Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 23. Januar 2013

Staatliche Beihilfen: Kommission eröffnet eingehendes Prüfverfahren für staatliche Maßnahmen zugunsten der portugiesischen Werft ENVC

Die Europäische Kommission wird im Rahmen eines eingehenden Prüfverfahrens klären, ob zahlreiche staatliche Fördermaßnahmen Portugals zugunsten der Werft "Estaleiros Navais de Viana do Castelo S.A." (ENVC) mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Derzeit hat die Kommission Zweifel daran, dass die Maßnahmen zu Bedingungen durchgeführt wurden, die ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber akzeptiert hätte. Durch die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens erhalten Dritte die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Dem Ausgang des Verfahrens wird nicht vorgegriffen.

Die erste Prüfung der Kommission hat ergeben, dass ENVC Begünstigter zahlreicher Beihilfemaßnahmen in Höhe von mehr als 180 Mio. EUR gewesen sein könnte, darunter verzinsliche Darlehen zur Deckung von Betriebskosten (2012), eine Kapitalerhöhung (2006) sowie mehrere weitere Darlehen zur Deckung von Betriebskosten (2006 - 2011). Zudem hat die staatliche Holding EMPORDEF, der ENVC gehört, anscheinend zahlreiche Patronatserklärungen und Garantien für Finanzierungsvereinbarungen zwischen ENVC und Geschäftsbanken ausgestellt.

Die Kommission wird nun prüfen, ob es sich bei den Maßnahmen um staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften handelt. Staatliche Fördermaßnahmen stellen dann Beihilfen dar, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden privaten Investor nicht annehmbar wären. Sollte es sich um Beihilfen handeln, wird die Kommission anschließend klären, ob sie als mit den EU

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