Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird heute im Bundestag beraten.

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Dazu erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Bundesminister Christian Schmidt:

'Für mich steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens im Vordergrund. Deshalb habe ich mit meiner Kollegin Ma-nuela Schwesig ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas initiiert. Damit be-ziehen wir klar Stellung: E-Zigaretten und E-Shishas - egal ob mit oder ohne Nikotin - haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht.
Das Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas ist ein Meilenstein für den gesund-heitlichen Verbraucherschutz.'

Ministry for Consumer Protection, Food and Agriculture of the Federal Republic of Germany veröffentlichte diesen Inhalt am 28 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 Januar 2016 13:21:06 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/019-SC-EShisha.html;jsessionid=9C46BA49572C57C3D9F8B0F5785CC46D.2_cid288