Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Kantonsregierung eingeladen, sich zu einem neuen Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch zu äussern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem Gesetz zwar als Übergangslösung zu, fordert aber gleichzeitig einen Verzicht auf die einseitige Selbstbeschränkung der Schweiz bei der Verwendung von Bankinformationen aus dem Ausland.


Die von der Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossenen Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen entsprechen nicht lückenlos dem Standard des OECD-Musterabkommens. Mit dem neu vorgeschlagenen Bundesgesetz (GASI) soll diese Lücke nun temporär geschlossen werden. Es werden Regeln aufgestellt, wonach Amtshilfeersuchen von Staaten behandelt werden können, mit denen noch keine Abkommen nach OECD-Standard bestehen. Das GASI soll deshalb subsidiärer Natur sein und nur gelten, wenn der betreffende Staat sein Amtshilfeersuchen nicht gestützt auf ein anderes Abkommen stellen kann.

Mit diesem sogenannten unilateralen, also einseitigen Schritt will die Schweiz die Chancen für eine international gute Bewertung beim Informationsaustausch für Steuerzwecke erhöhen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem vorgeschlagenen Bundesgesetz zwar zu. Er verlangt aber auch, dass beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch die Selbstbeschränkungen der Schweiz bei der Verwendung von Bankinformationen aus dem Ausland fallen gelassen werden.

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