Abivax gibt überzeichnete Kapitalerhöhung über EUR 60 Mio. sowie Ausgabe von
Wandelanleihen in Höhe von EUR 25 Mio. bekannt, Gesamtfinanzierung über EUR 85
Mio.

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DGAP-News: ABIVAX / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Anleiheemission
Abivax gibt überzeichnete Kapitalerhöhung über EUR 60 Mio. sowie Ausgabe von
Wandelanleihen in Höhe von EUR 25 Mio. bekannt, Gesamtfinanzierung über EUR
85 Mio.

23.07.2021 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Abivax gibt überzeichnete Kapitalerhöhung über EUR 60 Mio. sowie Ausgabe von
Wandelanleihen in Höhe von EUR 25 Mio. bekannt, Gesamtfinanzierung über EUR
85 Mio.

  * Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 60 Mio., die einer spezifischen
    Investorengruppe vorbehalten war, mit minimalem Discount (3%)

  * Die Wandelanleihen in der Höhe von EUR 25 Mio. sind mit einem Kupon von
    6,0% und einer Wandlungsprämie von 25% ausgestattet

  * Die Erlöse werden vorrangig zur Finanzierung der fortschreitenden
    klinischen Entwicklung von ABX464 zur Behandlung chronisch entzündlicher
    Krankheiten verwendet, wodurch das operative Geschäft bis ins zweiten
    Quartal 2022 gesichert ist

PARIS, Frankreich, 23. Juli 2021 - 8:00 Uhr (MESZ) - Abivax SA (Euronext
Paris: FR0012333284 - ABVX), ein Biotechnologieunternehmen mit Produkten in
der klinischen Entwicklung, das neuartige Therapien entwickelt, die das
Immunsystem zur Behandlung von entzündlichen und viralen Erkrankungen sowie
Krebs modulieren, gibt heute den erfolgreichen Abschluss seiner
überzeichneten Kapitalerhöhung (die "Kapitalerhöhung") in Höhe von EUR 60
Mio. durch Ausgabe von 1.964.031 Aktien mit einem Nennwert von jeweils EUR
0,01 bekannt (die "Neue Aktien"). Die Kapitalerhöhung war einer spezifischen
Investorengruppe vorbehaltenen. Dies entspricht 13,34% des derzeitigen
Grundkapitals bei einem Bezugspreis von EUR 30,55 pro Aktie (Marktpreis).
Außerdem gibt das Unternehmen die Platzierung von vorrangigen, ungesicherten
Anleihen bekannt, die in neue Aktien wandelbar und/oder in bestehende Aktien
umtauschbar sind (obligations convertibles échangeables en actions nouvelles
ou existantes - OCEANE) (die "Anleihen"). Diese Anleihen, mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von EUR 25 Mio. werden zum Stichtag 30. Juli 2026
fällig (die "Transaktion").

Gründe für die Ausgabe sowie Verwendung des Nettoerlöses aus der Transaktion
in Höhe von EUR 82 Mio.

  * Mit rund 75% wird der Großteil der Erlöse für den Beginn und die
    Fortführung der klinischen Studienprogramme von Hauptproduktkandidat
    ABX464 aufgewendet werden, der sich im fortgeschrittenen
    Entwicklungsstadium befindet:

      * Fortsetzung der Phase-2a und Phase 2b-Erhaltungsstudien mit ABX464
        zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Colitis
        ulcerosa (CU) und geplanter Start des global ausgerichteten,
        zulassungsrelevanten Phase-3-Studienprogramms mit ABX464 zur
        Behandlung von CU vor Ende dieses Jahres;

      * Geplanter Start einer zulassungsrelevanten Phase-2b-Studie mit
        ABX464 zur Behandlung von Morbus Crohn (CD) vor Ende dieses Jahres;

      * Geplanter Start einer klinischen Phase-2b-Studie mit ABX464 zur
        Behandlung von Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA)im ersten
        Quartal 2022;

      * Fortsetzung der Phase-2a-Erhaltungsstudie mit ABX464 zur Behandlung
        von RA;

      * Fortsetzung des Forschungs- und Entwicklungsprogramms von ABX464;

  * Für die Finanzierung von F&E und anderen allgemeinen Unternehmenszwecken
    sowie die Aufstockung des Betriebskapitals werden ca. 15% des Erlöses
    beanspruchen;

  * Für die Tilgung (und Zahlung von Beträgen) bestehender Verbindlichkeiten
    werden ca. 8% des Erlöses beanspruchen;

  * Für die Fortsetzung der Phase-1/2-Studie (Proof-of-Concept) mit ABX196
    zur Behandlung von hepatozellulärem Karzinom werden ca. 2% des Erlöses
    beanspruchen.

