Jahresabschluss der
Bilfinger SE
zum 31. Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis
Gewinn- und Verlustrechnung ……………………………………………………………………………………………………………….. | 3 |
Bilanz ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………… | 4 |
Entwicklung des Anlagevermögens ………………………………………………………………………………………………………… | 5 |
Anhang …………………………………………………………………………………………………………………………………………………… | 6 |
Allgemeine Erläuterungen ……………………………………………………………………………………………………….. | 6 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ……………………………………………………………………. | 9 |
Erläuterungen zur Bilanz …………………………………………………………………………………………………………. | 12 |
Sonstige Angaben ……………………………………………………………………………………………………………………. | 19 |
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag ………………………………………… | 22 |
Gewinnverwendungsvorschlag ………………………………………………………………………………………………… | 23 |
Anlagen zum Anhang ………………………………………………………………………………………………………………. | 24 |
Organe der Gesellschaft ………………………………………………………………………………………………………….. | 24 |
Anteilsbesitz der Bilfinger SE …………………………………………………………………………………………………… | 30 |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter…………………………………………………………………………………………………. | 35 |
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ……………………………….…………………………………………………………………. | 36 |
Der Lagebericht der Bilfinger SE ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst und in unserem Geschäftsbe- richt 2023 dargestellt. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Bilfinger SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 werden im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit auftreten.
Bilfinger SE | 3 |
Jahresabschluss zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung
BILFINGER SE | (Anhang) | ||||||
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | |||||||
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 | |||||||
in T€ | 2023 | 2022 | |||||
1. | Umsatzerlöse | (3) | 109.032 | 107.808 | |||
2. | Sonstige betriebliche Erträge | (4) | 34.840 | 53.766 | |||
3. | Personalaufwand | (5) | -40.334 | -57.012 | |||
4. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des | ||||||
Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.055 | -1.119 | |||||
5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | (6) | -123.154 | -113.168 | |||
6. | Ergebnis Finanzanlagen | (7) | 98.162 | 104.231 | |||
7. | Zinsergebnis | (8) | -4.430 | -18.279 | |||
8. | Ergebnis vor Ertragsteuern | 73.061 | 76.227 | ||||
9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (9) | 5.129 | 1.018 | |||
10. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss | 78.190 | 77.245 | |||||
11. Gewinnvortrag | 13.363 | 23.346 | |||||
12. Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen | -23.862 | -38.600 | |||||
13. Bilanzgewinn | 67.691 | 61.991 | |||||
Bilfinger SE | 4 |
Jahresabschluss zum 31.12.2023
Bilanz
BILFINGER SE | (Anhang) | |||||
Bilanz zum 31. Dezember 2023 | ||||||
in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||
Aktiva | ||||||
A. Anlagevermögen | (10) | |||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 47 | 87 | ||||
II. Sachanlagen | 4.978 | 12.722 | ||||
III. Finanzanlagen | 1.710.576 | 1.738.085 | ||||
1.715.601 | 1.750.894 | |||||
B. Umlaufvermögen | (11) | |||||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 346.037 | 307.553 | ||||
II. Wertpapiere | 15.000 | 14.899 | ||||
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 676.875 | 513.413 | ||||
1.037.912 | 835.865 | |||||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | (12) | 114 | 387 | |||
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | (13) | 0 | 1.883 | |||
2.753.627 | 2.589.029 | |||||
Passiva | ||||||
A. Eigenkapital | (14) | |||||
I. Gezeichnetes Kapital | 132.627 | 132.627 | ||||
Eigene Anteile | -430 | -11.735 | ||||
132.197 | 120.892 | |||||
II. Kapitalrücklage | 770.771 | 770.771 | ||||
III. Gewinnrücklagen | 529.534 | 514.062 | ||||
IV. Bilanzgewinn | 67.691 | 61.991 | ||||
1.500.193 | 1.467.716 | |||||
B. Rückstellungen | (15) | 90.077 | 110.287 | |||
