Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB der ALBIS Leasing AG und des Konzerns zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

März 2024

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB

der ALBIS Leasing AG und des Konzerns

zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung für die ALBIS Leasing AG ("ALBIS Leasing") und zugleich für den ALBIS Leasing Konzern ("Konzern") gemäß §§ 289f und 315d HGB und entsprechend dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) ab.

1. Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing haben gemäß § 161 Abs. 1 AktG die nachfolgende Erklä- rung abgegeben:

Entsprechenserklärung der ALBIS Leasing AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F. 28. April 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2023 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen hat und ihnen künftig mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen entsprechen wird:

Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands

Ziffer A.3 Satz 2 DCGK 2022: Dies [Abdeckung nachhaltigkeitsbezogener Ziele durch das interne Kon- trollsystem und das Risikomanagementsystem] soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verar- beitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen.

Die Gesellschaft hat ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln fest in ihrem Leitbild verankert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem erfasst bisher lediglich einzelne nachhaltigkeitsbezo- gene Daten. Die Erarbeitung eines Fahrplans zur Umsetzung zukünftiger Berichtspflichten und einer Nachhaltigkeitsstrategie - einhergehend mit einer systematischen Weiterentwicklung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Aspekte - ist gegen- wärtig noch nicht erfolgt, aber für die Zukunft geplant.

Ziffer D.4 DCGK 2022: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vor- schläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

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Ein Nominierungsausschuss besteht nicht und wird auch für die Zukunft als nicht erforderlich gehalten, da dem Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Arbeitnehmervertreter angehören und die Auswahl geeigneter Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sachgerecht vom Aufsichtsrats-Plenum wahrgenommen werden kann.

Öffentliche Zugänglichkeit von Konzernabschlüssen und Zwischenberichten

Ziffer F.2 DCGK 2022: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die durch den DCGK angestrebten Veröffentlichungsfristen für den Konzernabschluss und die Zwi- schenberichte sind der Gesellschaft insbesondere aus Kostengründen wirtschaftlich nicht zumutbar. Die Gesellschaft veröffentlicht den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht innerhalb der ge- setzlich vorgesehenen Frist von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums.

Vergütung des Vorstands

Ziffer G.3 Satz 1 DCGK 2022: Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vor- standsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichs- gruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat beurteilte und beurteilt dieser auch die Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder bei Abschluss der Vorstandsdienstverträge. Die Beurteilung erfolgt dabei auch durch einen horizontalen Vergleich zu inländischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unter- nehmen der gleichen Branche oder ähnlicher Größenordnung. Wegen der dennoch nur eingeschränk- ten Vergleichbarkeit wurden und werden auch in der Zukunft diese Vergleichsunternehmen nicht na- mentlich offengelegt.

Ziffer G.10 DCGK 2022: Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft an- gelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungs- beträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können

und

Ziffer G.6 DCGK 2022: Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, soll den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen.

Im rückwirkend zum 1. Januar 2022 geltenden Vergütungssystem 2022 und den Dienstverträgen der amtierenden Vorstandsmitglieder wurden die bisherige kurzfristige variable Vergütung und die lang- fristige variable Vergütung zu einer einzigen variablen Vergütungskomponente mit einjähriger Bemes- sungsgrundlage zusammengefasst. Die nicht in Aktien angelegte oder aktienbasierte variable Vergü- tung hängt von einer Mehrzahl finanzieller und nicht-finanzieller Erfolgsparameter ab. Die Langfristigkeit der variablen Vergütung wird dadurch sichergestellt, dass nach Ablauf der Bemessungs- periode lediglich 40 % (gemäß dem ab dem 01.01.2024 geltenden Vergütungssystem 2024 ab dem 01.01.2024: 60 %) der nach dem jeweiligen Zielerreichungsgrad ermittelten variablen Vergütung aus- gezahlt wird. Jeweils 20 % (ab dem 01.01.2024: 13 1/3 %) werden nach Ablauf von jeweils einem wei-

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teren Jahr gewährt, die letzte Tranche also erst drei Jahre nach Ende des Bemessungszeitraums. Die Auszahlung der zeitversetzten Tranchen steht jeweils unter der zusätzlichen Bedingung, dass mindes- tens 75 % des für das betreffende Jahr budgetierten Konzernergebnisses vor Steuern erreicht werden; ansonsten entfällt diese Tranche ersatzlos. Die gesamte variable Vergütung wird also nicht erst nach vier Jahren ausgezahlt. Die variablen Vergütungsbeträge werden von den Vorstandsmitgliedern nicht in Aktien angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt, da die Kursentwicklung der Aktien auf- grund eines niedrigen Free Floats und geringer Börsenumsätze eine nur wenig aussagekräftige Größe für die langfristige Erfolgsmessung bildet. Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß Vorstehendem im Hinblick auf die Empfehlung in Ziffer G.10 DCGK 2022 eine vergangenheits- und zukunftsbezogene Abweichung. Da es - wie erläutert - keine Aufteilung in kurzfristige und langfristige variable Vergütung gibt, kann zudem keine Aussage dazu getroffen werden, ob die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung übersteigt. Daher wird auch die Empfehlung in Ziffer G.6 DCGK 2022 vergangenheits- und zukunftsbezogen vorsorglich als Abweichung behandelt.

