SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: BREXIT-Auswirkungen auf britische
Lebensversicherer

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Sonstiges/Rechtssache
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: BREXIT-Auswirkungen auf britische
Lebensversicherer

30.01.2019 / 12:12
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DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: BREXIT-Auswirkungen auf
britische Lebensversicherer

Die Kanzlei SCHIRP & PARTNER wird immer wieder von Versicherungsnehmern
eines britischen Versicherers, wie beispielsweise Clerical Medical (heute:
Scottish Widows Ltd.), Standard Life, Scottish Mutual oder Friends Provident,
gefragt:

Wirkt sich der Brexit auf in Deutschland abgeschlossene Verträge aus?

Diese Frage kann mit einem klaren "Ja" beantwortet werden. Die Briten werden
- jedenfalls nach derzeitigem Stand - am 29. März 2019 die Europäische Union
verlassen. Die Folgen hängen aber davon ab, wie der Brexit nun tatsächlich
vollzogen wird. Das weiß derzeit niemand. Es ist auch nicht ganz klar,
welche Auswirkungen der Brexit wirklich haben wird. Im Worst Case, also im
Falle eines ungeregelten Brexits, könnten die Folgen weitreichend sein,
nämlich bis hin zu einer Weigerung des Versicherers die Leistung aus dem
Vertrag zu erbringen. Dann wird dem Kunden der Rechtsweg erheblich
erschwert, weil er nach britischem Recht klagen und vollstrecken muss. Um
solche Schwierigkeiten zu verhindern, sind die betroffenen britischen
Gesellschaften auf die Idee gekommen, die Verträge deutscher Kunden - wie
aber auch andere Bestände - auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen.
Standard Life plant die Übertragung auf eine in Dublin ansässige
Tochtergesellschaft, Scottish Widows Ltd. (Clerical Medical) hat eine
Übertragung auf die Tochter in Luxemburg, die Scottish Widows Europe S.A.,
angekündigt. Durch die Übertragung soll sichergestellt werden, dass auch
nach dem Brexit deutsches Recht Anwendung findet. Doch so einfach ist es
nicht mit dem Transfer. Denn dieser bedarf noch der gerichtlichen
Genehmigung. Für Clerical Medical ist eine gerichtliche Anhörung für den 14.
März 2019 anberaumt.

Selbst für den Fall, dass der Transfer erfolgreich vollzogen wird, sind
nicht alle Gefahren für den deutschen Versicherungsnehmer vom Tisch. Durch
die Übertragung verlieren die Verträge nämlich ihren bisherigen
Insolvenzschutz. Bislang sprang im Falle einer Insolvenz der britische
Einlagensicherungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme) ein.
Das ist nach der Übertragung aber nicht mehr der Fall. Ein weiteres Problem
könnte sich daraus ergeben, dass die britischen Versicherer stark in Aktien
investieren, vor allem aber auch in britische Aktien. Sollte es einen Crash
geben, so wirkt sich das natürlich auch auf den Kapitalstock der britischen
Lebensversicherungspolicen aus.

Was sollten betroffene Kunden jetzt tun?

Rechtsanwalt Alexander Temiz, der seit 2010 gegen Clerical Medical viele
Gerichtsverfahren im hohen dreistelligen Bereich erfolgreich geführt hat :
"Sie sollten nichts überstürzen, in dem zu voreilig die Kündigung der
Verträge erklärt wird. Die Kündigung führt nämlich dazu, dass der Kunde
nur
den Rückkaufswert erhält, der meist weit hinter den eingezahlten Prämien
liegt. Das Thema des Brexits und die ungewissen Folgen sollten aber dennoch
zum Anlass genommen werden, britische Versicherungsverträge einmal
überprüfen zu lassen. Gerade die britischen Versicherer haben sich einen
Zutritt in den deutschen Versicherungsmarkt verschafft, indem sie mit -
gegenüber deutschen Versicherern weitaus höheren - Renditen im Bereich
zwischen 6 und 10 % pro Jahr geworben haben. Doch von solchen Renditen ist
nicht einmal ansatzweise etwas zu sehen. Vielmehr begnügen sich die Verträge
mit Renditen von 0,5 bis 1,5 % pro Jahr. Die Rückabwicklung dieser Verträge
durch Erklärung des Widerspruchs könnte eine echte Chance auf Rückzahlung
der geleisteten Prämien plus eine Verzinsung, die häufig 30% mehr als die
erwartete Ablaufleistung beträgt, sein."

Erreichbar für weitere Auskünfte: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte,
Rechtsanwalt Alexander Temiz, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.: 030
3276170, Fax.: 030 32761717, Mail: temiz@schirp.com


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30.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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