Bericht erstellt am: 31.05.2024

Bericht zum LkSG

(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Berichtszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023

Name der Organisation: Bayer AG

Anschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51373 Leverkusen

Inhaltsverzeichnis

A. Strategie & Verankerung

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung

A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie

A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation

B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen

B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse

B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern

B4. Präventionsmaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern

B5. Kommunikation der Ergebnisse

B6. Änderungen der Risikodisposition

C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen

C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern

C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern

D. Beschwerdeverfahren

D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren

D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren

D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens

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E. Überprüfung des Risikomanagements

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A. Strategie & Verankerung

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung

Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im Berichtszeitraum festgelegt?

Der Menschenrechtsbeauftragte, Matthias Berninger Head of Public Affairs, Science, Sustainability and Health, Safety and Environment, PASS &HSE, ist für die Überwachung des Risikomanagements im Bereich Menschenrechte -beinhaltet die im LkSG genannten geschützten Menschenrechte und spezifische Umweltbelange- zuständig und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand, erstattet Bericht zu menschenrechtsbezogenen Aktivitäten und informiert mindestens einmal pro Jahr sowie nach Bedarf über die aktuellen Entwicklungen.

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A. Strategie & Verankerung

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung

Hat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird?

Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3 LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.

  • Bestätigt

Beschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig die Berichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.

Das Thema Menschenrechte gehört zum Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden von Bayer. Er steht mit dem Menschenrechtsbeauftragten in regelmäßigem Austausch, welcher auf Einladung des Vorstandes den Vorstand der Bayer AG mindestens einmal im Jahr über die Durchführung der Überwachungsaktivitäten mit Blick auf das Risikomanagement informiert. Darüber hinaus setzt der Menschenrechtsbeauftragte selbst den Vorstand über relevante Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte in Kenntnis. Im Berichtsjahr wurde der Vorstand dreimal über die Arbeit und die Entwicklungen durch den Menschenrechtsbeauftragen informiert.

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A. Strategie & Verankerung

A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie

Liegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführten Risikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?

Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladen

https://www.bayer.com/de/nachhaltigkeit/policy-von-bayer-zum-thema-menschenrechte

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A. Strategie & Verankerung

A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie

Wurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?

Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls dem Betriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen der Risikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.

  • Bestätigt

Bitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppen kommuniziert wurde.

Die Grundsatzerklärung wurde allen Beschäftigten über die Bayer-Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt und über eine Kommunikationskampagne kommuniziert: Newsletter, Intranetartikel.

Der Vorstandsvorsitzende wurde in die Erstellung eingebunden und hat die Grundsatzerklärung final abgenommen.

Der Betriebsrat wurde in die Erstellung Grundsatzerklärung eingebunden und über die Veröffentlichung informiert.

Die Grundsatzerklärung wurde der Öffentlichkeit über die Unternehmenswebseite kommuniziert: https://www.bayer.com/de/nachhaltigkeit/policy-von-bayer-zum-thema-menschenrechte

Die Inhalte der Grundsatzerklärung wurden für unsere Lieferanten in den "Bayer- Verhaltenskodex für Lieferanten" eingebettet und sind für alle Lieferanten über die Unternehmenswebseite abrufbar: https://www.bayer.com/de/einkauf/lieferanten- verhaltenskodex

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A. Strategie & Verankerung

A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie

Welche Elemente enthält die Grundsatzerklärung?

  • Einrichtung eines Risikomanagement
  • Jährliche Risikoanalyse
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und ggf. mittelbaren Zulieferern und deren Wirksamkeitsüberprüfung
  • Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und ggf. mittelbaren Zulieferern und deren Wirksamkeitsüberprüfung
  • Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens im eigenen Geschäftsbereich, bei Zulieferern und deren Wirksamkeitsüberprüfung
  • Dokumentations- und Berichtspflicht
  • Beschreibung der festgestellten prioritären Risiken
  • Beschreibung von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an eigene Beschäftigte und Zulieferer
  • Weitere Elemente: Die Grundsatzerklärung enthält über die prioritären Risiken hinaus weitere Menschenrechtsaspekte, die auf international anerkannten Menschenrechten basieren, die von besonderer Bedeutung für unser Unternehmen sind und im Einklang mit unseren Unternehmenswerten und Mission "Health for all, Hunger for none" stehen.

