LUXEMBURG (AFP)--Mit dem sogenannten "Stop Soros"-Gesetz verstößt Ungarn gegen geltendes EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Unter dem Gesetz bestraft Ungarn unter anderem Organisationen, die Asylverfahren in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind.

Mit diesem Vorgehen Ungarns würden die von der EU garantierten Rechte für Menschen, die um internationalen Schutz nachsuchten, beschränkt, begründete das Gericht sein Urteil.

Ungarn hatte 2018 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das als "Stop Soros"-Gesetz bekannt wurde. Die Bezeichnung bezieht sich auf den US-Philanthropen George Soros, der ungarische Hilfsorganisationen unterstützt.

Neben der Bestrafung von Organisationen, die Asylverfahren auch dann unterstützen, wenn die Regierung in Budapest ihre Kriterien nicht erfüllt sieht, geht es in dem Maßnahmenpaket auch um Gründe für die Ablehnung von Asylanträgen. Diese werden abgelehnt, wenn der Asylbewerber über ein Land einreiste, in dem ihm keine Verfolgung oder unmittelbare Gefahr drohte.

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November 16, 2021 04:23 ET (09:23 GMT)