In den heute veröffentlichten administrativen Leitlinien werden die Grundsätze dargelegt, nach denen die EFSA Anträge für regulierte Produkte bearbeitet. Dies ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Behörde, Antragsteller während des gesamten Antragsverfahrens zu unterstützen.

Die Leitlinien sollen die Transparenz des Verfahrens verbessern und einen kohärenten, soliden, systematischen und effizienten Prozess gewährleisten, der gemäß den einzelnen sektorspezifischen Rechtsvorschriften durchgeführt wird. Das Dokument beschreibt:

  • den allgemeinen Ablauf des Antragsverfahrens;
  • die wichtigsten Schritte des wissenschaftlichen Risikobewertungsprozesses;
  • den Mechanismus zur Aussetzung, Wiederaufnahme oder Verlängerung einer Bewertung, den Abschluss des wissenschaftlichen Risikobewertungsverfahrens sowie die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse.

Die administrativen Leitlinien gelten weder für Verfahren im Bereich Pestizide noch für die Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen.

Die EFSA aktualisiert regelmäßig ihre administrativen Leitlinien, um Änderungen von Rechtsakten und wissenschaftlichen Leitlinien sowie Erfahrungen bei der Bearbeitung und Bewertung von Anträgen Rechnung zu tragen. Antragstellern wird daher empfohlen, stets die neueste, auf der Website der EFSA veröffentlichte Fassung des Dokuments zu konsultieren.

Die EFSA erhält jedes Jahr rund 500 Mandate im Zusammenhang mit Anträgen für regulierte Produkte. Ihre Bearbeitung wird durch mehr als 34 EU-Richtlinien und Verordnungen geregelt und folgt 39 Arbeitsabläufen.

EFSA - European Food Safety Authority veröffentlichte diesen Inhalt am 16 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 16 Januar 2018 15:20:06 UTC.

Originaldokumenthttp://www.efsa.europa.eu/de/press/news/180116

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