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A. Strategie & Verankerung

A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie

Beschreibung möglicher Aktualisierungen im Berichtszeitraum und der Gründe hierfür.

Die Konzernregelung wird regelmäßig überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung sind u.a. die Ergebnisse der jährlich durchgeführten Risikoanalyse sowie die Anforderungen aus dem LkSG berücksichtigt.

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A. Strategie & Verankerung

A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation

In welchen maßgeblichen Fachabteilungen/Geschäftsabläufen wurde die Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb des Berichtszeitraums sichergestellt?

  • Personal/HR
  • Umweltmanagement
  • Arbeitssicherheit & Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Kommunikation / Corporate Affairs
  • Einkauf/Beschaffung
  • Zulieferermanagement
  • CSR/Nachhaltigkeit
  • Recht/Compliance
  • Mergers & Acquisitions
  • Revision
  • Sonstige: Enterprise Risk Management, zugehörig der Fachfunktion "Internal Audit & Risk Management" -IA&RM; Corporate Office

Beschreiben Sie, wie die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie innerhalb der verschiedenen Fachabteilungen/Geschäftsabläufe verteilt ist.

Menschenrechte gehören zum Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden von Bayer in seiner Funktion als Chief Sustainability Officer -CSO-. Der CSO ist, gemeinsam mit dem Vorstand, verantwortlich für die Implementierung und laufende Verbesserung der in unserer Menschenrechtsposition beschriebenen Verpflichtungen von Bayer in Sachen Menschenrechte. Der CSO wird im Hinblick auf das Thema Menschenrechte von der Fachfunktion PASS & HSE unterstützt. PASS & HSE ist für die konzernweite Governance zuständig und arbeitet mit den zuständigen Vertretern der Divisionen und relevanten Fachfunktionen, z. B. Personalabteilung, Einkauf, Konzernrevision & Risikomanagement, Rechtsabteilung, sowie den Senior Bayer Representatives -Landes- bzw. Landesgruppensprecher- und den Country Division Heads zusammen, die im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte für ihre Entscheidungsprozesse und Geschäftspraktiken verantwortlich sind.

Beschreiben Sie, wie die Strategie in operative Prozesse und Abläufe integriert ist.

Die Umsetzung unserer Menschenrechtsstandards im Geschäftsbetrieb ist durch Konzernregelungen, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme geregelt. Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte ergreifen wir sowohl innerhalb unseres eigenen Unternehmens als auch entlang der Wertschöpfungskette.

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Die Achtung der Menschenrechte ist ein interdisziplinäres Thema und wird bei Bayer konzernweit durch unterschiedliche Fachfunktionen umgesetzt. Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Strategie in den operativen Prozessen und Abläufe verankert ist:

Übergreifend stellt die Fachfunktion PASS & HSE die konzernweite Governance für das Thema Menschenrechte. Sie definiert den unternehmensübergreifenden Sorgfaltspflichtenprozess und koordiniert die Umsetzung. Hierzu gehört u.a. die Erstellung der Konzernregelung "Bayer Position für Menschenrechte" die für alle Mitarbeitenden von Bayer weltweit, einschließlich ihrer internen Interaktionen, und für Interaktionen mit externen Geschäftspartnern von Bayer, direkten und indirekten Lieferanten, Auftragnehmern, Kunden, Verbrauchern, Angehörigen von lokalen Gemeinschaften und Amtsträgern gilt. Ebenso stellt PASS & HSE die Governance für die Themengebiete Gesundheit, Sicherheit und Umwelt - Health, Safety and Environment, HSE. Die operative Verantwortung liegt bei den einzelnen Divisionen, die HSE durch Managementsysteme, Gremien und Arbeitsgruppen an unseren Standorten steuern. Zudem unterstützt sie das Lieferantenmanagement bei relevanten Menschenrechts- und HSE-Themen wie beispielsweise Audits und Trainings.

