Crunchfish Digital Cash AB hat einen internationalen vorläufigen Bericht über die Patentierbarkeit (IPRP) in Kapitel II des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) für eine wichtige Digital-Cash-Patentanmeldung PCT/SE2022/050152 erhalten, aus dem hervorgeht, dass alle Ansprüche 1 - 39 als patentierbar erachtet werden. Der Hauptanspruch dieses Patents hat eine sehr breite Anwendbarkeit, da er viele Aspekte von nicht-nativen Layer-2-Offline-Zahlungslösungen schützt und sich darüber hinaus auf die nationale und internationale Interoperabilität zwischen CBDC-, Real Time Payment- und Closed Loop Wallet-Zahlungsdienstanwendungen konzentriert. Das Patent schützt die Interoperabilität von CBDC-Retail-Anwendungen, die von der Zentralbank ausgegeben werden, mit anderen Zahlungsdienstleistungsanwendungen im selben Land sowie die Interoperabilität von CBDC-Retail-Anwendungen aus mehreren Ländern (Multi-CBDC oder mCBDC).

Es deckt auch die Interoperabilität zwischen Closed-Loop Wallets und Echtzeit-Zahlungsanwendungen im In- und Ausland ab. Darüber hinaus ist der Hauptanspruch dieses Patents weit gefasst und schützt neben dem Schwerpunkt Interoperabilität auch viele Aspekte von nicht-nativen Layer-2-Offline-Zahlungslösungen im Allgemeinen. Dies macht dieses Digital Cash Patent zu einem wichtigen strategischen Vermögenswert für Crunchfish, den es wahrscheinlich in vielen Ländern weltweit während der Verstaatlichungsphase innerhalb von 6 Monaten verstaatlichen wird.