C. Verbindlichkeiten | (16) | 1.163.357 | 1.011.026 | |||
2.753.627 2.589.029
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Jahresabschluss zum 31.12.2023 |
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023
Anschaffungs-/ | Anschaffungs-/ | Ab- | Ab- | |||||||||||||||||||||||
Herstellungs- | Herstellungs- | schreibungen | Zuschreibun- | schreibungen | ||||||||||||||||||||||
kosten | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | kosten | (kumuliert) | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | gen | (kumuliert) | Buchwert | Buchwert | ||||||||||||||
in T€ | 01.01.2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 31.12.2023 | 01.01.2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||||||
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||||||||||||||||||||||||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | ||||||||||||||||||||||||||
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | ||||||||||||||||||||||||||
Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.543 | 0 | 0 | 0 | 1.543 | 1.456 | 40 | 0 | 0 | 0 | 1.496 | 47 | 87 | |||||||||||||
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken | 15.425 | 0 | 8.036 | -4 | 7.385 | 3.806 | 754 | 1.029 | -1 | 0 | 3.530 | 3.855 | 11.619 | ||||||||||||||
2. | Technische Anlagen und Maschinen | 67 | 0 | 0 | 0 | 67 | 26 | 9 | 0 | 0 | 0 | 35 | 32 | 41 | |||||||||||||
3. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstat- | ||||||||||||||||||||||||||
tung | 2.868 | 278 | 61 | 4 | 3.089 | 1.806 | 252 | 61 | 1 | 0 | 1.998 | 1.091 | 1.062 | ||||||||||||||
SACHANLAGEN GESAMT | 18.360 | 278 | 8.097 | 0 | 10.541 | 5.638 | 1.015 | 1.090 | 0 | 0 | 5.563 | 4.978 | 12.722 | ||||||||||||||
III. FINANZANLAGEN | |||||||||||||||||||||||||||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.703.886 | 139 | 20.244 | 0 | 1.683.781 | 116.235 | 9.504 | 6.758 | 0 | 172 | 118.809 | 1.564.972 | 1.587.651 | |||||||||||||
2. | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 153.634 | 227 | 5.057 | 0 | 148.804 | 4.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.000 | 144.804 | 149.634 | |||||||||||||
3. | Sonstige Ausleihungen | 1.800 | 0 | 0 | 0 | 1.800 | 1.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.000 | 800 | 800 | |||||||||||||
FINANZANLAGEN GESAMT | 1.859.320 | 366 | 25.301 | 0 | 1.834.385 | 121.235 | 9.504 | 6.758 | 0 | 172 | 123.809 | 1.710.576 | 1.738.085 | ||||||||||||||
ANLAGEVERMÖGEN INSGESAMT | 1.879.223 | 644 | 33.398 | 0 | 1.846.469 | 128.329 | 10.559 | 7.848 | 0 | 172 | 130.868 | 1.715.601 | 1.750.894 | ||||||||||||||
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Jahresabschluss zum 31.12.2023
Anhang
Allgemeine Erläuterungen
Sitz der Bilfinger SE ist Mannheim. Die Gesellschaft ist unter HRB 710296 im Register des Amtsgerichts Mann- heim eingetragen.
1 Abschluss nach Handelsrecht
Der Abschluss der Bilfinger SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) - unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes - aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke im Anhang aufgeführt. Weiterhin wurden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst; sie sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Ri- siken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Selbsterstellte Immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Wertverzehr wird durch planmä- ßige lineare oder degressive Abschreibungen pro rata temporis erfasst, in der Regel unter Verwendung der zulässigen Höchstsätze gemäß der steuerlichen AfA-Tabellen, soweit sie dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen. Außerdem nehmen wir außerplanmäßige Abschreibungen vor, soweit ein niedrigerer Wert ge- boten ist.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Fallen die Gründe für Abwertungen aufgrund von als nachhaltig zu betrachtenden Entwicklungen weg, wer- den Wertaufholungen vorgenommen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Möglichen Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.