Ziffer G. 17 DCGK 2022: Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.

Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Berücksichtigung der Differenzierung der Vergütung für besondere Funktionen im Aufsichtsrat abhängig vom unterschiedlichen zeitlichen Aufwand bei der Gesellschaft dadurch erfolgt, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte und sein Stellvertre- ter das Eineinhalbfache der festen Vergütung erhalten (§ 9 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft). Vor- sitzende und Mitglieder von Ausschüssen werden nicht gesondert berücksichtigt, da es bei der Gesell- schaft neben dem gesetzlich vorgesehenen Prüfungsausschuss keine weiteren Ausschüsse gibt, und der Prüfungsausschuss aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht. Im Hinblick auf die Vergütung von Ausschusstätigkeiten von Aufsichtsratsmitgliedern als Vorsitzende oder Mitglieder eines Aus- schusses wurde und wird insoweit von der Empfehlung G.17, Halbsatz 2 abgewichen.

Hamburg, im März 2024

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Die Entsprechenserklärung wurde am 28.03.2024 auf der Website der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governance

veröffentlicht. Die übrigen in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind dort ebenfalls dauerhaft zugänglich.

2. Vergütungsbericht/Vergütungssystem

Auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governance

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ist das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 S. 1 AktG zugänglich, das vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 24. April 2023 beschlossen und der Hauptver- sammlung am 13. Juli 2023 zur Billigung vorgelegt wurde.

Unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/news-publikationen

werden auch der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk des Abschlussprü- fers gemäß § 162 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

Unter

https://www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governance

ist der von der Hauptversammlung am 2. Juli 2021 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich.

3. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die ALBIS Leasing und der Konzern verfolgen folgende wesentliche Unternehmensführungspraktiken:

Die Unternehmensführung der ALBIS Leasing als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und das Kapitalmarktrecht sowie die einschlägigen Börsenregelun- gen für den Regulierten Markt der Börse in Frankfurt am Main und München und daneben durch die Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Darüber hinaus ist die Einhaltung der weiteren relevanten gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und Normen für die ALBIS Leasing und den Konzern von zentraler Bedeutung und Grundlage für ein erfolgreiches Handeln und einen nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg.

Compliance

Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben hat der Vorstand der ALBIS Leasing ein konzernweites Compliance-Management-System installiert. Das Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von der ALBIS Leasing, dem Konzern und den Unternehmensangehörigen abzuwenden.

Das Compliance-Management-System umfasst insbesondere eine Compliance-Richtlinie, einen Verhal- tenskodex sowie interne Regelungen und Anweisungen zur Korruptionsbekämpfung.

Mit der Compliance-Richtlinie wird die Ermittlung und Einstufung der für den Konzern relevanten we- sentlichen Rechtsgebiete geregelt. Im Rahmen regelmäßiger Risikoanalysen werden die Compliance- Risiken in den relevanten Rechtsgebieten dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen und inter- nen Anweisungen zur Reduzierung und Vermeidung dieser Risiken dokumentiert. Eine Überprüfung der eingerichteten Maßnahmen und der Wirksamkeit sowie der Einhaltung interner Vorgaben erfolgt durch regelmäßig durchgeführte interne Kontrollen und Prüfungshandlungen.

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Basis für das Compliance-Management-System ist der Verhaltenskodex der ALBIS Leasing, der als Leit- linie für ein rechtstreues und verantwortungsbewusstes Handeln und den zuverlässigen Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern regelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Internetseite der

ALBIS Leasing unterhttps://www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governanceveröffentlicht.

Damit steht allen Mitarbeitenden ein Handlungsrahmen zur Verfügung, der sowohl gesetzes- und re- gelkonformes Verhalten und Handeln als auch das Selbstverständnis der ALBIS Leasing im Hinblick auf ethische und moralische Grundwerte einbezieht.

Die Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems und die Durchführung von regelmäßigen Compliance -Schulungen für alle Mitarbeiter des Konzerns sind ein weiterer wichtiger Bestandteil des Compliance -Management-Systems.

