BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) mahnt konsequentere Strafen gegen Unternehmen an, die sich trotz gesetzlicher Pflicht keine Ziele für den Frauenanteil in ihren Chefetagen setzen. "Obwohl die Unternehmen dazu verpflichtet sind, Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu bestimmen, kommen viele dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach", sagte Paus der Deutschen Presse-Agentur. Dabei sei es den Unternehmen sogar erlaubt, als Zielgröße einfach "Null" anzugeben. Und dennoch würden einige die Pflicht missachten und gegen geltendes Recht verstoßen, betonte Paus auch im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Berichts der Bundesregierung zu Frauen in Führungspositionen, der an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll.

"Es ist ganz klar: Solche Verstöße sind sanktionierbar. Sie ziehen Strafen nach sich", erklärte Paus weiter. Für die Verfolgung seien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie das Bundesamt für Justiz zuständig. Sie setze sich in Gesprächen mit beiden Stellen verstärkt dafür ein, die Regelverstöße "künftig sichtbarer zu machen und Sanktionen effektiv durchzusetzen", sagte Paus. "Wir brauchen mehr gut qualifizierte Frauen in den Chefetagen. Es bleibt unverständlich, warum Unternehmen heutzutage auf Durchmischung bei den Führungskräften verzichten."

Gesetzliche Vorgaben zur Frauenquote seit 2015

Im Jahr 2015 war ein Gesetz in Kraft getreten, dass den Anteil von Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten deutscher Unternehmen spürbar steigern soll. So sind seitdem mehr als 2.000 Firmen verpflichtet, eine Zielvorgabe für den Frauenanteil in Vorständen und im obersten Management festzulegen. Wenn sie die Zielvorgabe "Null" setzen, müssen sie das seit 2021, als das Gesetz erweitert wurde, begründen. Seit 2016 ist ein Teil der börsennotierten Unternehmen außerdem verpflichtet, bei der Neubesetzung von Stellen im Aufsichtsrat eine verbindliche Frauenquote von 30 Prozent einzuhalten.

Zu der Gesamtentwicklung äußerte Paus sich aber zufrieden. Wie aus dem Bericht der Bundesregierung hervorgehe, steige der Frauenanteil in den Führungspositionen. Das betreffe sowohl die Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst des Bundes, die Bundesunternehmen und die Gremien des Bundes.

In der Privatwirtschaft sei der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder aller Unternehmen von 2015 bis 2021 um mehr als sieben Prozentpunkte auf 26 Prozent gestiegen. In jenen Unternehmen, die unter eine feste Quote fallen, habe es im selben Zeitraum eine Steigerung um mehr als zehn Prozentpunkte auf 35,7 Prozent gegeben. "Diese Entwicklungen zeigen: Es braucht Gesetze, um die Gleichstellung von Frauen in Führung erkennbar voranzubringen", sagte Paus. Die gesetzlichen Vorgaben von 2015 und 2021 hätten bei den Unternehmen, die davon betroffen sind, "eine spürbare Trendwende eingeleitet", resümierte die Ministerin./faa/DP/zb