Es reiche aus, wenn die betroffenen Links in der EU entfernt würden, erklärte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in einem Schlussantrag am Donnerstag. Suchanfragen außerhalb des Gebiets der EU sollten nicht von der Entfernung von Links aus den Suchergebnissen betroffen sein. Google ist in der EU seit fünf Jahren verpflichtet, auf Antrag von Betroffenen Suchergebnisse auf seiner Seite zu löschen. Strittig ist nun die geografische Reichweite. Die Luxemburger Richter folgen häufig der Meinung des Generalanwalts. Das Urteil dürfte in zwei bis vier Monaten fallen.