Liquide Mittel werden zu Nennwerten angesetzt bzw. bei Fremdwährungsguthaben zu Devisenmittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag der in 2019 begebenen Anleihe. Er wird über die Laufzeit der Anleihe verteilt.
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Jahresabschluss zum 31.12.2023
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertme- thode unter der Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,83 (Vorjahr: 1,78) Prozent berücksichtigt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0 (Vorjahr: 3,0) Prozent und erwartete Rentensteigerungen mit 2,0 (Vorjahr: 2,0) Prozent berücksichtigt. Zur ausschüttungsgesperrten Differenz zwischen einer Bewertung mit dem Durchschnittssatz der vergange- nen 10 Jahre und einer Bewertung mit dem Durchschnittssatz der vergangenen 7 Jahre verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Gewinnrücklagen unter Ziffer 14.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Bei Wertpapieren entspricht der beizugende Zeitwert dem Börsenpreis am Stichtag. Sofern der beizulegende Zeitwert des Deckungsver- mögens die Rückstellungen übersteigt, wird ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Ebenso werden die Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen verrechnet. Seit der Erstanwendung des IDW RH FAB 1.021 zum 31.12.2022 erfolgt bei nicht versicherungsgebundenen, rückgedeckten Pensionszusagen eine kongruente Bewertung von Pensionsrückstellung und Rückdeckungsversicherungsanspruch nach dem Passivprimat. Da- mit bemisst sich die Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs nach der Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der leistungskongruent rückgedeckten Pensionsrückstellung. Zur Ermittlung des leistungs- kongruent rückgedeckten Teils der Pensionsrückstellung wird das Deckungskapitalverfahren angewendet. Mit der Anwendung des IDW RH FAB 1.021 wird die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbessert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Die Bilfinger SE hat Vorstandmitgliedern und oberen Führungskräften aktienbasierte Vergütungen mit Erfül- lungswahlrecht seitens des Unternehmens gewährt. Über den Erdienungszeitraum wird zeitanteilig eine Rückstellung gebildet nach Maßgabe des Werts der Option im Gewährungszeitpunkt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente dienen grundsätzlich als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Risiken aus Grundgeschäften. Zusammengehörende Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente werden zu Bewer- tungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei der Absicherung bilanz- wirksamer Grundgeschäfte wird in der Regel die sogenannte "Durchbuchungsmethode" angewandt, d.h. so- wohl die Grundgeschäfte als auch die Sicherungsgeschäfte werden zum Stichtag bewertet. Sich ausglei- chende, gegenläufige Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto erfasst. Bei der Absicherung nicht bilanzwirksamer Grundgeschäfte werden Derivate als schwebende Geschäfte nicht bilanziert (Einfrierungsmethode).
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkas- samittelkurs zum Zeitpunkt des Transaktionstags der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Vermögensgegen- stände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu den am Abschlussstichtag gültigen Kursen be- wertet, soweit sie kurzfristig oder Teil von Bewertungseinheiten zur Absicherung von Währungsrisiken sind. Langfristige Vermögenswerte in fremder Währung, die nicht Teil von Bewertungseinheiten zur Absicherung von Währungsrisiken sind, werden zu den zum Anschaffungszeitpunkt gültigen oder zu niedrigeren Kursen am Abschlussstichtag und langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung, die nicht Teil von Bewertungs-
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Jahresabschluss zum 31.12.2023
einheiten zur Absicherung von Währungsrisiken sind, zu den zum Anschaffungszeitpunkt gültigen oder hö- heren Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Erträge aus der Währungsumrechnung werden unter dem Pos- ten "Sonstige betriebliche Erträge" und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuer- lichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den Steuersätzen im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die latenten Steuern wurden unverändert zum Vorjahr mit einem Steuersatz von 30,95 Pro- zent berechnet. Passive latente Steuern ergeben sich aus temporären Bewertungsunterschieden bei Grund- stücken. Diese werden mit aktiven latenten Steuern aufgrund temporärer Differenzen bei Pensions-, anderer Personalkosten- und Drohverlustrückstellungen saldiert. Ein übersteigender Aktivsaldo wird in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts nicht angesetzt.
