Am 3. Juni 2024 gab Brookfield Asset Management Ltd. (TSX:BAM) (?Brookfield?) bekannt, dass es sich in einem frühen Stadium der Prüfung eines möglichen Barangebots für das gesamte ausgegebene und auszugebende Aktienkapital von Tritax Eurobox plc (LSE:EBOX) (?Tritax EuroBox? oder das ?Unternehmen?) befindet (das ?mögliche Angebot?). Seit der Ankündigung hat sich der Vorstand von Tritax EuroBox (der ?Vorstand?) intensiv mit Brookfield auseinandergesetzt, unter anderem durch die Bereitstellung von Due-Diligence-Informationen, und hat von Brookfield eine Reihe von indikativen Vorschlägen erhalten.

Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex war Brookfield verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 1. Juli 2024 entweder die feste Absicht bekanntzugeben, ein Angebot für Tritax EuroBox gemäß Regel 2.7 des Kodex abzugeben, oder anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für Tritax EuroBox abzugeben, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt würde, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Um die laufenden Gespräche und die Due Diligence zu erleichtern und in Übereinstimmung mit Regel 2.6(c) des Codes hat der Vorstand von Tritax eine Verlängerung dieser Frist bis zum 29. Juli 2024 um 17.00 Uhr (Londoner Zeit) beantragt und das Übernahmepanel hat dem zugestimmt. Diese Frist kann vom Board mit Zustimmung des Takeover Panels verlängert werden.

Darüber hinaus bestätigt der Vorstand, dass er nach der Ankündigung des möglichen Barangebots von Brookfield am 3. Juni 2024 Gespräche mit einer Reihe von Parteien geführt hat, von denen er Interessensbekundungen bezüglich eines möglichen Angebots für das Unternehmen erhalten und/oder erbeten hat. Der Vorstand hat diesen Parteien auch Zugang zu Due-Diligence-Informationen gewährt. Das Takeover Panel hat eine Befreiung von den Anforderungen der Regel 2.4(b) des Kodex gewährt, so dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, in dieser Bekanntmachung einen potenziellen Bieter zu nennen, auf dessen Existenz es Bezug genommen hat, es sei denn, dieser potenzielle Bieter wurde in Gerüchten oder Spekulationen ausdrücklich genannt.

Es gibt keine Gewissheit, dass ein verbindliches Angebot von Brookfield oder einer anderen Partei abgegeben wird, noch über die Bedingungen eines solchen Angebots. Eine weitere Ankündigung wird zu gegebener Zeit erfolgen. In der Zwischenzeit wird den Aktionären empfohlen, nichts zu unternehmen.