Während der letztjährigen deutschlandweiten Kundgebungen für ein 'Fair Play' auf dem europäischen Zuckermarkt habe man von politischer Seite zwar viel Verständnis und Unterstützung erhalten. Konkrete Maßnahmen gegen wettbewerbsverzerrende gekoppelte Rübenbeihilfen in 11 von 19 EU-Staaten und ungleiche Pflanzenschutzmittelzulassungen sind aber noch nicht ergriffen worden. 'Das Rheinland ist prinzipiell ein absoluter Gunststandort für den Rübenanbau. Wir werden aber gegenüber EU-Anbauregionen, in denen weiter Neonicotinoid-haltige Rübenbeizen verwendet, und Beihilfen für den Rübenanbau gezahlt werden, wirtschaftlich massiv benachteiligt', erklärt der RRV-Vorsitzende Bernhard Conzen. 'Die derzeitige EU-Agrarpolitik ermöglicht diese Wettbewerbsverzerrungen und hat dadurch mit zum bisherigen Angebotsüberschuss in der EU und den desaströsen Rüben- und Zuckerpreisen beigetragen. Diese Politik ist ungerecht und widerspricht marktwirtschaftlichen Grundprinzipien. Daher fordern wir für die neue GAP nach 2020 das Ende gekoppelter Rübenbeihilfen, EU-einheitliche Pflanzenschutzmittelzulassungen und zusätzlich die Legitimation, EU-weit ein aktives Anbaumanagement durchführen zu dürfen.'

Zufrieden äußert sich der RRV-Vorsitzende über das letztendliche Ernteergebnis der abgelaufenen Kampagne. Mit einem Durchschnittsertrag von knapp 76 t/ha bei 17,5 % Zuckergehalt habe man ein Ertragsergebnis erzielt, welches Anfang September noch nicht absehbar war. Die Ertragsspannbreite ist witterungsbedingt allerdings enorm. Mit Blick auf die neue 'grünere' Ausrichtung der EU-Agrarpolitik mahnt Conzen die Politik an, auch die hohe ökologische Leistung des Rübenanbaus zu würdigen. 'Unter Fruchtfolgegesichtspunkten, in der Stickstoffeffizienz und bei der CO2-Bindung ist der heimische Zuckerrübenanbau spitze. Unsere hervorragende Arbeit auf den Feldern muss durch eine gerechte Agrarpolitik abgesichert werden.'

Bonn, den 22. Januar 2020

RVV - Rheinischer Rübenbauer-Verband e. V. veröffentlichte diesen Inhalt am 22 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 Januar 2020 11:00:04 UTC.

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