Luzern (awp) - Swiss Steel hat im Rechtsstreit mit der Aktionärin Liwet-Holding bzw. dem russischen Milliardär Viktor Vekselberg einen Erfolg erzielt. Die Aufhebung der Handelsregistersperre für die im Dezember beschlossene Kapitalerhöhung wurde damit aber noch nicht sicher erreicht.

Das Bezirksgericht Luzern habe ein Gesuch von Liwet um vorsorgliche Massnahme zwecks Fortsetzung der Handelsregistersperre vollumfänglich abgewiesen, teilte Swiss Steel am Montag mit. Das Gericht hat demnach festgestellt, dass Liwet keine Gründe für eine Anfechtbarkeit der im letzten Dezember beschlossenen Kapitalerhöhung glaubhaft gemacht habe. Ausserdem habe Liwet nicht glaubhaft gemacht, dass ihre Minderheitsrechte in der Kapitalerhöhung verletzt würden oder dass sie gegenüber dem Hauptaktionär BigPoint Holding von AMAG-Besitzer Martin Haefner in ungerechtfertigter Weise ungleich behandelt oder benachteiligt werde.

Das Gericht habe das Vorliegen guter Gründe für die Kapitalerhöhung anerkannt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Gegen diesen Entscheid kann Berufung erhoben werden. Dadurch werde aber die Vollstreckbarkeit eines Entscheids über vorsorgliche Massnahmen nicht gehemmt, es sei denn, die Berufungsinstanz schiebt die Vollstreckbarkeit ausnahmsweise auf.

Aus prozeduralen Gründen sei daher im Moment noch nicht vollständig klar, ob bzw. wann die Handelsregistersperre aufgehoben werde, schreibt Swiss Steel. Man werde sich aber weiterhin entschieden mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln gegen das "unverantwortliche Handeln von Liwet" zur Wehr setzen.

Streit um Pflichtangebot

Die Liwet Holding um den russischen Milliardär Viktor Vekselberg versucht zu erreichen, dass Bigpoint nun doch noch ein allgemeines Pflichtangebot an alle Swiss-Steel-Aktionäre unterbreiten muss. Dazu wurde auch bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) ein inzwischen abgelehntes Gesuch eingereicht und weitere rechtliche Schritte unternommen, wie etwa die Handelsregistersperre für die an der ausserordentlichen Generalversammlung im Dezember beschlossene Kapitalerhöhung.

Swiss Steel hatte daraufhin Liwet vorgeworfen, mit ihren Manövern gegen die Kapitalerhöhung ausschliesslich eigennützige Motive zu verfolgen.

Der Streit zwischen Bigpoint und Liwet schwelt bereits seit 2019. Damals hatte Martin Haefner über seine Holding zunächst seinen Anteil auf rund 45 Prozent erhöht, ohne ein Angebot für alle ausstehenden Aktien unterbreiten zu müssen. Möglich wurde dies durch eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung der Übernahmekommission (UEK).

Anfang Jahr hat Bigpoint zudem die Anteile der Gründerfamilie übernommen, wodurch Haefner nun knapp 50 Prozent an dem Stahlhersteller hält. Der Anteil von Liwet, die knapp ein Viertel der Anteile besitzt, würde durch die neuerliche Kapitalerhöhung im Volumen von rund 200 Millionen Franken verwässert.

Die hoch verschuldete Swiss Steel befindet sich bereits seit Jahren in finanziellen Problemen, die im vergangenen Jahr durch die Covid-19-Pandemie und insbesondere die Absatzkrise in der Automobilindustrie noch verschärft wurden.

yr/ra