BERLIN (Dow Jones)--Die ersten Abschlagzahlungen für die staatlichen Dezemberhilfen fließen ab dem heutigen Dienstag an die vom Corona-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbständigen.

Das Bundeswirtschaftsministerium wies darauf hin, dass wie auch bereits bei den Novemberhilfen auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gewährt werden. Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis zu 5.000 Euro stellen.

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und damit verbundenen Schließungen sind viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen von finanziellen Einbußen betroffen. Wie bereits im November sind auch die im Dezember direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen antragsberechtigt.

Die Dezemberhilfen der Bundesregierung sehen vor, dass die weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen Unternehmen auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten können.

Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Dort können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte die Anträge für die Unternehmen einreichen. Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem Elster-Zertifikat direkt stellen.

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January 05, 2021 03:31 ET (08:31 GMT)