Der Verwaltungsrat der C&N Holdings Limited gab bekannt, dass Frau Lo Suet Lai (``Frau Lo'') mit Wirkung zum 1. Juli 2023 als unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied, als Vorsitzende des Nominierungsausschusses des Verwaltungsrats (der ``Nominierungsausschuss''), als Mitglied des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats (der ``Vergütungsausschuss'') und als Mitglied des Prüfungsausschusses des Verwaltungsrats (der ``Prüfungsausschuss'') zurückgetreten ist, da sie mehr Zeit für ihren eigenen Beruf und ihr Geschäft aufwenden möchte. Der Vorstand gab die Ernennung von Frau Wong Ching Wan (``Frau Wong'') in die folgenden Ämter bekannt, die alle am 1. Juli 2023 in Kraft treten: unabhängiges, nicht-exekutives Vorstandsmitglied, Vorsitzende des Nominierungsausschusses, Mitglied des Vergütungsausschusses und Mitglied des Prüfungsausschusses. Frau Wong, 60 Jahre alt, verfügt über mehr als 30 Jahre Managementerfahrung in der Bau- und Personalbranche.

Derzeit ist sie Direktorin eines großen Personalberatungsunternehmens. Das Unternehmen hat mit Frau Wong einen Vertrag über ihre Ernennung als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens für die Dauer von einem (1) Jahr ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossen, der von jeder Partei mit einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich gekündigt werden kann, vorbehaltlich des turnusmäßigen Ausscheidens und der Wiederwahl in Übereinstimmung mit der Satzung des Unternehmens und den GEM Listing Rules. Frau Wong hat Anspruch auf ein Verwaltungsratshonorar in Höhe von 60.000 HKD pro Jahr, das vom Vergütungsausschuss empfohlen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktbedingungen und ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Gruppe festgelegt wurde, vorbehaltlich einer Überprüfung durch den Vorstand und den Vergütungsausschuss von Zeit zu Zeit.

Sie hat keine Dienstverträge mit dem Unternehmen abgeschlossen oder vorgeschlagen, solche Verträge abzuschließen, die unter die Regel 17.90 der GEM Listing Rules fallen, die die vorherige Zustimmung der Aktionäre des Unternehmens auf Hauptversammlungen erfordern.