Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE ('conwert'; ISIN AT0000697750) gibt bekannt, dass der in der Ad hoc-Mitteilung der conwert vom 30. November 2016 genannten Bescheid der Übernahmekommission vom 22. November 2016 (GZ 2016/1/2-313 idF GZ 2016/1/2-316) mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs (6 Ob 22/17d) bestätigt wurde und heute auf der Webseite der Übernahmekommission (http://www.takeover.at/entscheidungen) veröffentlicht wurde. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.

conwert Immobilien Invest SE veröffentlichte diesen Inhalt am 13 April 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 13 April 2017 16:20:17 UTC.

Originaldokumenthttp://www.conwert.com/de/conwert-oberster-gerichtshof-bestaetigt-bescheid-der-uebernahmekommission-im-nachpruefungsverfahren

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/1995DF46D87845F2E45BA2D500886601CAAF0E55