25. Januar 2016

Der Gesamtarbeitsvertrag des Solothurner Staatspersonalverbandes wird im Solothurner Kantonsrat nicht zum ersten Mal debattiert. Auch nicht zum ersten Mal steht die Frage der Parität, insbesondere der Arbeitgebervertretung, in der Gesamtarbeitsvertragskommission zu Diskussion. Die Gesamtar-beitsvertragskommission (GAVKO) ist das Gremium, in welchem die Anwendungen und die Änderun-gen der GAV-Bestimmungen sowie die Weiterentwicklung des GAV verhandelt werden. Sie besteht aus je sieben Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden haben das Recht, für spezifische Fragen weitere Personen beizuziehen. Die GAVKO wird auf Antrag der Vertragsparteien tätig. Sie überwacht die Anwendung des GAV und behandelt Streitigkeiten (Auslegung und Anwendung des GAV) sowie die Weiterentwicklung des GAV.

Medienmitteilung zum GAV (126 kB)

Solothurner Handelskammer veröffentlichte diesen Inhalt am 2016-01-25 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 2016-01-25 08:27:02 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.sohk.ch/de/gesamtarbeitsvertrag-kanton-solothurn-tatsaechliche-paritaet-in-der-gesamtarbeit-_article---1--1001--71--0--629.html