WIESBADEN (dpa-AFX) - Im juristischen Streit um reine Luft in hessischen Städten hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Gang hochgeschaltet. Demnach droht dem Umweltministerium ein Zwangsgeld von jeweils 10 000 Euro, wenn die Luftreinhaltepläne für Wiesbaden und Darmstadt nicht effektiver werden. Gegen die Beschlüsse können noch Rechtsmittel eingelegt werden, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Wiesbaden sagte. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig sei, beginne die Frist, innerhalb der das Ministerium einen nachgebesserten Plan für die Einhaltung der Grenzwerte bei Stickoxiden vorlegen müsse.

Der Zeitraum beläuft sich für Wiesbaden auf neun Monate und für Darmstadt auf zwölf Monate. Das Stickstoffdioxid NO2 wird in den Städten vor allem vom Autoverkehr - besonders von Dieselfahrzeugen - verursacht. Mit dem Beschluss gab das Gericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Rechtskräftige Urteile liegen laut DHU auch für Limburg und Offenbach vor, für Frankfurt hatte die Organisation Ende vergangenen Jahres Klage eingereicht.

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) kündigte an, dass Land wolle die Luftreinhaltepläne überarbeiten. Ein generelles Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge sei nicht vorstellbar./löb/DP/jha