LÜNEBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways ist noch offen, wann das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheiden wird. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstagnachmittag in Lüneburg mit. Die Beschwerde von Etihad gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sei dort am Montag eingegangen und am Dienstag per Fax an das OVG in Lüneburg geschickt worden. (Az.: 7 ME 4/16)

"Die Verfahrensakten liegen dem Oberverwaltungsgericht derzeit noch nicht vor", sagte die Sprecherin. Auch eine Begründung sei bisher nicht eingegangen, einen Entscheidungstermin gebe es noch nicht. Zunächst werde der für Luftverkehrsrecht zuständige 7. Senat die Begründung abwarten, dann könnten die Beteiligten sich äußern.

Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte Ende Dezember in einem Eilverfahren entschieden, dass die angeschlagene Air Berlin auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mit Etihad mehr anbieten darf. Etihad hatte angekündigt, den Beschluss anzufechten. Der Staatskonzern aus Abu Dhabi will, dass das sogenannte Codesharing weiter erlaubt bleibt.

Dabei verkauft Etihad Air-Berlin-Flüge als eigene. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtiger Geschäftspfeiler. Der Streit hatte sich am Montag verschärft. Etihad warf der Bundesregierung Protektionismus zugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa vor.

Das Braunschweiger Luftfahrtbundesamt hatte die Genehmigung auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nur bis zum 15. Januar erteilt. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte./pkr/DP/stw