00

247,63

103.376,23

77.334,72

10.475,50

0,00

87.810,22

15.566,01

26.289,14

II. Sachanlagen

Andere Anlagen,

Betriebs- und

Geschäftsausstattung

1.638,80

0,00

0,00

1.638,80

1.637,80

0,00

0,00

1.637,80

1,00

1,00

1.638,80

0,00

0,00

1.638,80

1.637,80

0,00

0,00

1.637,80

1,00

1,00

III. Finanzanlagen

Anteile an verb.

Unternehmen

2.128.208,24

0,00

0,00

2.128.208,24

0,00

0,00

0,00

0,00

2.128.208,24

2.128.208,24

Ausleihungen an

verb. Unternehmen

9.000.000,00

7.921.524,94

0,00

16.921.524,94

0,00

0,00

0,00

0,00

16.921.524,94

9.000.000,00

11.128.208,24

7.921.524,94

0,00

19.049.733,18

0,00

0,00

0,00

0,00

19.049.733,18

11.128.208,24

11.233.470,90

7.921.524,94

247,63

19.154.748,21

78.972,52

10.475,50

0,00

89.448,02

19.065.300,19

11.154.498,38

Anhang

Seite 5 von 13 Seiten

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich aus den Beteiligungsbuchwerten an der Deutsche Forfait GmbH ("DF GmbH"), der DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ("DF ME") und der DF Deutsche Forfait s.r.o. ("DF s.r.o.") zusammen.

Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

Bei den Ausleihungen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um ein Darlehen an die DF GmbH.

B) Umlaufvermögen

Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände

Die im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 281 (Vor- jahr TEUR 311) setzen sich zum Bilanzstichtag aus Bankguthaben von TEUR 269 (Vor- jahr TEUR 293) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 11 (Vor- jahr TEUR 18) zusammen. Die noch nicht ausgeglichene Forderung für Verwaltung vom de- signierten Vermögen beträgt TEUR 7.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die DF GmbH in Höhe von TEUR 5.948 (Vorjahr TEUR 8.647), die im Wesentlichen aus der Gewinn- abführung 2023 zwischen der DF AG und der DF GmbH resultieren. Die verbleibenden For- derungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus konzerninternen Leistungen.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 538 (Vorjahr TEUR 1.393).

Latente Steuern

Aktive latente Steuern aus zum 31. Dezember 2023 bestehenden steuerlichen Verlustvorträ- gen sowie aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen wurden nicht aktiviert.

Anhang

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C) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt EUR 11.887.483 und ist eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

Gewinnrücklage

Die gesetzliche Rücklage beträgt nach Einstellung von EUR 225.760,13 gemäß § 150 Abs. 2 AktG zum 31. Dezember 2023 EUR 704.700,13.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat die Verlängerung der von der Hauptversamm- lung vom 6. Juli 2016 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gebilligt:

  1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Ge- sellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauk- tion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
  2. Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesell- schaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), und f) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), oder e) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
  3. Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Aus- schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchst- grenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Lauf- zeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Anhang

Seite 7 von 13 Seiten

  1. Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegen- stände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.
  2. Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien zu nutzen, um Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandel- oder Opti- onsschuldverschreibungen zu erfüllen, welche die Gesellschaft bis zum 6. Juli 2021 aufgrund der auf der Hauptversammlung 2016 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands ausgibt.
  3. Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einzie- hung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der üb- rigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.
  4. Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), und f) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. f) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

D) Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

Für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder, Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015 und Herrn Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, bestehen Altersversor- gungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar hat demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapital- zahlung. Im Dezember 2023 hat Frau Attawar sich für die Kapitalauszahlung entschieden, die ihr auch ausgezahlt wurde. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesag- ten Leistungen an die Pensionsberechtigten zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch vollständig leistungskongruente Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe der Altersversorgungszusagen bestimmt sich nach dem beizulegenden Wert der Rückdeckungs- versicherungsansprüche. Sie sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln, obwohl die Ansprüche formal keine Wertpapiere sind. Aufgrund der Kongruenz ist der Erfüllungsbetrag nach HGB gleich dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen.

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DF Deutsche Forfait AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 07:44:09 UTC.