Sowohl die Compliance-Richtlinie als auch der Verhaltenskodex und alle weiteren Regelungen und An- weisungen sind jederzeit für alle Mitarbeiter des Konzerns über das Intranet der ALBIS Leasing zugäng- lich.

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems wird laufend überprüft und an die Entwick- lungen, veränderten Risiken und neuen rechtlichen Anforderungen angepasst.

Risikomanagement & Internes Kontrollsystem (IKS)

Das konzernweite Risikomanagement besteht aus den drei Säulen "Risikostrategie", "Risikotragfähig- keitskonzept" und "Internes Kontrollsystem (IKS)". "Risiko" ist definiert als die negative Abweichung von einem erwarteten Wert. Das Risikomanagement hat die Aufgabe sicherzustellen, dass nur kalku- lierbare und vertretbare Risiken eingegangen werden. Hierfür sind die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken von zentraler Bedeutung. Das Risikoma- nagement wird sukzessive um den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken erweitert.

Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Handeln entspricht dem Selbstverständnis des Konzerns und ist integraler Bestandteil des unternehmenseigenen Leitbildes. Basis des profitablen Wachstums ist eine nachhaltige und gesell- schaftlich verantwortliche Unternehmenssteuerung. Daher werden in allen Entscheidungsprozessen ökonomische, ökologische und soziale Kernaspekte ausgewogen berücksichtigt. Dabei orientiert sich der Konzern an den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN.

Konkret bedeutet dies, dass sich der Konzern bereits heute auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorbereitet. Die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse sowie die Ableitung der prioritären Nachhaltigkeitsthemen bildet dabei die Basis unserer strategischen Heran- gehensweise.

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4. Arbeitsweise des Vorstands und Aufsichtsrates sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt die ALBIS Leasing dem sogenannten "dualen Führungssystem". Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und nimmt die stra- tegische Ausrichtung vor. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse der ALBIS Leasing eng und vertrauensvoll zusammen. Es ist ihr ge- meinsames Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwor- tung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie entwickeln die Unternehmens- strategie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.

Mitglieder des Vorstands, Geschäftsverteilungsplan, Arbeitsweise

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 aus Sascha Lerchl (Sprecher) und Andreas Arndt zu- sammen.

Beide Vorstandsmitglieder wurden vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. September 2021 bestellt. Die Erstbestellung der Vorstandsmitglieder erfolgte in Übereinstimmung mit dem DCGK für drei Jahre bis zum 31. August 2024.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 30. November 2023 Herrn Sascha Lerchl erneut zum Vorstands- mitglied und Sprecher des Vorstands bestellt und seine Amtszeit um weitere fünf Jahre verlängert. Andreas Arndt wird eine andere Aufgabe außerhalb der ALBIS Leasing wahrnehmen und den Konzern nach Ablauf seiner Bestellung verlassen.

In diesem Zuge wurde die Verteilung der Aufgaben des Vorstands im Geschäftsverteilungsplan neu festgelegt. Die Bereiche Kundenservice und IT sind mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 vom Bereich Marktfolge in den Bereich Markt verschoben worden.

Der Geschäftsverteilungsplan ist Bestandteil der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung des Vorstands und stellt sich nunmehr wie folgt dar:

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Die Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sie sind gemein- schaftlich verantwortlich für die gesamte Geschäftsführung, leiten aber das ihnen im jeweils geltenden Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Ressort unter Beachtung der Geschäftsordnung und der vom Vorstand gefassten Beschlüsse selbständig. Sie unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Wesentliche Entscheidungen werden durch den Gesamt- vorstand entschieden.

Beide Vorstandsmitglieder nehmen in Personalunion die Geschäftsleitungsaufgaben der operativen Konzerngesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH sowie der Dienst- leistungsgesellschaft ALBIS Service GmbH wahr. Darüber hinaus haben beide Vorstandsmitglieder auch die Geschäftsleitungsaufgaben der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH (LGH) in Personal- union wahrgenommen. Mit Wirkung zum 15. September 2023 wurde die LGH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen. Die LGH existiert seitdem als solche nicht mehr; dementsprechend endete die Stellung der Vorstandsmitglieder als Geschäftsleiter dieser Gesellschaft.

Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die ALBIS Leasing wesentlichen Aspekte der Strategie- und Geschäftspolitik, Planung, Geschäftsentwicklung, Rentabilität der Gesellschaft, Gang der Geschäfte, bedeutende Geschäfte und Geschäftsvorfälle, Compliance -Themen sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomana- gements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Die Mitglieder des Vorstands legen etwaige Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offen und informieren ihre Vorstandskollegen.

