Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung verbessert nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Mit der Verbreiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 sei künftig auch die Gründungsfinanzierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen möglich. Konkret soll nach den Angaben der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden. Eine entsprechende Verordnung werde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

"Gerade angesichts tiefgreifender Veränderungen werden Zukunftsgestalterinnen und Zukunftsgestalter gebraucht, die neue und vielfältige Wege für die notwendigen Transformationen gehen", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold. "Gemeinwohlorientierte Unternehmen leisten dabei einen unverzichtbaren Beitrag und werden durch die heute verkündete Verordnung gestärkt."

Durch die rechtlichen Änderungen könnten zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betreffe insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Die KfW passe nun ihre IT-Systeme am, damit eine Antragstellung von gemeinnützigen Unternehmen möglich sei. Dies werde einige Monate in Anspruch nehmen.

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June 28, 2024 05:11 ET (09:11 GMT)