Basierend auf den derzeit laufenden Programmen geht das Unternehmen davon
aus, dass der Erlös der Transaktion dem Unternehmen die nötigen Mittel (Cash
Runway) für die Finanzierung seines operativen Geschäfts bis ins zweiten
Quartal 2022 sichern wird.

Basierend auf den aktuellen Entwicklungsplänen geht das Unternehmen außerdem
davon aus, dass die ihr zum 30. Juni 2021 zur Verfügung stehenden liquiden
Mittel in Höhe von EUR 4,3 Mio. zusammen mit den kurzfristig abrufbaren
Finanzmitteln (wie unten aufgeführt) die Finanzierung seines operativen
Geschäfts bis ins vierte Quartal 2021 sichern werden.

  * Ausübung der verbleibenden Eigenkapitalfinanzierungslinie bei Kepler
    Cheuvreux (beläuft sich auf geschätzte EUR 9,7 Mio., Annahme auf Basis
    eines Aktienkurses von EUR 30)

  * Forderungen gegenüber Bpifrance im Zusammenhang mit der finanziellen
    Förderung des ABX464 Covid-19 Programms (belaufen sich auf geschätzte
    EUR 3,1 Mio.)

  * Bevorstehende Rückerstattung der F&E-Steuergutschrift (Crédit Impôt
    Recherche) für 2020 (beläuft sich auf geschätzte EUR 2,6 Mio.)

In Anbetracht der Durchführung der strategischen klinischen Studien des
Unternehmens mit ABX464 (Phase 3 in CU, Phase 2b in Crohn und Phase 2b in
RA), deren Beginn im Zeitraum zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem
ersten Quartal 2022 geplant ist, werden sich die operativen Ausgaben des
Unternehmens ab dem vierten Quartal 2021 und für das erste Halbjahr 2022 auf
mindestens EUR 30 Mio. pro Quartal erhöhen.

Der zusätzliche, vor Durchführung der Transaktion ermittelte
Finanzierungsbedarf des Unternehmens für die kommenden 12 Monate beläuft
sich auf EUR 100 Mio., d.h. EUR 18 Mio. zusätzlich zu den aus der
Transaktion resultierenden Erlösen.

Die zusätzlich benötigten Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts
in Höhe von EUR 18 Mio., könnten durch den Abschluss einer strategischen
Partnerschaft mit einem Industriepartner und/oder ergänzenden verwässernden
oder nicht-verwässernden Finanzierungen (deren Modalitäten auf der Grundlage
der vorherrschenden Marktbedingungen festgelegt werden) erhoben werden. Für
den Fall des Nichtzustandekommens einer solchen Finanzierung, behält sich
das Unternehmen vor, den Zeitplan für den Start seiner klinischen Studien
mit ABX464 entsprechend anzupassen.

Prof. Dr. med. Hartmut Ehrlich, CEO von Abivax, sagte: "Wir freuen uns
außerordentlich über den erfolgreichen Abschluss der überzeichneten
Kapitalerhöhung, mit minimalem Discount von 3%, sowie über die Platzierung
von Wandelanleihen, was einer Gesamtfinanzierung in Höhe von EUR 85 Mio.
entspricht. Mit diesen finanziellen Mitteln werden wir die strategischen
Ziele des Unternehmens konsequent weiterverfolgen. Wir werden unser
globales, bereits weit fortgeschrittenes klinisches Entwicklungsprogramm für
ABX464 zur Behandlung von Colitis ulcerosa und Morbus Crohn weiter
vorantreiben und in beiden Indikationen bis zum Jahresende
zulassungsrelevante Studien starten. Nach den jüngsten, sehr positiven
Ergebnissen mit ABX464 zur Behandlung von rheumatoider Arthritis bereiten
wir zudem für Anfang 2022 den Beginn einer klinischen Phase-2b-Studie vor.
Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen therapeutischen
Behandlungsmöglichkeiten, die die Lebensqualität von Patienten mit chronisch
entzündlichen Erkrankungen dauerhaft und nachhaltig verbessern. Das Ziel von
Abivax ist es, das entzündungshemmende Potenzial unserer Leitsubstanz ABX464
über verschiedene Indikationen hinweg zum Nutzen der betroffenen Patienten
voll auszuschöpfen."