Die Bilfinger SE fällt in den Anwendungsbereich der Globalen Mindestbesteuerung im Rahmen der OECD- Pillar Two-Modellregelungen. Die Pillar Two-Gesetzgebung wurde in Deutschland, dem Land, in dem das Un- ternehmen seinen Sitz hat, beschlossen und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Da die Pillar Two-Gesetzge- bung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die Bilfinger SE aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung. Es wurden entsprechend § 274 Abs. 3 HGB keine latenten Steuern aus der Anwendung der Pillar Two-Gesetzgebung berücksichtigt. Gemäß der Gesetzgebung muss Bilfinger für Länder, in denen der für dieses Land ermittelte GloBE Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von 15% unterschreitet, eine Zu- satzsteuer zahlen. In Höhe der Differenz zwischen den beiden Steuersätzen ermittelt sich ein Ergänzungs- steuersatz, der auf das nach Pillar Two ermittelte steuerliche Einkommen anzuwenden ist. Für den Berichts- zeitraum 2023 ergibt die Analyse, dass lediglich 3 Länder, in denen Bilfinger tätig ist, nicht unter die Safe Harbour Regelung gefallen wären. Kommt eine Safe Harbour Regelung zur Anwendung ist keine Pillar Two Steuerberechnung durchzuführen. Für die drei Länder, die nicht unter eine Safe-Harbour Regelung gefallen wären, ergäbe die prognostizierte Pillar Two Steuerberechnung, dass keine Pillar Two-Ertragsteuern zu zah- len gewesen wäre. Dies ist auf spezifische, in der Pillar Two-Gesetzgebung vorgesehene Anpassungen zurück- zuführen. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Ein- kommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen oder in Kraft getretenen Gesetzgebung für 2024 noch nicht abschließend abschätzbar. Selbst für Unternehmen mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch Pillar Two ergeben. Aktuell ist aber davon auszugehen, dass bei der Bilfinger SE keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Jahresabschluss zum 31.12.2023
Erlauterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3 Umsatzerlöse
Die Bilfinger SE erwirtschaftete im Inland Umsatzerlöse in Höhe von 109.032 (Vorjahr: 107.808) T€, die na- hezu ausschließlich aus weiterverrechneten Leistungen an in- und ausländische Konzerngesellschaften sowie inländischen Mieterlösen resultieren. Die weiterverrechneten Leistungen enthalten im wesentlichen pau- schal verrechnete Umlagen von zentral erbrachten Dienstleistungen in Höhe von 57.044 (Vorjahr: 56.817) T€, die Verrechnung von gruppenübergreifend abgeschlossenen Versicherungen in Höhe von 18.744 (Vor- jahr: 19.557) T€, Kosten des zentral verwalteten inländischen Fuhrparks in Höhe von 14.238 (Vorjahr: 13.990) T€ sowie Avalgebühren aus dem zentral gebündelten Avalmanagement in Höhe von 7.402 (Vorjahr: 7.210) T€.
4 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 34.840 (Vorjahr: 53.766) T€ beinhalten als außergewöhnli-
chen Vorgang Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen in Höhe von insgesamt 19.859 (Vorjahr: 409) T€. Dar-
über hinaus sind insbesondere mit 9.887 (Vorjahr: 6.725) T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
Erträge aus der Währungsumrechnung mit 2.380 (Vorjahr: 16.533) T€ und mit 2.225 (Vorjahr: 29.471 ) T€ Erträge aus Wertaufholungen von in der Vergangenheit abgeschriebenen Beteiligungsbuchwerten und von Forderungen gegen Tochtergesellschaften enthalten. Enthaltene periodenfremde Erträge sind von unterge- ordneter Bedeutung.
