Claranova gab am Freitag bekannt, dass das Handelsgericht Nanterre den Antrag einer Gruppe kanadischer Investoren auf Aussetzung der Deckelung ihrer Stimmrechte abgelehnt hat.

Die am Mittwoch erlassene einstweilige Verfügung wies die Klage des The Dadoun Family Trust nach Quebecer Recht und seiner Vertreter auf Aussetzung der Deckelung ihrer Stimmrechte ab.

Die Justiz wies auch ihren Antrag auf Ernennung eines Ad-hoc-Vertreters für die Zwecke der nächsten Hauptversammlung ab.

Folglich bleiben die Stimmrechte der kanadischen Investoren im Rahmen ihrer derzeitigen Beteiligung bei der Hauptversammlung am 29. November 2023 auf etwa 0,8% begrenzt.

Darüber hinaus verurteilte das Handelsgericht die kanadischen Kläger erneut dazu, Claranova einen Betrag von 20.000 EUR als zivilrechtliche Entschädigung sowie die Kosten.

Ein zweites Verfahren, das ebenfalls von den kanadischen Investoren angestrengt wurde, wird Gegenstand einer Anhörung sein, deren Datum noch nicht festgelegt wurde.

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