Didier Blondel, CFO von Abivax, fügte hinzu: "Wir freuen uns über das
finanzielle Engagement unserer bestehenden, wie auch unserer neuen und
hochkarätigen, auf den Biotech-Sektor spezialisierten US-amerikanischen und
europäischen Investoren, angeführt von Vivo Capital, Sofinnova, Invus und
Commodore Capital. Dies zeugt von der Anerkennung unserer bemerkenswerten
Leistungen in der klinischen Entwicklung von ABX464 in den vergangenen
Monaten und Jahren. Diese erfolgreiche und für uns zu sehr vorteilhaften
Bedingungen abgeschlossene Finanzierungsrunde stellt Abivax auf eine solide
Grundlage, um die fortgeschrittene klinische Entwicklung von ABX464 zur
Behandlung entzündlicher Darmerkrankungen und rheumatoider Arthritis mit
Hochdruck weiter voranzubringen. Basierend auf unseren aktuellen Annahmen
ist das Unternehmen nun bis zum zweiten Quartal 2022 durchfinanziert. Wir
werden diese Mittel fokussiert einsetzen, mit dem Ziel den betroffenen
Patienten schlussendlich neuartige und effiziente Therapiemöglichkeiten zur
Verfügung stellen zu können und gleichzeitig den Shareholder Value für
unsere Aktionäre zu maximieren. Zu diesem Zweck prüfen wir nach wie vor
aktiv die Möglichkeiten einer strategischen Partnerschaft mit einem großen
Pharma- oder Biotechnologie-Unternehmen, die dem Potenzial von ABX464 in
chronisch entzündlichen Indikationen vollumfänglich Rechnung trägt."

Die wichtigsten Merkmale der Transaktion

In neue Aktien wandelbare und/oder in bestehende Aktien umtauschbare
Anleihen

Die Anleihen werden zum Nennwert mit einem Zins von 6,0% per annum
ausgegeben, zahlbar halbjährlich nachträglich am 30. Januar und 30. Juli
jeden Jahres und beginnend am 30. Januar 2022.

Der Nennwert der Anleihen wurde mit EUR 38,19 bestimmt, was einem Aufschlag
von 25% auf den Referenzaktienkurs entspricht, der als Clearingpreis der
gleichzeitig durchgeführten Kapitalerhöhung festgelegt wurde.

Den Anleihegläubigern wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschrecht der Anleihen in
neue und/oder bestehende Aktien des Unternehmens eingeräumt (das "Wandlungs-
bzw. Umtauschrecht"), das sie zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem
Ausgabetag und bis einschließlich des siebten Handelstags (dem
Fälligkeitstag oder dem jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstag vorhergehend)
ausüben können.

Das anfängliche Wandlungs-/Umtauschverhältnis wird auf eine Aktie je Anleihe
festgelegt (d.h. ein Wandlungspreis von EUR 38,19 je Stammaktie).

Das Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis wird neu festgelegt (aber nur wenn
das angepasste Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis grösser ist als das neu
festgelegte Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis) am 30. Januar 2023, am 30.
Juli 2023 und am 30. Juli 2024, wie in den allgemeinen Vertragsbedingungen
festgelegt.

Das Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis ist zudem den üblichen Anpassungen
vorbehalten, einschließlich der in den Anleihebedingungen beschrieben
Schutzvorkehrungen in Bezug auf Verwässerung und Dividenden. Nach Wahl der
Gesellschaft erhalten die Anleihegläubiger bei Ausübung ihres Wandlungs-
bzw. Umtauschrechtes neue und/oder bestehende Aktien, die in jedem Fall ab
dem Abwicklungstag mit den bestehenden Aktien der Gesellschaft
gleichgestellt sind.

Für den Fall eines Kontrollwechsels innerhalb des Unternehmens, eines
Free-Float-Events oder einer Aufhebung der Börsennotierung der Gesellschaft
(wie in den Anleihebedingungen definiert) kann jeder Anleihegläubiger die
gesamte, jedoch nicht die teilweise, Rückzahlung seiner Anleihen zum
Nennwert vom Unternehmen einfordern, zuzüglich der aufgelaufenen, jedoch
noch nicht ausgezahlten Zinsen. Für den Fall, dass die Aktien der
Gesellschaft Ziel eines öffentlichen Angebots werden (in bar oder in
Wertpapieren, in bar und in Wertpapieren, etc. ), das zu einem
Kontrollwechsel innerhalb des Unternehmens führt oder nach einem
Kontrollwechsel durchgeführt wird, und für den Fall, dass das besagte
Angebot von der französischen Finanzmarktaufsicht AMF (oder deren
Nachfolger) für zulässig erklärt wird, ist der Emittent verpflichtet, auf
Verlangen des Anleihegläubigers auf Wandlung seiner Anleihen, (i) neue
und/oder bestehende Aktien der Gesellschaft zum geltenden
Wandlungs-/Tauschverhältnis zu liefern und (ii) einen Barbetrag
auszubezahlen, der der Summe der verbleibenden, bis zum Fälligkeitstag
vorgesehenen Kupons und etwaiger aufgelaufener Zinsen entspricht.

