MADRID (dpa-AFX) - Spaniens Oberster Gerichtshof hat den Aktienverkauf der Großbank Bankia bei deren Börsengang vor fünf Jahren für ungültig erklärt. Die Richter sprachen am Mittwoch zwei Kleinanlegern das Recht zu, ihr Geld zurückzuverlangen. Damit machten sie den Weg dazu frei, dass Tausende Investoren nun ebenfalls Entschädigungen fordern.

Das Madrider Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Daten über die Finanzen des Geldhauses, die beim Börsengang im Prospekt aufgeführt wurden, nicht mit der Realität übereingestimmt hätten. Die zwei Kleinanleger hatten mit ihren Klagen zuvor bereits in erster Instanz recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof wies den Einspruch von Bankia gegen diese Urteile in allen Belangen zurück.

Nach Medienberichten liegen von Anlegern bereits Forderungen in Höhe von 820 Millionen Euro vor. Das Geldhaus, das sich teilweise im Staatsbesitz befindet, hatte im Dezember 2015 ein zusätzliches Polster von einer Milliarde Euro zurückgelegt, um eventuelle Forderungen begleichen zu können.

Bankia hatte 2012 im Mittelpunkt der spanischen Bankenkrise gestanden. Der drohende Zusammenbruch der Großbank zwang Spanien 2012 dazu, von der EU Kredithilfen von über 40 Milliarden Euro für eine Sanierung maroder Institute in Anspruch zu nehmen./hk/DP/jha