5 Personalaufwand
in T€ | 2023 | 2022 | ||
Löhne und Gehälter | 32.206 | 40.233 | ||
Soziale Abgaben | 3.257 | 3.211 | ||
Aufwendungen für Altersversorgung | 4.871 | 13.568 | ||
Personalaufwand | 40.334 | 57.012 | ||
Die deutliche Verringerung der Aufwendungen für Altersversorgung ist auf geringere Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen zurückzuführen. Im Vorjahr zogen signifikant veränderte wirtschaftliche Rah- menbedingungen (Gehalts- und Rententrends, Inflation) außergewöhnlich hohe Rückstellungszuführungen nach sich.
6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 123.154 (Vorjahr: 113.168 ) T€ umfassen im We- sentlichen Sachkosten der Verwaltung, IT-Kosten, Mieten und Pachten, Versicherungsprämien, Rechts- und Beratungskosten, Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen sowie Wertminderungen des Umlaufvermögens. Der Anstieg ergibt sich insbesondere aus höheren Wertminderungen des Umlaufvermögens (Abschreibun-
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Jahresabschluss zum 31.12.2023
gen auf Forderungen gegen Tochtergesellschaften) in Höhe von 17.505 (Vorjahr: 5.833) T€. Angefallene Auf-
wendungen aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von 2.757 (Vorjahr: 630) T€ enthalten. Enthaltene periodenfremde Aufwendungen sind von untergeordneter Bedeutung.
In diesem Posten sind ebenfalls die sonstigen Steuern mit 124 (Vorjahr: 228) T€ ausgewiesen.
7 Ergebnis Finanzanlagen
in T€ | 2023 | 2022 | ||
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 57.182 | 41.635 | ||
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen | -13.853 | -16.783 | ||
Erträge aus Beteiligungen | 52.773 | 71.702 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | 52.773 | 71.702 | ||
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 11.459 | 9.518 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen | 11.187 | 9.518 | ||
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -9.399 | -1.841 | ||
Ergebnis Finanzanlagen | 98.162 | 104.231 | ||
Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen unterliegen auch abrechnungsbedingten Schwankungen bei den entsprechenden Beteiligungen in Verbindung mit der Bilanzierung von Aufträgen nach dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen mit 0 (Vorjahr: 364) T€ Wertpapiere des Umlaufvermögens.
8 Zinsergebnis
in T€ | 2023 | 2022 | |||
Laufende Zinserträge | 38.500 | 14.358 | |||
davon aus verbundenen Unternehmen | 20.606 | 7.741 | |||
Laufende Zinsaufwendungen | -44.713 | -21.587 | |||
davon an verbundene Unternehmen | -21.960 | -3.181 | |||
Zinserträge (im Vj. -aufwand) aus Deckungsvermögen | 3.429 | -7.704 | |||
Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | -1.646 | -3.346 | |||
Zinsergebnis Pensionen und Deckungsvermögen | 1.783 | -11.050 | |||
Zinsergebnis | -4.430 | -18.279 | |||
Die laufenden Zinserträge umfassen auch Zinserträge aus Steuererstattungen im Zusammenhang mit erfolg- reichen Rechtsbehelfen gegen Steuerfestsetzungen aufgrund abgeschlossener steuerlicher Betriebsprüfun- gen in Höhe von 3.211 (Vorjahr: 5.474) T€.
Die Zinserträge (Vorjahr: Zinsaufwand) aus Deckungsvermögen enthalten Kursgewinne (Vorjahr: Kursver- luste) aus der Stichtagsbewertung des Deckungsvermögens.
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Bilfinger SE published this content on 14 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 March 2024 07:57:08 UTC.