Das Kartellamt hat der Muttergesellschaft Alphabet, Google Ireland Ltd und Google Germany GmbH am 23. Dezember eine vorläufige rechtliche Bewertung zukommen lassen, teilte die Behörde in einer Erklärung mit.

Sie sagte, dass die Nutzer derzeit keine ausreichende Wahlmöglichkeit hätten, ob und in welchem Umfang sie der weitreichenden Verarbeitung ihrer Daten über verschiedene Dienste hinweg zustimmen.

Ein Sprecher von Google sagte, das Unternehmen werde weiterhin konstruktiv mit der deutschen Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten, um deren Bedenken auszuräumen.

"Die Menschen erwarten von uns, dass wir unser Geschäft verantwortungsvoll betreiben - sowohl durch die Aufrechterhaltung von Produkterfahrungen, die die Nutzer in den Mittelpunkt stellen, als auch durch die kontinuierliche Aktualisierung unserer Dienste, um die Erwartungen der Regulierungsbehörden zu erfüllen", fügte der Sprecher hinzu.