BRÜSSEL (dpa-AFX)- Unternehmen in der EU sollen es künftig einfacher haben, länderübergreifend Dienstleistungen anzubieten. Die EU-Kommission schlug am Dienstag vor, ein neues elektronisches Verfahren für Verwaltungsformalitäten einzuführen. Dieses würde es Anbietern erlauben, in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache den für die Tätigkeit im Ausland notwendigen Antrag zu stellen.

Ein Mehr an Wettbewerb im Dienstleistungssektor werde für die Verbraucher zu einem breiteren Angebot und besseren Preisen führen, erklärte der zuständige EU-Kommissar Jyrki Katainen. Zudem sei mit einem höheren Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätzen zu rechnen.

Deutschland und andere Mitgliedstaaten forderte die Kommission erneut auf, die Reglementierung freier Berufe auf den Prüfstand zu stellen. Konkret nannte sie unter anderem die Vorschriften für Architekten, Ingenieure, Juristen und Rechnungsprüfer.

In der Bundesrepublik gebe es vergleichsweise viele Einschränkungen, heißt es in einer Analyse. Dort arbeiteten rund ein Drittel aller Erwerbstätigen in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt sei. Im EU-Schnitt seien es nur 22 Prozent.

Von den untersuchten Berufen sei besonders die Tätigkeit der deutschen Juristen stark reglementiert. Unter dem EU-Schnitt lägen in Deutschland lediglich Immobilienmakler und Fremdenführer.

Die neuen Kommissionsvorschläge zum Dienstleistungssektor müssen nun von den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Die Brüsseler Behörde hofft, dass sie bis Ende 2018 umgesetzt werden./aha/DP/stb