Sofern nicht zuvor gewandelt, umgetauscht, zurückgekauft oder gekauft und
entwertet, werden die Anleihen am 30. Juli 2026 (der "Fälligkeitstag") zum
Nennwert zurückgezahlt.

Die Notierung der Anleihen an der Euronext Access(TM) (dem Open Market der
Euronext Paris) wird innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Ausgabetag
beantragt.

Die Abwicklung und Lieferung der Anleihen wird für oder um den 30. Juli 2021
erwartet.

Bryan, Garnier & Co und J.P. Morgan AG fungierten als gemeinsame globale
Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner für die Anleihentransaktion.

Kapitalerhöhung

Die Neuen Aktien werden durch eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der
Aktionäre ausgegeben und sind gemäß des 18. Beschlusses der
Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 4. Juni 2021 einem bestimmten Kreis
von Anlegern vorbehalten (auf den pharmazeutischen Sektor spezialisierte
Anleger, wie im Beschluss beschrieben).

In Übereinstimmung mit den internen Regeln des Aufsichtsrats nahmen die
Vertreter von Sofinnova und Santé Holding nicht an der Aufsichtsratssitzung
zur Genehmigung der Kapitalerhöhung teil.

Die Anzahl der zu zeichnenden Stammaktien, der Bezugspreis und die Liste der
zeichnungsberechtigten Investoren wurden vom Vorstandsvorsitzenden
(Directeur Général) des Unternehmens gemäß einer vom Aufsichtsrat
des
Unternehmens am 22. Juli 2021 erteilten Befugnis festgelegt.

Der Bezugspreis der Neuen Aktien wurde auf EUR 30,55 festgelegt, d.h. mit
Abschlag von 3,02% auf die letzte Schlussnotierung (zum 22. Juli 2021).

Sofinnova, mit einem Anteil von bislang 11,53%, hat Neue Aktien zu einem
Gesamtwert von EUR 8 Mio. gezeichnet, was einer Anzahl von 261.865 Neuen
Aktien entspricht. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung hält Sofinnova 11,75%
des Unternehmenskapitals. Santé Holding, die bislang einen Anteil von 3,42%
am Unternehmen hält, hat neue Aktien zu einem Gesamtwert von EUR 3 Mio.
gezeichnet, was einer Anzahl von 98.199 Neuen Aktien entspricht. Nach
Abschluss der Kapitalerhöhung hält Santé Holding 3,61% des
Unternehmenskapitals.

Die von Truffle Capital, dem Gründer von Abivax, verwalteten Funds (inkl.
Holding Incubatrice) bleiben nach wie vor Hauptanteilseigner am Unternehmen
mit 31,35%.

Die Abwicklung und Lieferung der Neuen Aktien wird voraussichtlich am oder
um den 27. Juli 2021 erfolgen. Ab der Lieferung sind die Neuen Aktien den
bestehenden Aktien der Gesellschaft vollumfänglich gleichgestellt.

Die Neuen Aktien werden am 27. Juli 2021 an der Euronext Paris unter der
ISIN FR0012333284 notiert.

Bryan, Garnier & Co und J.P. Morgan AG fungierten als gemeinsame globale
Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner für die Kapitalerhöhung.

Lock-up Vereinbarung

Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft einer
Lock-up-Verpflichtung für die Ausgabe oder den Verkauf von Aktien oder
Wertpapieren, die Zugang zum Aktienkapital gewähren, zugestimmt. Diese gilt
für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen, vorbehaltlich bestimmter üblicher
Ausnahmen oder Verzichtserklärungen.

Eine gewisse Anzahl von Managern und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen
haben einer Lock-up-Verpflichtung für den Verkauf von Aktien oder
Wertpapieren, die Zugang zum Aktienkapital gewähren, zugestimmt. Diese gilt
für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen, vorbehaltlich bestimmter üblicher
Ausnahmen oder Verzichtserklärungen.

Auswirkung der Kapitalerhöhung auf das Grundkapital

Nach Abwicklung und Notierung machen die Neuen Aktien 11,77% des
Grundkapitals der Gesellschaft aus. Das gesamte Grundkapital der
Gesellschaft wird EUR 166.922,68 betragen und sich auf 16.692.268 Aktien
verteilen. Zur Veranschaulichung hält ein Aktionär, der vor der
Kapitalerhöhung 1% des Grundkapitals der Gesellschaft besaß, nach Abschluss
der Kapitalerhöhung 0,88% des Grundkapitals der Gesellschaft (oder 0,81% bei
vollständiger Verwässerung).