Weiterhin bedeutet das für den eigenen Geschäftsbereich, dass wir uns für die Achtung der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden einsetzen, die in weiteren Konzernregelungen zu "Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" und "Existenzsichernder Löhne" festgeschrieben waren. Dies umfasst die faire und gerechte Behandlung, die als Grundprinzip in unserer Arbeitsumgebung gilt. Dazu gehört der Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Vergeltung ebenso wie die Bezahlung existenzsichernder Löhne und auch die Sicherstellung der gleichen Entlohnung für gleichwertige Arbeit. Die Fachfunktion Human Resources ist für die Verankerung und Umsetzung dieser Prinzipien maßgeblich verantwortlich.

Ein weiteres Element zur operativen Umsetzung der Strategie ist das Beschwerdemanagement unter der Leitung der Fachfunktion Law, Patents and Compliance - LPC. Alle Mitarbeitenden des Konzerns sind verpflichtet, Compliance-Verstöße zu melden. Jeder Fall wird konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und behandelt - geltende Konzernregelung im Berichtsjahr: "Bearbeitung von Compliance-Vorfällen". Dabei stellt das Unternehmen sicher, dass keine Mitarbeitenden benachteiligt werden oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind. Das Beschwerdemanagement trägt dazu bei, dass die Grundsätze der "Bayer Position für Menschenrechte", die einen wesentlicher Teil der Strategie darstellen, eingehalten werden. Ebenso unterstützt die Fachfunktion LPC den Einkauf bei der Vertragsgestaltung.

Für das Lieferkettenmanagement haben wir in unsere Prozesse im Einkauf und Lieferantenmanagement Nachhaltigkeitsaspekte integriert. Somit berücksichtigen wir sowohl wirtschaftliche als auch ökologische, soziale und Corporate-Governance-Standards-ESG-, wenn wir neue Lieferanten auswählen oder die Geschäftsbeziehungen mit bestehenden Lieferanten

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fortsetzen. Diese Prinzipien sind im Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, der auf unserer Konzernregelung "Bayer Position für Menschenrechte" beruht und allgemein die Grundlage für unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten bildet. Das Management direkter Lieferanten in Nachhaltigkeitsfragen inkl. Menschenrechten und Umweltschutz ist in unserem Managementprozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette niedergelegt.

Die weiteren relevanten Fachfunktionen IA&RM, Corporate Affairs, Corporate Office sowie Mergers & Acquisitions setzen die Anforderungen aus dem LkSG in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich um.

Weitere Details dazu erhalten Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht

Beschreiben Sie, welche Ressourcen & Expertise für die Umsetzung bereitgestellt werden.

Seit 2022 hat die Bayer AG einen Menschenrechtsbeauftragten, der das Risikomanagement im Bereich Menschenrechte - beinhaltet die im LkSG genannten geschützten Menschenrechte und spezifische Umweltbelange - überwacht. Die Fachfunktion PASS & HSE, als zuständige Funktion für die konzernweite Governance zum Thema Menschenrechte, unterstützt sowohl den Menschenrechtsbeauftragen als auch den Vorstand bei diesem Thema und verfügt über die entsprechende Expertise. Die relevanten Fachfunktionen - Human Resources, PASS & HSE, Einkauf, IA&RM, LPC, Corporate Affairs, Corporate Office, Mergers & Acquisitions - bringen ihre Erfahrung und Expertise sowie Ressourcen in die Umsetzung des Sorgfaltspflichtenprozesses mit ein.

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Bayer AG published this content on 31 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 June 2024 16:49:22 UTC.