Informationen für Depotbanken 28.05.2024/ 23.06.2024

a.i.s. AG Köln

(Amtsgericht Köln, HRB 54625) ISIN: DE0006492903 / WKN: 649290

Hinweis auf die Übertragung von Aktien an die Depotbanken unserer Aktionäre

  • Antrag auf Mitteilung von Fraktionen
    Erinnerung und Terminverlängerung

1. Aktien und Aktienkapital

Das Grundkapital der a.i.s. AG ("Gesellschaft") beträgt 10.226.000 Euro und ist eingeteilt in 8.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Aktien"). Die Aktien werden bei der Clearstream Banking AG in Girosammelverwahrung gehalten.

2. Anteilsübertragung im Rahmen des Insolvenzplans vom 22/09/2022

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Darmstadt, Aktenzeichen 9 IN 517/15). Der Insolvenzplan über das Vermögen der Gesellschaft vom 22. September 2022 ("Insolvenzplan") wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Aktenzeichen 9 IN 517/15) vom 5. Dezember 2022 bestätigt. Der Insolvenzplan sieht in seinem gestaltenden Teil unter Buchstabe d) (Übertragung von Aktien der a.i.s. AG) Folgendes vor:

  1. Die Anteile an der Gesellschaft werden von den bisherigen Gesellschaftern der Gesellschaft auf diese Gesellschafter durch Abtretung von 73,50 % der Anteile (Aktien) übertragen:

L'Industrielle Franco-Allemande SAS 112 avenue de Kleber

FR-75116 Paris

Handelsregister Paris (Tribunal de Commerce de Paris): Registernummer 352 914 477

  1. L'Industrielle Franco-Allemande SAS erwirbt diese Aktien von den bisherigen Aktionären des Unternehmens im Wege der Abtretung. Nach dem Wortlaut des Insolvenzplans werden somit 5.880.000 Aktien von insgesamt 8.000.000 Aktien auf die L'Industrielle Franco-Allemande SAS übertragen. Die einzelnen Altaktionäre des Unternehmens verlieren 73,50 % ihrer Anteile.

1

ihren Anteilsbesitz. Die Aktionäre erhalten dafür keine Entschädigung, da der wirtschaftliche Wert der Aktien 0,00 EUR beträgt.

  1. Verbleiben "Bruchteile" von Aktien, so werden diese zugunsten des Aktionärs mathematisch aufgerundet (die verbleibenden Aktien in einem Depot werden also immer auf volle Aktien aufgerundet).
  2. Die Abtretungserklärung aller bisherigen Gesellschafter der Gesellschaft ist als Teil des Insolvenzplans rechtlich fiktiv (vgl. §§ 254, 254a Abs. 2, 225a Abs. 3 InsO). Die L'Industrielle Franco- Allemande SAS hat der Abtretung der Geschäftsanteile an sie zugestimmt.
  3. Die Abtretung der Aktien an die L'Industrielle Franco-Allemande SAS wird nach dem Insolvenzplan mit der Rechtskraft des Insolvenzplans wirksam und steht damit unter einer aufschiebenden Bedingung.
  4. Mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Aktenzeichen 9 IN 517/15) vom 9. Januar 2023 wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben, nachdem der Insolvenzplan rechtskräftig geworden war.

3. Einzahlungsüberweisung / Rückbuchung

  1. Mit Rechtskraft des Insolvenzplans wurden 73,50 % der Gesellschaftsanteile auf die L°Industrielle Franco-Allemande SAS übertragen. Damit hat die L'Industrielle Franco-Allemande SAS einen Anspruch auf Gewährung eines entsprechenden Miteigentumsanteils an den von der Clearsteam Banking AG gehaltenen Anteilsscheinen. Die Clearstream Banking AG kann diese Übertragung nicht selbst veranlassen, weshalb die a.i.s. AG nun alle Depotbankenauffordert, die Aktien aus den Depots der Altaktionäre auf das Depot der L'Industrielle Franco-Allemande SAS, d.h. auf folgendes Konto zu übertragen:
    • SIX SIS AG, BIC/Swift INSECHZZXXX bei Clearstream AG zugunsten von Accont 7121000
    • SIX SIS AG bei Clearstream AG zu Gunsten von Konto 7201
    • Für BANQUE ERIC STURDZA SA - GENEVA: Swift BABRCHGG,
    • zu Gunsten des Endkunden/Eigentümers "L'INDUSTRIELLE FRANCO- ALLEMANDE (IFA)" EUR Konto: IBAN 55 0838 8005 5640 0000 2
  2. Soweit sich in den Depots der einzelnen Aktionäre "Bruchteile" von Aktien ergeben, werden diese zugunsten des Aktionärs mathematisch aufgerundet (siehe oben).

Informationen für Depotbanken 28.05.2024

Die a.i.s. AG hat die Gesamtsumme für jedes depotführende Institut, das Aktien der a.i.s. AG hält, berechnet und in KW 22 per Post an die depotführenden Institute versandt.

4. Antrag auf Umbuchung bei den Depotbanken

Die Depotbankenwerden hiermit aufgefordert, die Aktien der a.i.s. AG von ihren Depots auf das angegebene Depot der IFA (L'Industrielle Franco-Allemande SAS) zu übertragen, und zwar bis

20.06.202420.07.2024

in Übereinstimmung mit dem an sie gerichteten Schreiben. Im Falle von Rundungsproblemen kann auf Anfrage eine Einzelaufstellung der entsprechenden Anzahl von Aktien pro Aktionär übermittelt werden. Dieser Antrag kann nur per E-Mail an info@ais-ag.eugestellt und zugestellt werden.

Köln, 23. Mai 2024]

a.i.s. AG

Der Vorstand 23.06.2024

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a.i.s. AG published this content on 25 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 June 2024 06:53:21 UTC.