                                  Eigentumsanteile
     (%)                                Auf              Auf voll
                                  nicht-verwässer-  verwässerter Basis
                                     ter Basis             (1)
     Vor Ausgabe der Neuen            1,0000%            0,9061%
     Aktien und Anleihen
     Nach Ausgabe der Neuen           0,8823%            0,8084%
     Aktien
     Nach Ausgabe der Anleihen        1,0000%            0,8710%
     Nach Ausgabe der Neuen           0,8823%            0,7804%
     Aktien und Anleihen
(1) Nach Ausgabe von 2.180.387 Neuen Aktien aus der Ausübung der 633.828
Optionsscheine und 578.643 Gründeroptionsscheine (BSPCE) und ggf. der
Wandlung aller Anleihen (basierend auf dem anfänglichen
Wandlungs-/Umtauschverhältnis).

Änderung der Aktionärsstruktur nach der Transaktion

Die Aktionärsstruktur der Gesellschaft vor der Ausgabe der Neuen Aktien und
der Anleihen ist im Folgenden dargestellt:

    Ak-        Anzahl         %           %           %           %
    tionä-     Aktien    Grundkapi-  Stimmrechte Grundkapi-  Stimmrechte
    re         (nicht    tal (nicht    (nicht     tal (voll     (voll
             verwässert) verwässert) verwässert) verwässert)
verwässert)
    Hol-       210.970      1,43%       1,71%       1,30%       1,59%
    ding
    Incuba-
    trice
    Truffl-   5.232.579    35,53%      50,21%       3219%      46,62%
    e
    Capi-
    tal
    Sofin-    1.698.723    11,53%       8,57%      10,45%       7,95%
    nova
    Manage-    152.781      1,04%       1,49%       5,29%       4,70%
    ment
    Auf-       778.881      5,29%       3,93%       6,01%       4,57%
    sichts-
    rat
    Mitar-      8.077       0,05%       0,04%       0,50%       0,38%
    beiter
    Bera-        400        0,00%       0,00%       0,28%       0,22%
    ter
    Sonsti-    595.610      4,04%       3,58%       6,75%       5,68%
    ge*
    Eigene      9.200       0,06%       0,00%       0,06%       0,00%
    Aktien
    Float     6.041.016    41,02%      30,46%      37,17%      28,29%
    Total    14.728.237    100,00%     100,00%     100,00%     100,00%
* Sonstige: langjährige Minderheitsaktionäre oder Inhaber von
Aktienbezugsscheinen (BSA)/Gründerbezugsscheinen (BCE), Kepler Cheuvreux
(basierend auf den am 3. Juli 2019 erklärten Schwellenwerten für die
Offenlegung des Eigentums) und ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens,
ehemalige Vorstandsmitglieder und bestimmte Ausschussmitglieder.

Die Ausgabe der Neuen Aktien und Anleihen hat folgende Auswirkungen auf die
Verteilung des Grundkapitals und die Stimmrechte der Gesellschaft:

    Aktionäre     Anzahl        %           %          %          %
                  Aktien   Grundkapi-  Stimmrechte Grundka-  Stimmrechte
                  (nicht   tal (nicht    (nicht      pital      (voll
                verwässer- verwässert) verwässert)   (voll   verwässert)
                    t)                             verwässe-
                                                      rt)
    Holding      210.970      1,26%       1,56%      1,12%      1,42%
    Incubatri-
    ce
    Truffle     5.232.579    31,35%      45,68%     27,73%     41,53%
    Capital
    Sofinnova   1.960.588    11,75%       9,00%     10,39%      8,18%
    Santé        602.080      3,61%       2,76%      3,70%      2,92%
    Holding
    Management   152.781      0,92%       1,36%      4,56%      4,18%
    Aufsichts-   275.000      1,65%       1,26%      1,99%      1,57%
    rat
    (andere
    als
    Truffle
    Capital,
    Sofinnova
    und Santé
    Holding)
    Mitarbei-     8.077       0,05%       0,04%      0,43%      0,34%
    ter
    Berater        400       0,002%      0,002%      0,25%      0,19%
    Sonstige*    595.610      3,57%       3,26%      5,82%      5,06%
    Eigene        9.200       0,06%       0,00%      0,05%      0,00%
    Aktien
    Investoren  1.603.967     9,61%       7,36%     11,97%      9,42%
    der
    Transacti-
    on (andere
    als
    Sofinnova
    und Santé
    Holding)
    Float       6.041.016    36,19%      27,72%     32,01%     25,20%
    Total       16.692.26-   100,00%     100,00%    100,00%    100,00%
                    8
* Sonstige: langjährige Minderheitsaktionäre oder Inhaber von
Aktienbezugsscheinen (BSA)/Gründerbezugsscheinen (BCE), Kepler Cheuvreux
(basierend auf den am 3. Juli 2019 erklärten Schwellenwerten für die
Offenlegung des Eigentums) und ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens,
ehemalige Vorstandsmitglieder und bestimmte Ausschussmitglieder.

