Ab Februar 2016 gelten für Verbraucher ausschließlich die europäischen

SEPA-Zahlverfahren mit der IBAN als Bankkontonummer (FOTO)

Berlin (ots) -

Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016

vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der

Single Euro Payments Area (SEPA). An diesem Tag enden die bisherigen,

vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für

Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den

SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden

konnten. Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar

dieses Jahres ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN

(International Bank Account Number). Ab diesem Stichtag tritt zudem

eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC

(Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden

Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise

außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die

Türkei, anzugeben.

Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen,

die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem

internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen (in

Deutschland "DE") und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den

ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen

Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle

Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und

schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Ihre IBAN finden

Verbraucher beispielsweise auf ihrer girocard oder ihren

Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN

der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man

diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach

fragen.

Unternehmen und Vereine setzen bereits seit 2014 ausschließlich

die SEPA-Verfahren ein. "Die Umstellung unserer Firmenkunden auf die

SEPA-Verfahren ist seinerzeit reibungslos verlaufen. Seitdem ist SEPA

für Unternehmen gelebter Alltag und damit haben sich auch die

Verbraucher bereits an die IBAN gewöhnt. Wir gehen auch aufgrund der

seit Jahren laufenden intensiven Kundeninformationen aller an SEPA

Beteiligten davon aus, dass nun auch dieser letzte Schritt der

Umstellung auf SEPA erfolgreich verlaufen wird", so Ralf-Christoph

Arnoldt, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der

Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben die Kontodaten aller

Kunden längst auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte

für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten

Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch.

Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet,

dem helfen die Bankberaterinnen und -berater dieser Institute gerne.

Alle Softwareprodukte der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind seit

Jahren fit für SEPA.

Kunden, die Onlinebanking auf Smartphone oder Tablet betreiben,

können mobile Banking-Apps wie etwa "VR-Banking" oder

"Online-Filiale+" der Volksbanken und Raiffeisenbanken bequem nutzen.

Seit Ende 2014 sind zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen

nutzbar. Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen

oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten analog zum

Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN,

Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QR-Codes ist

schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine

Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder

des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der

Banking-App ein.

Ein aktuelles Audio-Interview zu SEPA mit Ralf-Christoph Arnoldt,

Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim BVR, finden Sie auf www.bvr.de,

Presse, Verbraucherservice. Pressegrafiken zur SEPA-Überweisung und

-Lastschrift finden Sie unter www.bvr.de, Presse, Bilddatenbank,

Stichwort "SEPA".

OTS: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

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Deutschen Volksbanken und

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