Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu 
                            gewähren. Dies dient dazu, die Liquiditätsrisiken der Gesellschaft besser kontrollieren zu 
                            können. Das vorgesehene bedingte Kapital dient dazu, die mit den Options- und/oder 
                            Wandelanleihen verbundenen Wandlungs- oder Optionsrechte zu bedienen. Stattdessen können 
                            dazu auch eigene Aktien oder ein bestehendes genehmigtes Kapital eingesetzt werden, sofern 
                            ein solches vorhanden und die Verwendung für diesen Zweck erlaubt ist. 

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1

Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugsrechten sowie zur Einziehung

erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Um künftig die Möglichkeit zu haben, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, soll der Vorstand

gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:


                            Der Vorstand wird mit Wirkung vom Ablauf des Tages der Hauptversammlung vom 12. März 2021 
                            ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der 
                            Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des 
              a)            zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
                            Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach 
                            Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. 
                            Die Ermächtigung gilt bis zum 11. März 2026. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, 
                            aber auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch 
              b)            von der Gesellschaft oder von einem nachgeordneten Konzernunternehmen beauftragte Dritte 
                            ausgenutzt werden. 
                            Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands auf einer der folgenden 
                            Arten: 
                            (i) Über die Börse, wobei der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
                            Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der jeweils letzten Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie 
                            der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn 
                            Handelstagen vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zum Erwerb nicht um mehr als 10% 
                            über- oder unterschreiten darf. 
                            (ii) Mittels eines öffentlichen Kaufangebots, wobei der von der Gesellschaft gezahlte 
                            Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der jeweils letzten Aktienkurse 
                            (Schlusskurse) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse 
                            an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um 
                            mehr als 10% über- oder unterschreiten darf. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots 
                            kann begrenzt werden. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen 
                            Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann unter insoweit partiellem 
                            Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb nach dem Verhältnis der 
                            angebotenen Aktien statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an 
                            der Gesellschaft erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 
                            Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann 
                            unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung 
                            ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung nach 
                            kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien. 
                            Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche 
                            Kursabweichungen vom gebotenen Kaufpreis, so ist der Vorstand ermächtigt, das Kaufangebot 
                            anzupassen. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem Mittelwert der 
                            jeweils letzten Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der 
                            Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag der 
                            Veröffentlichung des angepassten Angebots; die 10%-Grenze für das Über- oder Unterschreiten 
                            ist auf diesen Betrag anzuwenden. 
                            (iii) Mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
                            Verkaufsangeboten. In diesem Fall legt die Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, 
                            innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können. Die Kaufpreisspanne kann 
                            angepasst werden, wenn sich während der Angebotsfrist erhebliche Kursabweichungen vom Kurs 
                            zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
              c)            ergeben. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie, den die Gesellschaft 
                            aufgrund der eingegangenen Verkaufsangebote der Aktionäre ermittelt, darf den Mittelwert 
                            der jeweils letzten Aktienkurse (Schlusskurse) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel 
                            der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag, an dem der 
                            Vorstand der Gesellschaft über die Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von 
                            Verkaufsangeboten oder deren Anpassung entscheidet, nicht um mehr als 10% über- oder 
                            unterschreiten. 
                            Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Sofern von mehreren gleichartigen 
                            Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können, 
                            kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb 
                            nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der 
                            andienenden Aktionäre an der Gesellschaft erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer 
                            Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der 
                            Gesellschaft kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der 
                            Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann 
                            eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile 
                            von Aktien. 
                            (iv) Mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte, wobei diese pro 
                            Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden können. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der 
                            Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine 
                            entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der 
                            Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass 
                            jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem 
                            Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten 
                            werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte 
                            ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne 
                            Erwerbsnebenkosten), zu denen bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die 
                            Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen in vorstehendem 
                            Abschnitt (iii) bestimmt und gegebenenfalls angepasst, wobei im letzteren Fall maßgeblicher 
                            Stichtag derjenige der Veröffentlichung der Anpassung ist. Die nähere Ausgestaltung der 
                            Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre 
                            Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. 
                            Die nähere Ausgestaltung sämtlicher vorstehend genannter Erwerbsarten bestimmt im Übrigen 

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January 29, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)