Für die Öffentlichkeit zugängliche Informationen und Risikofaktoren

Detaillierte Informationen zum Unternehmen, einschließlich seiner
Geschäfts-, Finanzinformationen, Ergebnisse, Perspektiven und damit
verbundenen Risikofaktoren, sind im Referenzdokument ("Universal
Registration Document") 2021 enthalten, das am 30. April 2021 unter der
Nummer D.20-0483 bei der französischen Finanzmarktaufsicht, Autorité des
Marchés Financiers (AMF), eingereicht wurde. Dieses Dokument sowie andere
gesetzlich vorgeschriebene Informationen und alle Pressemitteilungen des
Unternehmens können auf der Website des Unternehmens ( www.abivax.com)
abgerufen werden.

Wir verweisen auf die mit dem Unternehmen und dessen Aktivitäten verbundenen
Risikofaktoren, wie sie in Kapitel 3 des Referenzdokuments 2021 ("2021
Universal Registration Document") dargelegt werden. Das Referenzdokument
2021 kann auf der Website des Unternehmens ( www.abivax.com) und/oder der
Website der französischen Finanzaufsicht, Autorité des marchés financiers
(AMF) ( www.amf-france.org) eingesehen werden.

Die Gesellschaft wird nach Abschluss der Transaktion einen Prospekt bei der
AMF für den Zweck der Börsennotierung der Neuen Aktien und der potenziell
aus der Umwandlung der Anleihe resultierenden neuen Aktien einreichen, der
eine Wertpapierbeschreibung (note d'opération) und eine Änderung des
Referenzdokuments 2021 enthalten wird. Die Änderung des Referenzdokuments
2021 wird eine Aktualisierung des Liquiditätsrisikos und des
Verwässerungsrisikos enthalten. Darüber hinaus wird die
Wertpapierbeschreibung spezifische Risiken im Zusammenhang mit den im Rahmen
der Transaktion ausgegebenen Instrumenten enthalten.

Diese Pressemitteilung stellt weder einen Prospekt gemäß der
Prospektverordnung (wie nachstehend definiert) noch ein Angebot von
Wertpapieren an die Öffentlichkeit dar.

*****

Über Abivax (www.abivax.com)
Abivax ist ein Biotechnologieunternehmen mit Produkten in der klinischen
Entwicklung, das neuartige Therapien entwickelt, die das Immunsystem zur
Behandlung von entzündlichen und viralen Erkrankungen sowie Krebs
modulieren. Abivax ist an der Euronext Paris, Compartment B (ISIN: FR
0012333284 - Ticker: ABVX) gelistet. Abivax, mit Sitz in Paris und
Montpellier, hat zwei Medikamentenkandidaten in der klinischen Entwicklung:
ABX464 zur Behandlung schwerer entzündlicher Erkrankungen und ABX196 zur
Behandlung von hepatozellulärem Karzinom. Weitere Informationen zum
Unternehmen finden Sie unter www.abivax.com.
Folgen Sie uns auf Twitter @ABIVAX_.


Kontakte

   Abivax     Investors LifeSci            Press Relations & Investors
   Commu-     Advisors Chris Maggos        Europe MC Services AG Anne
   nicati-    [1]chris@lifesciadvisors.    Hennecke
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Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die einzig offizielle Pressemitteilung
die vom Unternehmen in französischer Sprache veröffentlichte Meldung ist.
Die obige Übersetzung dient lediglich der vereinfachten
Informationsbereitstellung.


Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten.
Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass seine Erwartungen auf
vernünftigen Annahmen beruhen, unterliegen alle in dieser Pressemitteilung
enthaltenen Aussagen über zukünftige Ereignisse, die keine historischen
Tatsachen sind, ohne Einschränkung Faktoren wie (i) mögliche Änderungen ohne
Vorankündigung, (ii) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens
liegen, (iii) Ergebnisse klinischer Studien, (iv) regulatorische
Anforderungen, (v) erhöhte Herstellungskosten, (vi) Marktzugang, (vii)
Wettbewerb und (viii) potenzielle Ansprüche auf seine Produkte oder sein
geistiges Eigentum. Diese Aussagen können ohne Einschränkung alle Aussagen
beinhalten, denen Wörter wie "adressieren", "glauben", "erwarten", "zielen",
"beabsichtigen", "können", "vorhersehen", "schätzen" sowie "planen",
"objektiv", "projektieren", "werden", "können", "wahrscheinlich", "sollten",
"würden", "könnten" und andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher
Bedeutung
vorangestellt werden oder folgen oder diese oder deren negativer Bedeutung
enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen inhärenten Risiken und
Unsicherheiten, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den erwarteten Ergebnissen,
Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Eine
Beschreibung dieser Risiken, Eventualitäten und Ungewissheiten finden Sie in
den Dokumenten, die das Unternehmen bei der französischen Finanzaufsicht,
Autorité des marchés financiers (AMF) eingereicht hat, einschließlich des
"Universal Registration Document 2021", sowie in Dokumenten, die zukünftig
vom Unternehmen veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden diese
zukunftsgerichteten Aussagen, Prognosen und Schätzungen nur zum Datum dieser
Pressemitteilung abgegeben. Die Leser werden davor gewarnt, sich auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Das Unternehmen lehnt jede
Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen, Prognosen oder Schätzungen zu
aktualisieren, um spätere Änderungen, von denen das Unternehmen Kenntnis
erlangt, widerzuspiegeln, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Diese Pressemitteilung wurde in Französisch und Englisch erstellt. Bei
Abweichungen zwischen den Texten gilt die französische Sprachfassung.

Disclaimer

This press release may not be released, published or distributed, directly
or indirectly, in or into the United States of America, Australia, Canada or
Japan. This press release and the information contained herein do not
constitute either an offer to sell or purchase, or the solicitation of an
offer to sell or purchase, securities of Abivax (the "Company").

No communication or information in respect of the offering by the Company of
any securities mentioned in this press release may be distributed to the
public in any jurisdiction where registration or approval is required. No
steps have been taken or will be taken in any jurisdiction where such steps
would be required. The offering or subscription of the Company's securities
may be subject to specific legal or regulatory restrictions in certain
jurisdictions. None of the Company and Bryan, Garnier & Co and J.P. Morgan
AG (the "Joint Bookrunners") takes any responsibility for any violation of
any such restrictions by any person.

This press release does not, and shall not, in any circumstances, constitute
a public offering, a sale offer nor an invitation to the public in
connection with any offer. The distribution of this document may be
restricted by law in certain jurisdictions. Persons into whose possession
this document comes are required to inform themselves about and to observe
any such restrictions.

This announcement is an advertisement and not a prospectus within the
meaning of the Regulation (EU) 2017/1129, as amended (the "Prospectus
Regulation").

With respect to the Member States of the European Economic Area (including
France) (the "Member States"), no action has been or will be undertaken to
make an offer to the public of the securities referred to herein requiring a
publication of a prospectus in any Member State. As a result, the securities
of the Company may not and will not be offered in any Member State except in
accordance with the exemptions set forth in Article 1(4) of the Prospectus
Regulation, or under any other circumstances which do not require the
publication by the Company of a prospectus pursuant to Article 1 of the
Prospectus Regulation and/or to applicable regulations of that relevant
Member State.

For the purposes of the provision above, the expression "offer to the
public" in relation to any shares of the Company in any Member State means
the communication in any form and by any means of sufficient information on
the terms of the offer and any securities to be offered so as to enable an
investor to decide to purchase any securities, as the same may be varied in
that Member State.

This document does not constitute an offer to the public in France and the
securities referred to in this press release can only be offered or sold in
France pursuant to Article L. 411-2, 1 of the French Monetary and Financial
Code (Code monétaire et financier) to qualified investors (investisseurs
qualifiés) acting for their own account, as defined in Article 2 point (e)
of the Prospectus Regulation. In addition, in accordance with the
authorization granted by the general meeting of the Company's shareholders
dated June 4, 2021, only the persons pertaining to the categories specified
in the 18th resolution of such general meeting may subscribe to the offering
of New Shares.

This document may not be distributed, directly or indirectly, in or into the
United States. This document does not constitute an offer of securities for
sale nor the solicitation of an offer to purchase securities in the United
States or any other jurisdiction where such offer may be restricted.
Securities may not be offered or sold in the United States absent
registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the
"Securities Act"). The securities of the Company have not been and will not
be registered under the Securities Act, and the Company does not intend to
make a public offering of its securities in the United States.