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Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass bestimmte Geschäfte der ALBIS Leasing seiner Zustimmung be- dürfen (hierzu ausführlich unter "Aufgaben des Aufsichtsrats"). Darüber hinaus unterliegen bestimmte Geschäfte der ALBIS Leasing mit nahestehenden Personen (sog. Related Party Transactions) einem Zu- stimmungserfordernis. Bezüglich der Related Party Transactions hat die ALBIS Leasing die gesetzlich vorgesehenen Identifizierungs- und Bewertungsverfahren eingerichtet. Auch die Übernahme von Ne- bentätigkeiten der Vorstandsmitglieder bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

D&O-Versicherung

Für die Vorstandsmitglieder besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung(D&O-Versiche- rung) mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Zusammensetzung des Vorstands und Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Dem Vorstand obliegt ist es dabei, dem Aufsichtsrat geeignete interne und externe Kandidaten vorzuschlagen.

Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf Diversität. Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition stellen insbesondere

  • Persönlichkeit,
  • überzeugende Führungsqualitäten,
  • die bisherigen Leistungen,
  • Kenntnisse über das Unternehmen im Bereich Finanzdienstleistungen,
  • die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt sowie
  • die Möglichkeit zur Erlangung einer BaFin-Lizenz in absehbarer Zeit

dar.

Die Zusammensetzung des Vorstands muss eine am Unternehmensinteresse ausgerichtete effektive und nachhaltige Leitung der ALBIS Leasing und des Konzerns gewährleisten. Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands neben den obigen Kriterien folgendes Profil festgelegt:

  • Jedes Mitglied des Vorstands muss über die fachliche Qualifikation für den zu übernehmenden Bereich verfügen. Ergänzend muss jedes Mitglied des Vorstands über die fachlichen und persönli- chen Anforderungen der BaFin verfügen, die für die Besetzung der Position der Geschäftsleitung erforderlich sind.
  • Die Mitglieder des Vorstands sollen über unterschiedliche Bildungs- und/oder Berufshintergründe verfügen.

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  • Die Mitglieder des Vorstands sollen sich im Hinblick auf ihre Kompetenzen und Kenntnisse ergän- zen. Insbesondere soll der Vorstand in seiner Gesamtheit über Expertise und Erfahrung in den Be- reichen Strategie- und Vertriebsmanagement, Leasing, IT-Management, Finanzmanagement und Risikomanagement sowie der Rechnungslegung nach IFRS und HGB als auch Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarktes verfügen.
  • Der Vorstand in seiner Gesamtheit soll über langjährige Führungserfahrung verfügen.
  • Der Vorstand in seiner Gesamtheit soll eine ausgewogene Altersstruktur haben.
  • Die Amtszeit eines Mitglieds des Vorstands soll in der Regel nicht über die Vollendung des 65. Le- bensjahres hinausreichen. Nach Erreichen dieser Regelaltersgrenze scheidet eine Neubestellung aus. Die laufende Amtszeit von Vorstandsverträgen darf jedoch auslaufen.
  • Der Aufsichtsrat hat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Diese ist im Ab- schnitt 5. näher erläutert.
  • Die Berücksichtigung internationaler Führungserfahrung im Vorstand ist für den Aufsichtsrat nicht von entscheidendem Interesse, da der Konzern aktuell ausschließlich in Deutschland tätig ist.

Auch bei der langfristigen Nachfolgeplanung dienen die vorstehend beschriebenen Eignungskriterien sowie das festgelegte Profil dem Aufsichtsrat als Basis bei der Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition. Der Aufsichtsrat steht hierbei im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und beobachtet aktiv Führungskräfte und deren Entwicklung im Konzern mit Blick auf ihre Eignung als po- tenzielle Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sollen entsprechend gefördert werden. Zudem beobachtet der Aufsichtsrat selbst den Markt im Hinblick auf mögliche externe Kandidatinnen und Kandidaten.

Bei der konkreten Besetzung von Vorstandspositionen stellt der Aufsichtsrat auf Basis der festgelegten Vorgaben ein Sollprofil zusammen. Für die Besetzung soll die Erfahrung und das Know-how eines Per- sonalberaters einbezogen werden. Im Rahmen des Entscheidungsprozesses spielen die festgelegten Vorgaben für die Besetzung einer Vorstandsposition eine wesentliche Rolle. Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmens- interesse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing besteht satzungsgemäß aus vier Mitgliedern, die aktuell ausschließ- lich von den Anteilseignern bestellt werden; mitbestimmungsrechtliche Vorschriften finden keine An- wendung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing setzt sich aktuell aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Christoph F. Buchbender, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 2. Juli 2021 und seit dem 25. Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrats

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ALBIS Leasing AG published this content on 27 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 05 April 2024 08:24:05 UTC.