The distribution of this document (which term shall include any form of
communication) is restricted pursuant to Section 21 (Restrictions on
"financial promotion") of Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA").
This document is only being distributed to and directed at qualified
investors as defined in Article 2 point (e) of the Prospectus Regulation as
it forms part of the domestic law by virtue of the European Union
(Withdrawal) Act 2018 who (i) are outside the United Kingdom, (ii) have
professional experience in matters relating to investments and who fall
within the definition of investment professionals in Article 19(5) of the
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as
amended) (the "Financial Promotion Order"), (iii) are persons falling within
Article 49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated
associations, etc.) of the Financial Promotion Order or (iv) are persons to
whom this communication may otherwise lawfully be communicated (all such
persons referred to in (i), (ii), (iii) and (iv) above together being
referred to as "Relevant Persons"). This document must not be acted on or
relied on in the United Kingdom by persons who are not Relevant Persons. Any
investment or investment activity to which this document relates is
available only to Relevant Persons, and will be engaged in only with such
persons in the United Kingdom.

The securities referred to in this press release may not and will not be
offered, sold or purchased in Australia, Canada or Japan. The information
contained in this press release does not constitute an offer of securities
for sale in Australia, Canada or Japan.

Prohibition of sales to European Economic Area retail investors

No action has been undertaken or will be undertaken to make available any
Bonds to any retail investor in the European Economic Area. For the purposes
of this provision:

a) the expression "retail investor" means a person who is one (or more) of
the following:

i. a retail client as defined in point (11) of Article 4(1) of Directive
2014/65/EU (as amended, "MiFID II"); or

ii. a customer within the meaning of Directive (EU) 2016/97, as amended,
where that customer would not qualify as a professional client as defined in
point (10) of Article 4(1) of MiFID II; or

iii. not a "qualified investor" as defined in the Prospectus Regulation; and

b) the expression "offer" includes the communication in any form and by any
means of sufficient information on the terms of the offer and the Bonds to
be offered so as to enable an investor to decide to purchase or subscribe
the Bonds.

Consequently, no key information document required by Regulation (EU) No
1286/2014 (as amended, the "PRIIPs Regulation") for offering or selling the
Bonds or otherwise making them available to retail investors in the European
Economic Area has been prepared and therefore offering or selling the Bonds
or otherwise making them available to any retail investor in the European
Economic Area may be unlawful under the PRIIPS Regulation.

Prohibition of sales to UK retail Investors

No action has been undertaken or will be undertaken to make available any
Bonds to any retail investor in the United Kingdom ("UK"). For the purposes
of this provision:

a) the expression "retail investor" means a person who is one (or more) of
the following:

i. a retail client, as defined in point (8) of Article 2 of Regulation (EU)
No 2017/565 as it forms part of UK domestic law by virtue of the European
Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA"); or

ii. a customer within the meaning of the provisions of the FSMA and any
rules or regulations made under the FSMA to implement Directive (EU)
2016/97, where that customer would not qualify as a professional client, as
defined in point (8) of Article 2(1) of Regulation (EU) No 600/2014 as it
forms part of domestic law by virtue of the EUWA; or

iii. not a qualified investor as defined in Article 2 of Regulation (EU)
2017/1129 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA; and

b) the expression an "offer" includes the communication in any form and by
any means of sufficient information on the terms of the offer and the Bonds
to be offered so as to enable an investor to decide to purchase or subscribe
for the Bonds.

Consequently no key information document required by Regulation (EU) No
1286/2014 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA (the "UK
PRIIPs Regulation") for offering or selling the Bonds or otherwise making
them available to retail investors in the UK has been prepared and therefore
offering or selling the Bonds or otherwise making them available to any
retail investor in the UK may be unlawful under the UK PRIIPs Regulation.

MIFID II product governance / Professional investors and ECPs only target
market - Solely for the purposes of each manufacturer's product approval
process, the target market assessment in respect of the Bonds has led to the
conclusion that: (i) the target market for the Bonds is eligible
counterparties and professional clients, each as defined in MiFID II; and
(ii) all channels for distribution of the Bonds to eligible counterparties
and professional clients are appropriate. Any person subsequently offering,
selling or recommending the Bonds (a "distributor") should take into
consideration the manufacturers' target market assessment; however, a
distributor subject to MiFID II is responsible for undertaking its own
target market assessment in respect of the Bonds (by either adopting or
refining the manufacturers' target market assessment) and determining
appropriate distribution channels.


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23.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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